Hallo,
hat hier vielleicht schon jemand versucht nach mehreren Einjahresvisa für die russ. Schwiegermutter (zwecks EU-RUS Abkommen genauer eigentlich: Mutter einer in der EU lebenden russischen Staatsbürgerin 8) )auch mal ein Visum für länger als ein Jahr zu beantragen (natürlich immer mit 90/180 Regel und lang genug gültigem Pass)?
Mein Nachhaken per Email blieb bisher sowohl in SPb als auch in Moskau nicht oder nicht wirklich beantwortet. Meine Frage war einfach, ob so etwas generell vorgesehen ist oder einfach nicht existiert. SPb meinte nur. dass die Gültigkeitdauer im Einzelfall geprüft wird (kann man also auch als ´generell nicht ausgeschlossen´ werten). Moskau schickte mir die "NEUE BESTIMMUNGEN DER ERLEICHTERTEN AUSSTELLUNG VON VISA". Dort stehen ja bei den längeren Visagültigkeiten keine ´Eltern´ erwähnt (nur zum Thema Einladungsschreiben und Wegfall der Gebühren). Von der Warte aus könnte man wiederum ein ´Ist nicht vorgesehen´ hinein interpretieren.
Auf die Teilfrage, ob bei einem Beantragungsversuch mit 3 Jahren dann nur entsprechend gekürzt wird (zB wieder auf 1 Jahr) oder das ganze erst mal prinzipiell abgelehnt wird, wurde bei beide überhaubt nicht eingegangen.
Vielleicht sollte ich doch einfach mal anrufen...
Visum für D für Eltern der russischen Ehefrau
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Re: Visum für D für Eltern der russischen Ehefrau
Ich vermute, dass es wirklich eine Einzelfallentscheidung ist. Wenn die sehen, dass die Mutter wirklich mehrmals pro Jahr für wenige Tage nach Deutschland kommt, werden sie sicher ab dem dritten Visum ernsthaft über mehrere Jahre nachdenken. Wenn es dagegen als Aufenthaltserlaubnis missbraucht wird - also immer 90 Tage voll in D -, dann werden sie sicher nicht mehr als nötig ausstellen.
Re: Visum für D für Eltern der russischen Ehefrau
Klar, andererseits kann ich doch wenigstens klipp und klar sagen, wenn es für eine Konstellation einfach nicht vorgesehen ist ("Nein, Eltern sind im Abkommen bei den längeren Visakategorien nicht explizit genannt und auch sonst in keiner anderen Vorschrift. Daher geht´s auch nicht!" )
Oder zumindest mal ein "Generell ausgeschlossen ist es nicht. In der Praxis wird dann der Antrag nicht komplett abgelegt, sondern nur auf 1 Jahr verkürzt"
Für Russland sind meines Wissens ja auch einfach keine Besuchsvisa mit mehr als 90 Tage Gültigkeit (zusammenhängende Aufenthalte darüber hinaus ja schon mal sowieso nicht) vorgesehen. Da würde man als Deutscher (als russischer Beamter vielleicht schon), ja auch nicht sage: stellen sie sich ruhig mal in die lange Schlange für die Antragsabgabe, zahlen Sie die Gebühr, dann schau´ m´r mal ..... (und zwar gaaaaanz kurz nur auf die beantragte Dauer....und wir sagen ihnen dann sowieso NEIN!).
Also ich muss sagen, bisher waren die Auskünfte unseres Konsulats echt besser, als das was da nun kam.
Oder zumindest mal ein "Generell ausgeschlossen ist es nicht. In der Praxis wird dann der Antrag nicht komplett abgelegt, sondern nur auf 1 Jahr verkürzt"
Für Russland sind meines Wissens ja auch einfach keine Besuchsvisa mit mehr als 90 Tage Gültigkeit (zusammenhängende Aufenthalte darüber hinaus ja schon mal sowieso nicht) vorgesehen. Da würde man als Deutscher (als russischer Beamter vielleicht schon), ja auch nicht sage: stellen sie sich ruhig mal in die lange Schlange für die Antragsabgabe, zahlen Sie die Gebühr, dann schau´ m´r mal ..... (und zwar gaaaaanz kurz nur auf die beantragte Dauer....und wir sagen ihnen dann sowieso NEIN!).
Also ich muss sagen, bisher waren die Auskünfte unseres Konsulats echt besser, als das was da nun kam.
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Re: Visum für D für Eltern der russischen Ehefrau
Für meine Schwiegereltern war das Visum übrigens kostenlos. Also kein: "zahlen Sie die Gebühr, dann schau´ m´r mal".
Re: Visum für D für Eltern der russischen Ehefrau
Deine Aussage stimmt natürlich (auch wenn´s formell nicht für deine Schwiegereltern umsonst ist, sondern für die Eltern deiner Frau, oder).Zejtnot hat geschrieben: Für meine Schwiegereltern war das Visum übrigens kostenlos. Also kein: "zahlen Sie die Gebühr, dann schau´ m´r mal".
Mein Satzteil mit den Gebühren bezog ich allerdings auf einen fiktiven Fall für ein russ. Besuchsvisum für mich (und Schwiegersohn ist keine ´privilegierte´ Kategorie..auch nicht wenn´s der Lieblingsschwiegersohn ist
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