NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010

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arghmage
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Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010

Beitrag von arghmage »

Vielen Dank, dann nehme ich den VCR mal mit.
Aufnehmen will da aber eh niemand, die wollen nur ihre alten Filme schauen.
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Simone
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Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010

Beitrag von Simone »

zimdriver hat geschrieben:
Simone hat geschrieben:Wir machen jährlich eine Zolldeklaration über die vorübergehende Einfuhr mit der Spedition immer mit der Neuerstellung des Visums. (kostet auch ca 500 EUR p.a.)
Das ist ja mal was ganz Neues für mich. Gibt es dafür irgendeinen §§§?
Läuft über AGS Froesch, ist nach deren Aussage zwingend notwendig, sonst bekommt man seine Sachen hier nicht mehr zollfrei raus (und nach Deutschland rein??). Auf Englisch heisst das Dokument "Re-export-obligation"-Dokument. Auf der russsichen Einfuhrliste des Umzugsgutes wird jährlich auf Basis des Arbeitsvisum ein Stempel+Unterschrift von der Zollbehörde gesetzt. Die letzte Rechnung belief sich dafür auf 23823 RUR... immer noch "billiger" als 3150kg a 4 EUR zu verzollen)))
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Axel Henrich
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Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010

Beitrag von Axel Henrich »

arghmage hat geschrieben:Aufnehmen will da aber eh niemand, die wollen nur ihre alten Filme schauen.
Auch das kann halt zum Problem werden - Stichwort Pal-Secam. Wenn dein Videorecorder nur Pal kann und Ihre "alten Filme" in Secam (die russ. Fernsehnorm), haben Sie u.U. nur ein invertiertes Bild und/oder der Ton liegt um einige kHz daneben ...

Versuche es einfach und wenn es irgendwie nicht klappt, haste ja schon mal einen Ansatz wo es klemmen koennte ... ;)

-ah-
Sanya
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Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010

Beitrag von Sanya »

Simone hat geschrieben:Läuft über AGS Froesch, ist nach deren Aussage zwingend notwendig, sonst bekommt man seine Sachen hier nicht mehr zollfrei raus (und nach Deutschland rein??). Auf Englisch heisst das Dokument "Re-export-obligation"-Dokument. Auf der russsichen Einfuhrliste des Umzugsgutes wird jährlich auf Basis des Arbeitsvisum ein Stempel+Unterschrift von der Zollbehörde gesetzt. Die letzte Rechnung belief sich dafür auf 23823 RUR... immer noch "billiger" als 3150kg a 4 EUR zu verzollen)))
Das Umzugsgut (genauer: "Übersiedlungsgut") abgabenfrei wieder nach Deutschland zu bringen ist unter den Voraussetzungen des Artikel 3 ff. ZollbefreiungsVO kein Problem.

S.
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