meine zukünftige Frau und ich (deutscher) waren heute in der Botschaft in Moskau. Wir haben ein "Hochzeitsvisum" für meine Verlobte beantragt. Damit ist auch alles in Ordnung. Gleichzeitig wollten wir auch den Antrag für ihren fünf jährigen Sohn stellen, dass er gleich zusammen mit der Mama ausreisen darf. Wir hatten natürlich auch eine notariell beglaubigte und ins deutsche übersetzte "Einverständniserklärung" des Vaters dabei die besagt, dass er damit einverstanden ist das sein Sohn dauerhaft in Deutschland leben kann. Eine weitere, leider nicht übersetzte aber notariell beglaubigte, Erklärung lautete ungefähr, dass seine Ex-Frau in Zukunft alles allein entscheiden kann was den Jungen betrifft.
Die Botschaftsangestellte erklärte meiner Verlobten, dass sie diesen Antrag nicht annehmen kann, weil sie das alleinige Sorgerecht nicht hat.
Ist das nicht Sache der zuständigen Ausländerbehörde (in unserem Fall Stadt Wolfsburg) darüber zu entscheiden??????
Wie ihr ja wisst ist das in Russland nicht so einfach mit dem alleinigen Sorgerecht. :(
Wie sollten wir jetzt am besten weiter vorgehen?????
Bin dankbar für jeden Tip
Gruß, Olaf



