Nein, weil Du den deutschen nur gegen den russischen umtauschst (ohne dabei den deutschen abzugeben - ist halt nur juristisch gemeint). Damit steht also auf meinem russischen Führerschein: "выдано 2009, стаж: 12 лет". Die deutsche Fahrpraxis wird also angerechnet!Sibirier hat geschrieben:Gilt dies nun auch für Ausländer mit Vid, die den russischen Führerschein gemacht haben?
Das ist auch im Gesetz klar geregelt, dass es sich um keinen neuen Führerschein handelt, sondern nur um einen Umtausch mit Nachweis der Theorie.





