Reicht Dir das nicht?
"§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
...
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Woher stammt das? Ich kenne das auch nicht und fahre deshalb dort, wo keine Geschwindigkeitsbeschraenkung ausgewiesen ist, fast immer deutlich schneller. Natuerlich, wenn die sonstigen Bedingungen das erlauben...bella_b33 hat geschrieben:Daß eine Richtgeschwindigkeit von 130, mit der Aussage: "Diese Geschwindigkeit sollte selbst bei guten Witterungsbedingungen nicht überschritten werden!", will aber kaum einer wissen



