Beiteiligung an Unternehmen

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
Antworten
Baikalrobbe

Beiteiligung an Unternehmen

Beitrag von Baikalrobbe »

Priwet!
Ich lebe schon eine Weile in Sibirien und habe mit meinem ganzes Geld eine Firma (Einzelhandel) vollständig finanziert.
Da die ganze Geschichte bisher lediglich auf einer "Beziehungskiste" basiert, sie also die Anmeldung etc. gemacht hat, würde
ich gern wissen wie man sich als Deutscher ganz offiziell an einer OOO beteiligen kann (50/50).
Wäre toll wenn mir jemand mit sachlichem Rat dienen könnte!

Liebe Grüsse aus dem, nun beinahe schon herbstlichen Ostsibirien.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Beiteiligung an Unternehmen

Beitrag von Zejtnot »

Ich verstehe die Problematik nicht ganz. Es ist keinerlei Problem, sich als Ausländer mit als учредитель - also haftender Eigentümer - mit eintragen zu lassen. Dazu muss man auch nicht in Russland leben. Dies erfolgt gewöhnlich beim Notar und muss anschließend in den Behörden (Steuer, etc.) angezeigt werden.

Um auch als ausführender Direktor zu arbeiten ist dann aber eine Arbeitsgenehmigung (falls keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vorhanden) notwendig.
daveg

Re: Beiteiligung an Unternehmen

Beitrag von daveg »

So sieht es aus. Einfach beim Notar die Beteiligung eintragen lassen und dann an div. Ämter melden (macht aber meist direkt der Notar). Je nach dem wie die Satzung der OOO aussieht muss noch ein Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellt werden in dem der Beschluss Dir 50% zu geben gefasst wurde. Alles zusammen 3-4h Arbeit, ein Anwalt wird es wohl vorgefertigt in 30 min fertig haben.
Benutzeravatar
GIN
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2011
Registriert: 03 Mär 2009, 05:00
Wohnort: Am Mittelmeer

Re: Beiteiligung an Unternehmen

Beitrag von GIN »

Zejtnot hat geschrieben:Ich verstehe die Problematik nicht ganz. Es ist keinerlei Problem, sich als Ausländer mit als учредитель - also haftender Eigentümer - mit eintragen zu lassen. Dazu muss man auch nicht in Russland leben. Dies erfolgt gewöhnlich beim Notar und muss anschließend in den Behörden (Steuer, etc.) angezeigt werden.

Um auch als ausführender Direktor zu arbeiten ist dann aber eine Arbeitsgenehmigung (falls keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vorhanden) notwendig.

Genau!!! Ich hab mit meiner OOO in Moskau keine Probleme gehabt + finde das neue OOO Recht wunderbar.. Zumindestens für Moskau ist es super, in Sochi gibt einige Probleme mit den langen Fristen..
Doch es gilt!!! EG GIBT KEINE EINSCHRàNKUNGEN für Ausländer!!!!! auch wenn ich das von Russen und Wesltern immer höre.. Es gibt sie nicht, wenn jemand will.. dann kann ich einen Ustav nach neuem Recht mal lesen.. sieht wunderbar aus.. und funktioniert super
Antworten

Zurück zu „#Expat | Leben und Arbeiten in RU und DE“