Wenn Du eine Geburtsanzeige mit Namenserklärung machst, kannst Du den Namen wählen. Wenn Du einfach nur einen Pass ausstellen lässt, dann nicht.rb19 hat geschrieben:Ich bin überrascht das ein Schriebs der Deutschen Botschaft benötigt wurde. Bei unserer Tochter wurde ich beim Erstellen der Geburtsurkunde sogar gefragt ob ich als Deutscher einen Vatersnamen für unseren Spatz haben möchte. Hatte eher den Eindruck das ich für einen Vatersnamen hätte kämpfen müssen
Aber hier ging es doch darum, dass die Eltern in Russland (!) dem Kind keinen Vatersnamen zumuten wollten. Also forderte das russische Standesamt das Schreiben aus der Botschaft.

