eine Chance auf ein Besuchervisum?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Sternlein
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eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von Sternlein »

Hallo!

Das ist die formlose Einladung für meine kleine Tochter und mich von der Mutter meines Kindesvaters. Sie ist erst seit einem Monat wieder (neu) verheiratet und hat noch nicht den neuen Personal Ausweis mit dem neuen Nachnamen beantragt. Wird es Probleme bei der deutschen Botschaft bereiten?! Die Verpflichtungserklärung hat ihr jetztiger Ehemann gemacht.
Über mich: jung und ledig, gleich nachm Diplom in RU als Au-Pair nach DE gekommen, halbes Jahr später einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr (Studium) erhalten und nach RU geflogen, wo erst erfahren habe, dass ich Schwanger bin. Seitdem war noch nie in DE, obwohl ich noch einen fast ein ganzes Jahr gültigen Aufenthaltstitel hatte. War mehrmals in DE (u.A. mit DAAD-Stipendium), habe jedoch noch nie gearbeitet. (= zur Frage Rückkehrbereitschaft beweisen).

Nun zu der Einladung (2 Seiten). Hier:
Meine „Schwiegermutter“= X Y, geborene Z,
Ihr Ehemann = A B,
Ihr Sohn und Vater meines Kindes = T O (oder einfach T)
Ich = C D (oder einfach C),
Meine Töchterchen = E D (oder einfach E),

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich, X Y, geborene Z, geb. am __ in __, Personal Ausweis No.: ausgestellt am _ in _, Wohnsitz in _, bin am 27.08.2010 im Standesamt _ mit A B, geb. am _ in_, Personal Ausweis No.:, ausgestellt am _ in _ standesamtlich getraut worden. Zu unserer Hochzeitsfeier am 25.09.10 in ___ ist es meinem Mann und mir ein Herzenswunsch C D(also mich) geb. am _ in _ und ihre Tochter E D, geb. am _ in _, gemeinsamer Reisepass No.:, ausgestellt _, Wohnsitz _ einzuladen.
C D ist für uns (wenn auch nicht legitimiert) unsere Schwiegertochter, ihre Tochter E D, ist die Tochter meines Sohnes (aus erster Ehe) T O, geb. am _ in _. C ist somit unser leibliches Enkelkind und beide gehören zu unserer Familie.

Da meine Enkelin in Russland geboren wurde und das Reisen mit einem Kleinstkind doch sehr beschwerlich ist, habe ich sie noch nicht persönlich kennenlernen können. Nun ist die Zeit gekommen, zumal unsere Hochzeit ein schöner Anlass ist und ein Großteil der Familie zusammenkommen wird, so dass C und E Deutschland besuchen und den deutschen Teil ihrer Familie kennenlernen können. Auf den vielen Fotos und kleinen Videosequenzen, die C uns seit E‘s Geburt geschickt hat, konnte ich eine verblüffende Ähnlichkeit mit meinem Sohn T feststellen – es ist, als ob ich T noch einmal aufwachsen sehe, es ist so spannend, so schön und einzigartig. Viele Fragen die die Erziehung eines Kindes mit sich bringen könnten C und ich ausführlich diskutieren und pädagogische Handlungskonzepte ausprobieren. Ebenso fragen natürlich Cousinen, Cousins, Tanten, Onkel und Ur-Großeltern ständig nach C und E.

Unseren Kindern, T und C, waren seit C‘s Rückkehr nach Russland im Sommer 2008 nur wenige Begegnungen möglich. C hatte eine komplizierte Schwangerschaft, wodurch ein Besuch in Deutschland ausgeschlossen war, T verfügt lediglich über 30 Tage Jahresurlaub und war intensiv mit dem Schreiben seiner Diplomarbeit beschäftigt. Nach 2 Jahren räumlicher Trennung, nur einseitig unterbrochen von Urlauben und Studienaufenthalten meines Sohnes in Russland, ist es bei unseren Kindern zu einer Entfremdung gekommen. C und T sind immer unsicherer geworden, auf beiden Seiten haben sich Ängste und Zweifel aufgebaut, ob es gut und richtig für ihre kleine Familie sein wird, eine Bindung einzugehen. Es fehlt beiden die Erfahrung des täglichen Umgangs miteinander und das Zusammenspiel in der Rolle von erziehenden Elternteilen.
Für mich (uns) steht das Problem in der Beziehung zwischen C und T jedoch nicht an erster Stelle. Für unsere Kinder ist es besonders wichtig, dass ein guter und regelmäßiger Kontakt geknüpft und gehalten werden kann, um dann vielleicht in ein paar Jahren eine tragfähige Entscheidung bezüglich einer Familienzusammenführung in Angriff zu nehmen.

Wir haben unsere Kinder dahingehend beraten, nicht kurzentschlossen zu heiraten und den Tatbestand der Vaterschaft zu E nicht zu legitimieren, nur um dem langwierigen Prozess der Visumsbeantragung aus dem Weg zu gehen. C‘sÄngste und Zweifel nehmen wir sehr ernst! Es kann nur darum gehen, dass diese kleine Familie (C, T und E) erst dann zusammenfindet, wenn alle Beteiligten vorbehaltslos davon überzeugt sind. Sonst wären eine Scheidung und großes Unglück vorprogrammiert. Als Pädagogin weiß ich, dass die Kinder am schlimmsten betroffen sind – und gerade das soll für E vermieden werden!

Für C wäre es hilfreich, sich die Lebensumstände mit einem Kind in Deutschland anzuschauen, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu orientieren, ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen, Grundzüge von Erziehungsstilen in Deutschland zu erleben und letztendlich für sich herauszufinden, ob sie sich ein Leben mit der deutschen Mentalität und den Gebräuchen vorstellen könnte. Die Erfahrung, ob man sich im Ausland auf Dauer wohlfühlen kann, ohne die eigene Familie und liebgewonnene Freunde auskommt und mit dem Vater des Kindes gemeinsam leben möchte, kann C nur machen, wenn sie für einen längeren Zeitraum unser Gast sein darf.
Da unser Enkelkind noch nicht schulpflichtig ist, C sich der Erziehung widmet, auf eine Berufstätigkeit bewusst verzichtet und an keine Urlaubszeiten gebunden ist, scheint uns der Zeitpunkt günstig um eine ausgedehnte Besuchszeit zu beantragen.

E hätte durch einen längeren Aufenthalt, insbesondere während der Phase des Spracherwerbs, die Möglichkeit des bilingualen Spracherwerbs. Es wird der Kontakt zum deutschen Teil der Familie geknüpft und eine Heranführung an eine andere Kultur eröffnet. Für den Fall, dass E den Kontakt zu ihrem deutschen Teil der Familie intensivieren möchte, wären Berührungsängste und Sprachbarrieren nicht zu befürchten

Um diese Besuchszeit optimal zu nutzen, bedarf es mehrere Faktoren, um C und E dabei zu unterstützen: Mein Mann und ich verfügen über je 30 Tage Jahresurlaub, wie in der Verpflichtungserklärung bescheinigt, erfüllen wir die finanziellen Bedingungen, um C und E zu versorgen, unser Haus, in dem C und E leben werden, verfügt über 108 m² Wohnfläche mit zwei Gästezimmern, es liegt in ländlichem Raum und bietet vielerlei Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.
Wir wünschen uns für C diese neuen Erfahrungen und die Gelegenheit zu überprüfen, ob ihr ein Leben in Deutschland mit E gefallen und vielleicht Ihre neue Heimat werden könnte. Die Frage der Familienzusammenführung ist dabei zunächst zweitrangig.

Aus diesem Grund, bitte ich Sie, dass die beiden so lange wie möglich bei uns zu Gast sein dürfen. Es wäre schön, wenn Sie C und E ein Visum für die maximale Befristung bewilligen könnten, da die Beantragungsformalitäten in Russland, insbesondere mit einem Kleinkind, mit sehr hohem Zeitaufwand und langen Reisestrecken (___ – Moskau) verbunden sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: (Tel.Nr.)

In der Hoffnung auf Ihre wohlwollende Entscheidung und dem Gespür für die Sehnsucht von Großeltern nach ihrem ersten Enkelkind, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,


Da hätte ich noch einige Fragen:
Muss die Einladung von Hand unterschrieben werden? Geht es, die unterschriebene Einladung einzuscannen, mir zu mailen und dann auszudrucken, oder unbedingt notwendig per Post schicken?
In der Einladung steht, wir sind zur Hochzeitsfeier bereits am 25.09.10 eingeladen. Den Termin zur Vorsprache bei der Botschaft habe ich leider erst am 30.09. bekommen. Soll die Einladung deswegen geändert / angepasst werden?

Ich freue mich auf Eure Komentare und Meinungen, ob man mit solchen Voraussetzungen überhaupt eine Chance auf ein (Besucher)Visum hat.

Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
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wolk0815
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von wolk0815 »

Da ich gerade nicht sooo viel Zeit zum Schreiben habe, hier meine ersten Eindrücke:
Meinst du ein Konsulatangestellter hat die Zeit (oder nimmt sie sich) so eine langatmigen Brief zu lesen?
Besonders da es ja kein eigentlich notwendiger Teil des Antrages ist.
Der Teil mit den Elementen der Verpflichtungserklärung finde ich persönlich redundant, da die Voraussetzungen für die Verpflichtungserklärung ja schon an anderer Stelle begutachtet und für ausreichend erachtet wurden.

Zur Frage nach dem Originalunterschrift oder nicht: da es kein wirklich notwendiges Schreiben ist, würde ich mir persönlich keine grossen Gedanken machen den unterschriebenen Brief mit einem (guten) Scanner einzuscannen und dann mit einem ebenso guten Drucker auszudrucken.

Muss nun leider gehen...
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Sternlein
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von Sternlein »

Danke Wolk, dass du dir Zeit genommen hast, mein Schreiben durchzulesen und zu kommentieren!!!

Ich habe mir auch schon gedacht, dass die Beamten lieber schneller Feierabend machen wollen und mein Einladungsbrief gar nicht lesen werden, sondern erstmal einfach den Visumantrag ablehnen... erst wenn ich remonstriere werden sie sich diese Zeit wohl nehmen (müssen). Habe dann bei der Visastelle gefragt, ob es vorgeschrieben ist wie lang der Einladungsbrief max. sein darf. Die Frau dort meinte beliebig lang und mit Originalunterschrift. Vielleicht sind die deutschen Beamten nicht so faul wie russische und gehen ihrer Arbeit gewissenhaft nach? :-)

Habe mir bloss gedacht, bzw. gehofft, mit solch einem Schreiben alle mögliche Fragen und Zweifeln den mein Antrag bearbeitendenen Konsulatangestellter auszuräumen.

Der letzte Teil mit der Wohnfläche usw. ist tatsächlich überflüssig.

Noch einmal lieben Dank!
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von CSB_Wolf »

Sternlein hat geschrieben: Ich habe mir auch schon gedacht, dass die Beamten lieber schneller Feierabend machen wollen und mein Einladungsbrief gar nicht lesen werden, sondern erstmal einfach den Visumantrag ablehnen... erst wenn ich remonstriere werden sie sich diese Zeit wohl nehmen (müssen). Habe dann bei der Visastelle gefragt, ob es vorgeschrieben ist wie lang der Einladungsbrief max. sein darf. Die Frau dort meinte beliebig lang und mit Originalunterschrift. Vielleicht sind die deutschen Beamten nicht so faul wie russische und gehen ihrer Arbeit gewissenhaft nach? :-)

Habe mir bloss gedacht, bzw. gehofft, mit solch einem Schreiben alle mögliche Fragen und Zweifeln den mein Antrag bearbeitendenen Konsulatangestellter auszuräumen.

Der letzte Teil mit der Wohnfläche usw. ist tatsächlich überflüssig.

Noch einmal lieben Dank!
Der Brief ist viel zu lang und ob der Visumantrag erstmal abgelehnt wird ist gar nicht sicher, das kann man nie vorher sagen. Wenn Du dir allerdings einredest das er abgelehnt wird, dann wird er abgelehnt ;) Geht die ganze Sache positiv an und dann klappt das schon 8)

Gruss
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von Zejtnot »

Ich finde den Text auch zu lang. Bauchgefühl.

Wenn Dein Kind einen deutschen Vater hat, würde ich einfach die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes anerkennen lassen - dann darfst Du sowieso frei nach Deutschland reisen.
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von CSB_Wolf »

Zejtnot hat geschrieben: Wenn Dein Kind einen deutschen Vater hat, würde ich einfach die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes anerkennen lassen - dann darfst Du sowieso frei nach Deutschland reisen.
Geht das so einfach :D Dann können im Prinzip ja alle Deutschen Männer einfach ihre Russischen Freundinen/Frauen schwängern und das Problem mit der Hürde Familiennachzug währe gelöst, auf jeden Fall bei denen der FNZ abgelehnt worden ist.

Gruss
wolf
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von Zejtnot »

CSB_Wolf hat geschrieben:Dann können im Prinzip ja alle Deutschen Männer einfach ihre Russischen Freundinen/Frauen schwängern und das Problem mit der Hürde Familiennachzug währe gelöst, auf jeden Fall bei denen der FNZ abgelehnt worden ist.
Nun ja, "einfach" würde ich die folgenden 18 Jahre nicht bezeichnen. Aber es ist so, eine Elternschaft setzt die Nachzugsregelungen für Ehepartner quasi außer Kraft.
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von CSB_Wolf »

Zejtnot hat geschrieben: Nun ja, "einfach" würde ich die folgenden 18 Jahre nicht bezeichnen. Aber es ist so, eine Elternschaft setzt die Nachzugsregelungen für Ehepartner quasi außer Kraft.
Danke, das wusste ich bisher nicht. Ist dann aber auch eine Möglichkeit, wenn sich die Behörden auf Stur stellen, oder eine Familienzusammenführung ganz abgelehnt wurde 8)

Gruss
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von Zejtnot »

CSB_Wolf hat geschrieben:Ist dann aber auch eine Möglichkeit, wenn sich die Behörden auf Stur stellen, oder eine Familienzusammenführung ganz abgelehnt wurde 8)
Ich glaube nicht, dass es solche Fälle wirklich gibt. Allenfalls bei Scheinehe - aber von Scheinschwangerschaften habe ich bislang nichts gehört. 8)

In der Praxis scheitern FZF doch eher an Kindern aus Vorehen, die man nicht mitreisen lässt - und die Existenz eines deutschen Brüder- oder Schwesterchens ist kein Grund für eine Einreise.

Damit bleibt für mich einzig der Vorteil, dass man quasi ohne Ehe zusammenziehen kann. Die Vaterschaftsanerkennung erscheint mir aber aufwändiger als eine Hochzeit.
Sternlein
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Re: eine Chance auf ein Besuchervisum?

Beitrag von Sternlein »

Zejtnot hat geschrieben: Wenn Dein Kind einen deutschen Vater hat, würde ich einfach die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes anerkennen lassen - dann darfst Du sowieso frei nach Deutschland reisen.
Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes ohne Vaterschaftsanerkennung anerkennen lassen? Wohl nicht. Die Vaterschaftsanerkennung möchte ich aus Angst, dass die deutschen Verwandte sich quer stellen werden, wenn ich mitm Kind nach Russland reisen will, nicht machen.

Welche Fragen müssen denn in der Einladung beantwortet werden, wenn ich Alleinerziehnde Mutter bin und die VE von einem alten Mann ist? Von wem soll die am besten sein? Vom Kindesvater, seiner Mutter oder doch diesem Mann (ihrem neuen Ehemann)?
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