russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Tiakaniz
Grünschnabel
Beiträge: 17
Registriert: 16 Sep 2010, 12:52

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von Tiakaniz »

Achso dazu kommt noch, dass wir den Antrag erst beim Erstgespräch morgen ausgehändigt bekommen. Ich weiß nicht was das für ein Schwachsinn sein soll. Wir haben halt nur so eine Checkliste bekommen, in der steht welche Dokumente wir für die Antragsabgabe mitbringen sollen.
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von CSB_Wolf »

Tiakaniz hat geschrieben:Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass die den Antrag sofort nehmen müssen? Und die meinten halt zu mir wegen dem Anspruche, dass das "die Leistungsabteilung" klären muss. Und müssen die wirklich sofort prüfen ob meine Frau Anspruch hat oder nicht? das wäre ja cool wenn das so wäre, weil das zeiht sich ja nun hin und ich bin leider auch nicht steinreich, dass ich das noch finanziell so lange aushalte. Wenn ich sofort wüsste, dass sie keinen Anspruch hat, dann könnte ich gleich zum Sozialamt gehen, aber so ohne Ablehnungsbescheid wird das nix.
Ein Gesetz wird es dafür wohl nicht geben aber eine Vorschrift und dadurch sind Sie verpflichtet deinen Antrag, bzw den Antrag deiner Frau sofort anzunehmen. Von dem Tag der Annahme habt Ihr Anspruch auf Leistung, rückwirkend geht nicht. Wenn Ihr keine Geld mehr für den täglichen Bedarf, Essen u.s.w. habt, dann sind sie sogar verpflichtet dir sofort eine Barauszahlung zu machen. Sage ihnen das ihr mittellos seit. Die ARGE und das Sozialamt sind sowieso der gleiche Verein, der eine schiebt es auf den anderén um Zeit für die Bearbeitung zu schinden. Wenn sie auf Stur stellen, den Vorgesetzten verlangen und ggf. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.

Gruss
wolf
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3456
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von Saboteur »

Verweise doch auf die Broschüre der Arbeitsagentur:


Sie können den Antrag ohne Einhaltung einer Form
schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen, um
erst einmal keinen Verlust zu riskieren. Daneben erforderliche
Antragsunterlagen können Sie (möglichst vollständig
und zeitnah) auch nachreichen.



http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Tiakaniz
Grünschnabel
Beiträge: 17
Registriert: 16 Sep 2010, 12:52

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von Tiakaniz »

Aber geht auch eine Barauszahlung, obwohl die noch gar nicht wissen, ob meine Frau Anspruch hat oder nicht?

Naja die waren schon so kulant und machen den Antrag schon ab dem ersten mal, als wir uns bei der Arge gemeldet haben, also über 1 Monat zurück. Von daher würde uns kein Tag fehlen, was den Anspruch angeht.
Mir geht es vor allem darum, dass ich möglichst schnell weiß, ob meine Frau Anspruch hat oder nicht, damit ich zügig den Ablehnungsbescheid bekomme und dann zum Sozialamt kann.
Tiakaniz
Grünschnabel
Beiträge: 17
Registriert: 16 Sep 2010, 12:52

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von Tiakaniz »

Und zudem brauche ich ab gestern in spätestens einem Monat einen Bescheid, dass meine Frau Sozialleistungen bekommt, damit das Bundesamt ihren Integrationskurs bezahlt. Die Schule sagte mir sie können das Geld nur 1 Monat vorstrecken, aber dann muss entweder ein bescheid bei den sein, oder ich darf für den ersten Monat schon mal 100 Euro abdrücken :(.
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von CSB_Wolf »

Tiakaniz hat geschrieben:Aber geht auch eine Barauszahlung, obwohl die noch gar nicht wissen, ob meine Frau Anspruch hat oder nicht?
Ja, aber 5000.--Euro werden sie Euch nicht gerade in die Hand drücken, aber so viel das es zum Leben reicht bis über den Antrag entschieden ist. Falls sie es ablehnen, lass es dir schriftlich geben in Form eines Wiederspruchsfähigen Bescheids. Der ist in 1 Minute geschrieben.

Gruss
wolf
Tiakaniz
Grünschnabel
Beiträge: 17
Registriert: 16 Sep 2010, 12:52

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von Tiakaniz »

Ok, dann mache ich das morgen. Falls ich so einen widerspruchsfähigen Bescheid bekomme, soll ich dann zum Anwalt und Widerspruch einlegen? Wie hoch stehen die Chancen, dass meine Frau was ausgezahlt bekommt?

Und gibt es irgendwo einen Paragraphen, der das mit der Barauszahlung regelt?
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3456
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von Saboteur »

ich würd zum Sozialgericht gehen... Ist ja auch kostenfrei!
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von CSB_Wolf »

Tiakaniz hat geschrieben:Ok, dann mache ich das morgen. Falls ich so einen widerspruchsfähigen Bescheid bekomme, soll ich dann zum Anwalt und Widerspruch einlegen? Wie hoch stehen die Chancen, dass meine Frau was ausgezahlt bekommt?

Und gibt es irgendwo einen Paragraphen, der das mit der Barauszahlung regelt?
Zum Anwalt musst Du ja erst wenn der Antrag endgültig abgelehnt worden ist. Normal sollte so ein Antrag in 10-14 tagen komplett bearbeitet sein und ihr den Bescheid haben. Die Chance das deine Frau Hilfe bekommt würde ich als sehr hoch einstufen, da Du ja nur Bafög bekommst. Ob es einen Paragraphen gibt der die Auszahlung oder Bevorschussung regelt, keine Anhnung, aber mit Sicherheit eine Verwaltungsvorschrift, typisch Deutsch halt. Von der Wiege bis zu Bahre Formulare, Formulare :lol:

Gruss
wolf

PS es ist natürlich auch möglich das ihr zu einer netten Sachbearbeiterin kommt, die alles sofort positiv für Euch regelt.
daveg

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Beitrag von daveg »

Jetzt stell ich mal etwas anderes in den Raum, völlig unabhängig vom konkreten Gesetz und den damit verbundenen Möglichkeiten:

Ausländer(-in) kommt nach Deutschland, heiratet (einen Studenten, welcher wohl kaum großartig ins System einzahlt) und möchte vom ersten Tag an Sozialleistungen beziehen, Integrationskurs bezahlt bekommen .... !!


Mmmhhh..... wieso? Wer bezahlt das?
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“