Frage: Kindesnachzug

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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valeri79

Frage: Kindesnachzug

Beitrag von valeri79 »

Hallo zusammen!

Ich habe das Forum fast komplett durchsucht, aber auf eine Antwort nicht gestoßen.
Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Frau ist Russin. Wir haben uns vor 2 Monaten geheiratet.
Wir sind jetzt dabei, fleißig deutsch zu lernen und alle für die Einreise nach DE benötigten Unterlagen zu beschaffen.
Meine Frau hat einen dreijährigen Sohn. Damit er nach DE darf, benötigt meine Frau einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Nun, der kleine hat offiziell KEINEN Vater. In Geburtsurkunde ist KEIN Vater eingetragen - in der Zeile ist ein Strich.

Das Kind hatte den Nachnamen der Mutter. Der Vatername des Kindes wurde aus dem Vornamen der Oma gebildet :) :lol:
Nach unserer Hochzeit hat meine Frau sowohl ihren Nachnamen als auch den des Kindes geändert. Beide haben jetzt meinen.

Reicht dies als Nachweis für das alleinige Sorgerecht???
Ausländeramt hier in DE meinte, es reiche nicht. es soll eine Bescheinigung geben.
Meine Frau hat in RU nachgefragt - es gibt keine solche bescheinigungen.
Das einzige was es gibt und was sie hat, ist sog. Bescheinigung "Spravka Forma 25", es wird bei russ. behörden als Nachweis vorgelegt, dass meine Frau alleinerziehend ist ( :shock: )
Inhaltlich ist das quasi eine Kopie der Geburtsurkunde. Vater ist dort auch nicht eingetragen.

also, die Frage: reichen die Geb.Urkunde und diese Bescheinigung als Nachweis über Sorgerecht? was meint Ihr?
Sollte die Bescheinigung auch ein Apostille haben??
Zuletzt geändert von valeri79 am 24 Sep 2010, 13:07, insgesamt 2-mal geändert.
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Zejtnot
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Re: Frage: Kindesnachzug

Beitrag von Zejtnot »

Frage am besten direkt per Mail in der Botschaft an. Dort bekommst Du eine kompetentere Auskunft als wir hier geben können. Meine Logik wäre auch: Wenn kein Vater bekannt ist, kann er kein Sorgerecht haben.
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CSB_Wolf
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Re: Frage: Kindesnachzug

Beitrag von CSB_Wolf »

valeri79 hat geschrieben: Nun, der kleine hat offiziell KEINEN Vater. In Geburtsurkunde ist KEIN Vater eingetragen - in der Zeile ist ein Strich.
:lol: :lol: Sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
Die Bescheinigung der Geburtsurkunde sollte schon mit Apistille versehen sein.

Gruss
wolf
valeri79

Re: Frage: Kindesnachzug

Beitrag von valeri79 »

Danke.
Email über Kontaktformular am Botschaft geschickt. Werde jetzt abwarten :)
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bella_b33
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Re: Frage: Kindesnachzug

Beitrag von bella_b33 »

CSB_Wolf hat geschrieben:
valeri79 hat geschrieben: Nun, der kleine hat offiziell KEINEN Vater
:lol: :lol: Sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
Wieso, Wolf? Noch nie was von Windbestäubung gehört! ;)

@Valeri
viel Glück Euch!
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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CSB_Wolf
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Re: Frage: Kindesnachzug

Beitrag von CSB_Wolf »

bella_b33 hat geschrieben: Wieso, Wolf? Noch nie was von Windbestäubung gehört! ;)@Valeri viel Glück Euch!
Nö, ist mir neu :lol: Ein Schelm der böses dabei denkt, auch von mir viel Glück 8)

Gruss
wolf
valeri79

Re: Frage: Kindesnachzug

Beitrag von valeri79 »

bella_b33 hat geschrieben:
CSB_Wolf hat geschrieben: Noch nie was von Windbestäubung gehört! ;)
für mich ist es tatsächlich so ;)
mich interessiert nicht wer und was der Typ ist/war, was und wo er treibt usw. (gehört wohl zu den A****löchern, die sofort abhauen, wenn sie das Wort "Schwangerschaft" gehört haben) Er ist nirgendwo eingetragen, in keinen Urkunden - also, hat keine Rechte auf das Kind - ich hoffe, die Botschaft in Moskau und Ausländerbehörde in GN versteht es auch so.

hauptsache, der Kleine ist jetzt MEIN Sohn, trägt meinen Namen und mir "Vater" sagt :-P :D :) Ich will nur dass meine Familie mit mir zusammen in DE ist.

@all
Danke für Eure Glückwünsche!
valeri79

Re: Frage: Kindesnachzug

Beitrag von valeri79 »

Ich habe heute die Antwort von der Botschaft in Moskau auf meine Email erhalten.
Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung sollen ausreichen, aber alles mit Apostillen. :D :)
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