hallo
kurze vorgeschichte, ich bin deutscher meine frau russin wir sind 3 jahre verheiratet, da ich beruflich seit 5 jahren in russland tätig bin sind wir beide maxim 5-6 wochen im jahr in dtschl. dafür langte bis jetzt ein normales visum . da ich mit dem gedanken spiele ab mitte nächsten jahres nach dtschl zurück zu gehen, natürlich gemeinsam, taucht die frage auf , wie und wo bekommt man die ständige aufenthaltsgenehmigung, und was braucht man. wir wollen ganz normal in dtschl wohnen und sie aber ihren ru pass behalten.
ps wir haben in dtschl offiziell geheiratet
danke an alle infos
aufenthaltsgenehmigung
- bella_b33
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Re: aufenthaltsgenehmigung
Mit der deutschen Aufenthaltsgenehmigung wird Deine Angetraute sicher nicht den russischen Pass abgeben müssen. Das ist doch nur ein Aufenthaltstitel und keine Staatsbürgerschaft
. Vom Rest hab ich wenig Ahnung.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: aufenthaltsgenehmigung
Ich denke, als erstes brauchst Du eine Meldeadresse in Deutschland?
Dann wäre der normale Weg, dass Deine Frau ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt (http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf) .
Dafür muss Deine Frau Kenntnisse der dt. Sprache auf A1-Niveau nachweisen, günstig wäre auch ein gesicherter Lebensunterhalt, weil dann nicht geprüft wird, ob die Ehe auch in Rußland geführt werden kann (http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13 ), das erspart evtl. viele Erklärungen und Disskussionen mit der ABH.
In Deutschland gibt es dann bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis, den russ. Pass behält sie.
Dann wäre der normale Weg, dass Deine Frau ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt (http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf) .
Dafür muss Deine Frau Kenntnisse der dt. Sprache auf A1-Niveau nachweisen, günstig wäre auch ein gesicherter Lebensunterhalt, weil dann nicht geprüft wird, ob die Ehe auch in Rußland geführt werden kann (http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13 ), das erspart evtl. viele Erklärungen und Disskussionen mit der ABH.
In Deutschland gibt es dann bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis, den russ. Pass behält sie.
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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