russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort?
- Sibirier
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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Irgendwie läuft die Sache an mir vorbei... :(
Ich war eigentlich immer der Meinung, dass die ABH bei einem Antrag auf FZ auch die Finanzierung prüfen muss und evtl. Ablehnung erteilen muss, wenn die Gefahr besteht, dass der/die Ausländer/-in vom sozialen Netz in DE abhängig wird.
Dies ist wohl nicht geschehen und könnte so etwas nicht auf Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis sein?
Denn wie kann jemand etwas aus der deutschen Arbeitslosenversicherung bekommen, der noch nie dort eingezahlt hat? Sondern bisher nur in der RF beschäftigt war. Oder verstehe ich das hier falsch?
Ich war eigentlich immer der Meinung, dass die ABH bei einem Antrag auf FZ auch die Finanzierung prüfen muss und evtl. Ablehnung erteilen muss, wenn die Gefahr besteht, dass der/die Ausländer/-in vom sozialen Netz in DE abhängig wird.
Dies ist wohl nicht geschehen und könnte so etwas nicht auf Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis sein?
Denn wie kann jemand etwas aus der deutschen Arbeitslosenversicherung bekommen, der noch nie dort eingezahlt hat? Sondern bisher nur in der RF beschäftigt war. Oder verstehe ich das hier falsch?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Norbert
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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Soweit mir bekannt, geht der Schutz der Ehe vor. Geprüft wird das meines Wissens nur in Österreich und - wie ich nun hier gelernt habe - in Dänemark.Sibirier hat geschrieben:Ich war eigentlich immer der Meinung, dass die ABH bei einem Antrag auf FZ auch die Finanzierung prüfen muss und evtl. Ablehnung erteilen muss, wenn die Gefahr besteht, dass der/die Ausländer/-in vom sozialen Netz in DE abhängig wird.
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Zeppelin
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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Eben dieser Ansicht bin ich eben auch - spätestens seit der letzten großen Novelle der AufenthG vom August 2007.Sibirier hat geschrieben:Ich war eigentlich immer der Meinung, dass die ABH bei einem Antrag auf FZ auch die Finanzierung prüfen muss und evtl. Ablehnung erteilen muss, wenn die Gefahr besteht, dass der/die Ausländer/-in vom sozialen Netz in DE abhängig wird.
Aber die zwischenzeitliche Rechtsprechung - die ich längst nicht mehr überschaue - hat offenbar eine sehr diffuse Situation ergeben.
Demnach wird vor der Erteilung einer AE von den versch. ABH nicht unbedingt die Finanzlage nach der Einreise geprüft oder als Kriterium für die Erlaubnis zur Einreise heran gezogen.
Aber daraus ergibt sich dann offenkundig das Dilemma des TO bzw. seiner Frau.
Dies dürfte aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht der Fall sein; sofern nicht nachweislich eine arglistige Täuschung der Behörden vorliegt bzw. Betrug, Urkundenfälschung o.ä.Sibirier hat geschrieben:Dies ist wohl nicht geschehen und könnte so etwas nicht auf Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis sein?
Nur steht man offenkungig finanziell ziemlich im Regen, wenn man "hart an der Grenze des Legalen" Heirat und FZF erreicht hat, aber den Lebensunterhalt danach nicht bestreiten kann.
Leider sind ja hier kaum Umstände und Hintergründe des Zustandekommens dieser EHE und FZF durch den TO benannt worden.
Aber soweit ich noch auf dem Stand der Dinge bin, setzt ein Anspruch auf Sozialleistungen für den nachziehenden Ehepartner erst drei Monate nach der Einreise ein.
Ich habe im Moment aber keinen Nerv, nochmals den ganzen Thread nach Infos zu durchforsten.
Aber ab dem 6.11.2010 soll es ja offenbar Geld geben - wenn ich richtig gelesen habe. (?)
Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Meinung eines Diletantes.
Schutz der Ehe geht natürlich vor, und man sollte keinem die Aufenthaltsgenehmigung verweigern, nur weil nicht genug Geld da ist. Was ich allerdings schlecht nachvollziehen kann, dass dann der Staat sich in Pflicht sieht, dieses Paar finanziel zu unterstützen. Wenn schon die ausländiche Ehepartner vor der Einreise die Sprache können müssen (ist doch so, oder?), dann können sie ja auch gleich nach einem Job suchen und nicht sofort zum Sozialamt gehen. Und erst wenn man doch keinen findet, dann Arbeitslosengeld.
Es ist nicht schlecht, Sozialstaat; wenn man krank ist oder sonst irgendwie gehindert, zu arbeiten, oder sieben Kinder hat; aber junge ausgebildete Leute... man muss nicht übertreiben, oder?
Gruß
Oletsch
Schutz der Ehe geht natürlich vor, und man sollte keinem die Aufenthaltsgenehmigung verweigern, nur weil nicht genug Geld da ist. Was ich allerdings schlecht nachvollziehen kann, dass dann der Staat sich in Pflicht sieht, dieses Paar finanziel zu unterstützen. Wenn schon die ausländiche Ehepartner vor der Einreise die Sprache können müssen (ist doch so, oder?), dann können sie ja auch gleich nach einem Job suchen und nicht sofort zum Sozialamt gehen. Und erst wenn man doch keinen findet, dann Arbeitslosengeld.
Es ist nicht schlecht, Sozialstaat; wenn man krank ist oder sonst irgendwie gehindert, zu arbeiten, oder sieben Kinder hat; aber junge ausgebildete Leute... man muss nicht übertreiben, oder?
Gruß
Oletsch
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Also ich habe mich damals auch etwas über den Poster gewundert, der es als selbstverständlich voraussetzt, dass er eine Lebensentscheidung trifft, die dann gefälligst der Staat finanzieren soll. "Es kann nicht sein dass meine Frau die ersten 3 Monate keine Leistungen bekommt."
- CSB_Wolf
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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Sag bloss, das kenn ich gar nicht von dirSibirier hat geschrieben:Irgendwie läuft die Sache an mir vorbei... :(
Ja da verstehst Du etwas falsch. Da ist irgend etwas schief gelaufen, normal hätte er als Student mit Bezug von Baföf kein Visum zur Familienzusammenführung bekommen dürfen, da ja die Finazielle Grundlage nicht vorhanden war/ist. Aber jetzt ist seine Frau da und der Staat muss nun die Leistungen erbringen ob er will oder nicht. Da hat irgendwer auf der Behörde gepennt, denn normal ist das natürlich nicht. Im übrigem haben z.B. auch alle Russland Deutschen, die auch noch nie etwas in die Arbeitslosen und Renenversicherung einbezahlt hatten, mit ihrer Niederlassung in Deutschland sofort Anspruch auf dieselben Leistungen wie ein hier gebürtiger Deutscher.Ich war eigentlich immer der Meinung, dass die ABH bei einem Antrag auf FZ auch die Finanzierung prüfen muss und evtl. Ablehnung erteilen muss, wenn die Gefahr besteht, dass der/die Ausländer/-in vom sozialen Netz in DE abhängig wird.
Dies ist wohl nicht geschehen und könnte so etwas nicht auf Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis sein?
Denn wie kann jemand etwas aus der deutschen Arbeitslosenversicherung bekommen, der noch nie dort eingezahlt hat? Sondern bisher nur in der RF beschäftigt war. Oder verstehe ich das hier falsch?
Gruss
wolf
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Hallo:)
Hier ist ja ne richtige DIskussion vom Zaun gebrochen wie ich sehe. Deshalb kläre ich für euch einige Punkte.
Wir haben geheiratet weil die Zeit dafür günstig ist und weil wir uns lieben. Mit "günstig" meine ich zeitlich, nicht unbedingt der finanzielle Aspekt. Meine Frau hätte sonst in Russland studiert und somit wären weitere 4-5 Jahre Wartezeit auf das gemeinsame Leben gewesen, weshalb wir uns dazu entschlossen haben.
Und ebenso will hier nicht bei einigen Leuten den Eindruck erwecken, dass wir Sozialschmarotzer wären und nur versuchen den Staat auszunehmen. Meine Frau kann zu diesem Zeitpunkt nicht arbeiten, weil der gute Staat sagt dass sie einen Integrationskurs machen MUSS. Dieser geht ein halbes Jahr und das jeden Tag. Wenn mir der Staat das schon vorschreibt, dann soll er doch auch bitte die ganze Angelegenheit finanzieren. Ausserdem habe ich bereits gearbeitet mehrere Jahre und ins System eingezahlt und nie davon etwas in Anspruch nehmen müssen und ich werde nach dem Studium auch weiter einzahlen, also ist es da zuviel verlangt wenn meine Frau max. 1 Jahr Sozialleistungen bezieht? Nach dem 1 Jahr beginnt sie nämlich dann auch schon mit Abitur nachholen und Studium weshalb sie dem Staat auch nicht mehr auf der Tasche liegt.
Wenn es die Möglichkeit gebe, dass der Staat mir ein "Darlehen" für meine Frau als Lebensunterhalt geben würde, welches ich zurückzahlen müsste, dann würde ich dies gern tun (wie die Sozialhilfe vor einigen Jahren noch).
Ich kann es nicht verstehen, wie ihr euch über Menschen aufregt die wirklich Zukunftspläne und auch die nötige Bildung haben, um diese zu verwirklichen. Ich kenne genug Deutsche die NIE einen Cent eingezahlt haben und schon 10 Jahre auf Kosten des Staates leben und einer davon hat sogar noch ne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, obwohl er kerngesund ist. Aber er ist einfach zu faul. Und ich denke das ist kein Einzelfall, leider.
Und das Thema mit dieser finanziellen Prüfung ist ganz einfach: Man muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt BIS zur Eheschließung gesichert ist. Das kann auch ein Dritter machen, sprich Verpflichtungserklärung. Was nach der Eheschließung finanziell ist, ist vollkommen egal für die Vergabe des Visums, da ich als Deutscher ein Recht darauf habe hier in Deutschland meine Ehe zu führen. Und das ist auch gut so. Angenommen ihr wärt in so einer Situation und leider durch die schlechte Situation am Arbeitsmarkt arbeitslos und wollt jedoch eure schon längerjährige Liebe heiraten und mit ihr zusammen leben. Würdet ihr es toll finden, wen euch einer sagt ihr habt kein recht zu heiraten, da ihr zu arm seid? Wenn ja, dann seid ihr hier in einer Demokratie, wo doch noch irgendwie gleiches Recht für alle gilt, einfach falsch.
Und trotzdem an die anderen: Vielen Dank für große Hilfe und eure Erfahrung mit Thema. Das hat uns zumindestens Hoffnung gegeben und wir haben deswegen schon einiges erreicht. Trotzdem wurde meine Frage bzgl. der Sozialhilfe nicht beantwortet.
§19 SGB XII sagt zwar irgendwie , dass meine Frau Anspruch hätte, aber das Sozialamt meinte, dass sie nicht zu der Zielgruppe von denen gehört. Ich habe das SGB XII durchgeguckt und habe jedoch keine Definition ihrer Zielgruppe gefunden. Oder gibt es einen anderen Auszug, der meiner Frau die Leistungen verweigert?
Zur Info, falls es hilft: Meine Frau hat eine AE gemäß §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet".
Ich hoffe ihr könnt mir noch ein bisschen weiterhelfen!
Vielen Dank.
Hier ist ja ne richtige DIskussion vom Zaun gebrochen wie ich sehe. Deshalb kläre ich für euch einige Punkte.
Wir haben geheiratet weil die Zeit dafür günstig ist und weil wir uns lieben. Mit "günstig" meine ich zeitlich, nicht unbedingt der finanzielle Aspekt. Meine Frau hätte sonst in Russland studiert und somit wären weitere 4-5 Jahre Wartezeit auf das gemeinsame Leben gewesen, weshalb wir uns dazu entschlossen haben.
Und ebenso will hier nicht bei einigen Leuten den Eindruck erwecken, dass wir Sozialschmarotzer wären und nur versuchen den Staat auszunehmen. Meine Frau kann zu diesem Zeitpunkt nicht arbeiten, weil der gute Staat sagt dass sie einen Integrationskurs machen MUSS. Dieser geht ein halbes Jahr und das jeden Tag. Wenn mir der Staat das schon vorschreibt, dann soll er doch auch bitte die ganze Angelegenheit finanzieren. Ausserdem habe ich bereits gearbeitet mehrere Jahre und ins System eingezahlt und nie davon etwas in Anspruch nehmen müssen und ich werde nach dem Studium auch weiter einzahlen, also ist es da zuviel verlangt wenn meine Frau max. 1 Jahr Sozialleistungen bezieht? Nach dem 1 Jahr beginnt sie nämlich dann auch schon mit Abitur nachholen und Studium weshalb sie dem Staat auch nicht mehr auf der Tasche liegt.
Wenn es die Möglichkeit gebe, dass der Staat mir ein "Darlehen" für meine Frau als Lebensunterhalt geben würde, welches ich zurückzahlen müsste, dann würde ich dies gern tun (wie die Sozialhilfe vor einigen Jahren noch).
Ich kann es nicht verstehen, wie ihr euch über Menschen aufregt die wirklich Zukunftspläne und auch die nötige Bildung haben, um diese zu verwirklichen. Ich kenne genug Deutsche die NIE einen Cent eingezahlt haben und schon 10 Jahre auf Kosten des Staates leben und einer davon hat sogar noch ne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, obwohl er kerngesund ist. Aber er ist einfach zu faul. Und ich denke das ist kein Einzelfall, leider.
Und das Thema mit dieser finanziellen Prüfung ist ganz einfach: Man muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt BIS zur Eheschließung gesichert ist. Das kann auch ein Dritter machen, sprich Verpflichtungserklärung. Was nach der Eheschließung finanziell ist, ist vollkommen egal für die Vergabe des Visums, da ich als Deutscher ein Recht darauf habe hier in Deutschland meine Ehe zu führen. Und das ist auch gut so. Angenommen ihr wärt in so einer Situation und leider durch die schlechte Situation am Arbeitsmarkt arbeitslos und wollt jedoch eure schon längerjährige Liebe heiraten und mit ihr zusammen leben. Würdet ihr es toll finden, wen euch einer sagt ihr habt kein recht zu heiraten, da ihr zu arm seid? Wenn ja, dann seid ihr hier in einer Demokratie, wo doch noch irgendwie gleiches Recht für alle gilt, einfach falsch.
Und trotzdem an die anderen: Vielen Dank für große Hilfe und eure Erfahrung mit Thema. Das hat uns zumindestens Hoffnung gegeben und wir haben deswegen schon einiges erreicht. Trotzdem wurde meine Frage bzgl. der Sozialhilfe nicht beantwortet.
§19 SGB XII sagt zwar irgendwie , dass meine Frau Anspruch hätte, aber das Sozialamt meinte, dass sie nicht zu der Zielgruppe von denen gehört. Ich habe das SGB XII durchgeguckt und habe jedoch keine Definition ihrer Zielgruppe gefunden. Oder gibt es einen anderen Auszug, der meiner Frau die Leistungen verweigert?
Zur Info, falls es hilft: Meine Frau hat eine AE gemäß §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet".
Ich hoffe ihr könnt mir noch ein bisschen weiterhelfen!
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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
@ Tiakaniz
Ich Glaube nicht dass Dir hier jemand einen Vorwurf nachen will, ich habe von Anfang an geschrieben, das Die Aussländische Frau eines deutschen wenn sie hier in Deutschland ist, Anspruch auf die Leistungen hat, weil es das Deutsche Gesetzt so vorsieht. Das ist jetzt allerdings meine persönliche Meinung zu der Sache. Wie es im Einzelfall gehandhabt wird weiss ich nicht. Zu den § kann ich dir leider nichts sagen.
An deiner Stelle würde ich mich mal vorsorglich an einen Anwalt wenden der auf das Sozialrecht spezialisiert ist. Da Du Bafög bekommst kannst Du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, somit sind die Anwaltskosten auch für die Beratung abgedeckt.
Gruss
wolf
Ich Glaube nicht dass Dir hier jemand einen Vorwurf nachen will, ich habe von Anfang an geschrieben, das Die Aussländische Frau eines deutschen wenn sie hier in Deutschland ist, Anspruch auf die Leistungen hat, weil es das Deutsche Gesetzt so vorsieht. Das ist jetzt allerdings meine persönliche Meinung zu der Sache. Wie es im Einzelfall gehandhabt wird weiss ich nicht. Zu den § kann ich dir leider nichts sagen.
An deiner Stelle würde ich mich mal vorsorglich an einen Anwalt wenden der auf das Sozialrecht spezialisiert ist. Da Du Bafög bekommst kannst Du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, somit sind die Anwaltskosten auch für die Beratung abgedeckt.
Gruss
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Zeppelin
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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Du klärst leider gar nichts auf. Musst Du ja auch nicht.Tiakaniz hat geschrieben:Hier ist ja ne richtige DIskussion vom Zaun gebrochen wie ich sehe. Deshalb kläre ich für euch einige Punkte.
Wir haben geheiratet weil die Zeit dafür günstig ist und weil wir uns lieben. Mit "günstig" meine ich zeitlich, nicht unbedingt der finanzielle Aspekt. Meine Frau hätte sonst in Russland studiert und somit wären weitere 4-5 Jahre Wartezeit auf das gemeinsame Leben gewesen, weshalb wir uns dazu entschlossen haben. ...
Ich sehe hier keinen, der/die sich aufregt.
Es ist allerdings etwas ominös, wie deine Frau trotz offenbar fehlender finazieller Mittel, fehlender Voraussetzungen für den dt. Arbeitsmarkt und/oder fehlender elementarer Sprachkenntnisse nach D einreisen konnte und trotz AE nach §28/1 zu einem Integrationskurs 'verpflichtet' worden ist, den angeblich niemand finanzieren will oder kann.
Deine Fragen werden hier so sachlich und emotionslos wie möglich beantwortet!
Keiner von den angestammten Foris hat die Gesetze gemacht. Wir können sie bestenfalls gemäß eigener Erfahrungen - so verschieden die auch sein mögen - zu interpretieren helfen.
Ich sehe (hier) auch niemanden, der Missgunst gegenüber eurer Heirat unter 'günstigen' Umständen hegt.
Aber ganz so günstig waren die Bedingungen für das Leben danach ja wohl nicht.
Denn mit der
dürfte es ja nicht so problematisch sein, die Erfordernisse der Einwanderung hier zu erfüllen.nötigen Bildung
Notfalls muss man halt ein Darlehen von einer Kreditanstalt aufnehmen, falls man die nötigen Sicherheiten bieten kann - und dafür muss man sich ggf. auch an den Geber der VE wenden.
Ganz so egal ist es eben nicht,
Das "Recht" scheinst duwas nach der Eheschließung ist...
jedenfalls etwas einseitig-positiv für dich zu interpretieren.als Deutscher
Und zu deiner provokatorischen Frage:
Was denn nun: arbeitslos oder Student oder unausreichend qualifizierte Zuwanderin?Angenommen ihr wärt in so einer Situation und leider durch die schlechte Situation am Arbeitsmarkt arbeitslos...
Wenn du's genau wissen willst: Wir waren in einer ziemlich prekären Lage, haben aber dennoch den Nachzug meiner Frau und deren erfolgreiche Integration ohne jeden staatlichen Almosen bewerkstelligt!
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Zum "günstigen Zeitpunkt" gehört aber auch, dass man es sich finanziell auch leisten kann.Tiakaniz hat geschrieben:Hallo:)
Hier ist ja ne richtige DIskussion vom Zaun gebrochen wie ich sehe. Deshalb kläre ich für euch einige Punkte.
Wir haben geheiratet weil die Zeit dafür günstig ist und weil wir uns lieben. Mit "günstig" meine ich zeitlich, nicht unbedingt der finanzielle Aspekt. Meine Frau hätte sonst in Russland studiert und somit wären weitere 4-5 Jahre Wartezeit auf das gemeinsame Leben gewesen, weshalb wir uns dazu entschlossen haben.
"Der Staat" schreibt uns eine Menge vor, dass wir dann selber bezahlen müssen. Führerschein, Ausweispapiere, Kosten durch Bauvorschriften u.v.m. Dein Argument ist also hinfällig.Tiakaniz hat geschrieben: Und ebenso will hier nicht bei einigen Leuten den Eindruck erwecken, dass wir Sozialschmarotzer wären und nur versuchen den Staat auszunehmen. Meine Frau kann zu diesem Zeitpunkt nicht arbeiten, weil der gute Staat sagt dass sie einen Integrationskurs machen MUSS. Dieser geht ein halbes Jahr und das jeden Tag. Wenn mir der Staat das schon vorschreibt, dann soll er doch auch bitte die ganze Angelegenheit finanzieren.
Tiakaniz hat geschrieben: Wenn es die Möglichkeit gebe, dass der Staat mir ein "Darlehen" für meine Frau als Lebensunterhalt geben würde, welches ich zurückzahlen müsste, dann würde ich dies gern tun (wie die Sozialhilfe vor einigen Jahren noch).
Wieso soll der Staat das Darlehen geben? Normalerweise besorgt man sich Geld bei einer Bank...
Es regt sich hier niemand auf, aber manche wundern sich. Zukunftspläne haben viele, Bildung auch, aber finanzieren muss man seine Pläne halt auch können.Tiakaniz hat geschrieben: Ich kann es nicht verstehen, wie ihr euch über Menschen aufregt die wirklich Zukunftspläne und auch die nötige Bildung haben, um diese zu verwirklichen.
Zeig mir bitte das Gesetz, welches Heirat wegen Armut verbietet.Tiakaniz hat geschrieben: Würdet ihr es toll finden, wen euch einer sagt ihr habt kein recht zu heiraten, da ihr zu arm seid? Wenn ja, dann seid ihr hier in einer Demokratie, wo doch noch irgendwie gleiches Recht für alle gilt, einfach falsch.