Visavermerk

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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paramecium
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Visavermerk

Beitrag von paramecium »

Hallo. Heute hat meine Freundin von der Botschaft in Sankt Petersburg ein Visa für die Einreise nach Deutschland bekommen. Sie hat mir berichtet, dass dieses Mal (scheinbar war es vorher nicht so) auf dem Visa folgender Vermerk steht:

"Ist gültig mit folgenden Auflagen: Ständige Wohnsitznahme ist nicht gestattet"

Der Vermerk dieses Mal hat mich etwas stutzig gemacht. Nun bin ich nicht so Form mit solchem Paragraphendeutsch. Bedeutet dies lediglich, dass es ihr nicht gestattet ist einen festen Wohnsitz in Deutschland anzunehmen? Letzteres wäre ja eigentlich selbstverständlich bei einem einmonatigen Besuchervisum. Oder bedeutet es, dass es eventuell in Zukunft nicht möglich sein wird, sie wieder hierher einzuladen?

Man muss dazu sagen, dass sie in den letzten 2 Jahren bereits viermal in Deutschland war. Das erste mal mit Touristenvisum über Finnland (mit einwöchigem Aufenthalt in Helsinki) und dann dreimal für jeweils einem Monat mit Einladung und Besuchervisum.
dog.88
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Re: Visavermerk

Beitrag von dog.88 »

Ja, der feste Wohnsitz ist nicht erlaubt. Stand bisher bei jedem Visum (Besuchsvisum) meiner Freundin daneben, und noch das eine Verlängerung über den angegebenen Zweck nicht erlaubt sei.
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Zejtnot
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Re: Visavermerk

Beitrag von Zejtnot »

paramecium hat geschrieben:"Ist gültig mit folgenden Auflagen: Ständige Wohnsitznahme ist nicht gestattet"

Der Vermerk dieses Mal hat mich etwas stutzig gemacht. Nun bin ich nicht so Form mit solchem Paragraphendeutsch. Bedeutet dies lediglich, dass es ihr nicht gestattet ist einen festen Wohnsitz in Deutschland anzunehmen? Letzteres wäre ja eigentlich selbstverständlich bei einem einmonatigen Besuchervisum. Oder bedeutet es, dass es eventuell in Zukunft nicht möglich sein wird, sie wieder hierher einzuladen?
Soll bedeuten: Sie darf nicht mit diesem (!) Visum in die Ausländerbehörde rennen und dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn sie das will, muss sie zunächst ausreisen und ein Visum beantragen, mit welchem dies erlaubt wäre (beispielsweise ein Heiratsvisum, Dich mit diesem heiraten und dann in der Ausländerbehörde die Familienzusammenführung beantragen).
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