Was hat das damit zu tun? Wie hätte ich das sonst tun sollen? Ohne Visum als Illegaler?Sibirier hat geschrieben:Das muss einer schreiben, der selber mit einem Visum in Russland den Vid na Shitelstvo beantragt hat.....
RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Naja, Du schreibst ja hier so, als wenn kein einziger Deutscher ein Visum ohne Rückkehrwilligkeit beantragen will und das es nur Schikane ist.....
Aber es gibt halt' Fälle, auch von Deutschen, die nicht die Rückkehrwilligkeit hatten (mich eingeschlossen)....
Aber es gibt halt' Fälle, auch von Deutschen, die nicht die Rückkehrwilligkeit hatten (mich eingeschlossen)....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Hat das Ganze Auswirkungen auf die Jahresvisen? Zb das 360 Tage Visum mit Einladung ueber Spomer GmbH? Inwiefern veraendert sich da was?
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Auch bei denen steht zum Thema Russland Visum:Schwabe hat geschrieben:Hat das Ganze Auswirkungen auf die Jahresvisen? Zb das 360 Tage Visum mit Einladung ueber Spomer GmbH? Inwiefern veraendert sich da was?
Also selbst wenn derartige Visadienste weiterhin Einladungen besorgen können, so muss dir deine Firma auf jeden Fall ein Papier ausstellen, dass du auf Dienstreise nach Russland gehst. Und natürlich auch mit eingetragenem Gehalt, weil sich ja dauernd schlecht bezahlte Angestellte aus D bei Dienstreisen in die RF absetzen...1. Besonderheiten bei Geschäftsreisen bzw. Dienstreisen:
ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
* (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
* (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Ob du dies Schreiben bereits bei Beantragung der Einladung abgeben musst... da musst du den Visadienst selber fragen.
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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Ganz einfach, so wie es DE schon seit Jahren verlangt, bei der russischen Botschaft in DE den Antrag auf Familienzusammenführung stellen bzw. die Vremenoje Rashreshenie....Dietrich hat geschrieben:Was hat das damit zu tun? Wie hätte ich das sonst tun sollen? Ohne Visum als Illegaler?
Dieses Verfahren gibt es nämlich nach der russ. Gesetzgebung auch.... Nur es ist natürlich langwieriger, wie bei der Dt. Botschaft in Russland auch....
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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Ich habe es wohl schon mehrfach geschrieben:
Ich finde das ganz in Ordnung, was die Russen anstellen. Ich bin Gegner der Visafreiheit, weil ich meine, dass diese ein Ausdruck sehr grossen Vertrauens in die Reisegwohnheiten des jeweils anderen Staatsvolkes ist. Dies ist ein Prozess. Auswirkungen zu schnellen politisch bestimmten Handelns können wir sehen an den neuen EU- Staaten und am Euro, nur zum Beispiel.
Was erwartet einen Bürger der russischen Föderation, der, unbescholten, mit einer normalen Arbeit, vielleicht mit Frau und Kind, kleine Wohnung, nach langer Zeit des Sparens, gern mal Berlin sehen will? Also ein ebensolcher Bürger Max Mustermann, wie die meisten von uns sind.
Visadienst, postalische Erledigung? Fehlanzeige!
Der Antrag muss persönlich abgegeben werden in einem der wenigen Konsulate Deutschlands. Urlaubstage werden damit verbracht.
Die Rückkehrwilligkeit ist nachzuweisen.
Will die ganze Familie fahren? Achtung, sie könnten nicht zurückkehren wollen! Welchen Pfand hinterlassen sie? Ein Kind könnte doch dableiben.
Alleinstehende junge Frau (gilt bis über 40 Jahre)? Achtung, sie könnte der Prostitution nachgehen wollen! Glück hat sie, wenn sie nicht direkt danach gefragt wird. Ablehnung fast garantiert, wenn sie keine Visageschichte in ihrem Pass stehen hat.
Nur zur Verdeutlichung:
Als ich, deutscher Bürger und verheiratet mit einer Bürgerin der RF, in der deutschen Botschaft Moskau die Verpflichtungserklärung für meine minderjährige schulpflichtige Stieftochter abgegeben habe, musste ich mitbringen in Kopie und abliefern
- Arbeitsvertrag komplett
- Auszüge der letzten 3 Monate des Kontos, auf das mein Gehalt überwiesen wird
- spravka der Schule des Mädchens, dass sie tatsächlich dahin geht
- spravke meiner Haupbtbuchhalterin, dass ich tatsächlich in Russland arbeite und Geld verdiene
Auch wenn ich das Auftreten so mancher russicher Vertreter nicht billige, wenn es um diese Frage geht-
ich kann es verstehen.
Nicht die Russen haben diese Regeln eingeführt. Mit links können sie die lächerliche Registrierungsprozedur fallen lassen für EU- Ausländer, die z.B. bis zu 30 Tage im Land sind. Kasachstan und Georgien haben dies schon längst erledigt.
Was haben dann die deutschen Konsularbeamten in der Hand, um weiterhin diese demütigende Prozedur für GUS- Antragsteller zu rechtfertigen?
Wer im Glashaus sitzt, ... - gilt wohl in diesem Falle. Also werden meine Freunde und Verandten, die im kommenden Jahr nach Russland wollen, und ebenso alle Geschäftsreisende selbst die Freundlichkeit deutscher Konsularregeln erfahren.
Ich finde das ganz in Ordnung, was die Russen anstellen. Ich bin Gegner der Visafreiheit, weil ich meine, dass diese ein Ausdruck sehr grossen Vertrauens in die Reisegwohnheiten des jeweils anderen Staatsvolkes ist. Dies ist ein Prozess. Auswirkungen zu schnellen politisch bestimmten Handelns können wir sehen an den neuen EU- Staaten und am Euro, nur zum Beispiel.
Was erwartet einen Bürger der russischen Föderation, der, unbescholten, mit einer normalen Arbeit, vielleicht mit Frau und Kind, kleine Wohnung, nach langer Zeit des Sparens, gern mal Berlin sehen will? Also ein ebensolcher Bürger Max Mustermann, wie die meisten von uns sind.
Visadienst, postalische Erledigung? Fehlanzeige!
Der Antrag muss persönlich abgegeben werden in einem der wenigen Konsulate Deutschlands. Urlaubstage werden damit verbracht.
Die Rückkehrwilligkeit ist nachzuweisen.
Will die ganze Familie fahren? Achtung, sie könnten nicht zurückkehren wollen! Welchen Pfand hinterlassen sie? Ein Kind könnte doch dableiben.
Alleinstehende junge Frau (gilt bis über 40 Jahre)? Achtung, sie könnte der Prostitution nachgehen wollen! Glück hat sie, wenn sie nicht direkt danach gefragt wird. Ablehnung fast garantiert, wenn sie keine Visageschichte in ihrem Pass stehen hat.
Nur zur Verdeutlichung:
Als ich, deutscher Bürger und verheiratet mit einer Bürgerin der RF, in der deutschen Botschaft Moskau die Verpflichtungserklärung für meine minderjährige schulpflichtige Stieftochter abgegeben habe, musste ich mitbringen in Kopie und abliefern
- Arbeitsvertrag komplett
- Auszüge der letzten 3 Monate des Kontos, auf das mein Gehalt überwiesen wird
- spravka der Schule des Mädchens, dass sie tatsächlich dahin geht
- spravke meiner Haupbtbuchhalterin, dass ich tatsächlich in Russland arbeite und Geld verdiene
Auch wenn ich das Auftreten so mancher russicher Vertreter nicht billige, wenn es um diese Frage geht-
ich kann es verstehen.
Nicht die Russen haben diese Regeln eingeführt. Mit links können sie die lächerliche Registrierungsprozedur fallen lassen für EU- Ausländer, die z.B. bis zu 30 Tage im Land sind. Kasachstan und Georgien haben dies schon längst erledigt.
Was haben dann die deutschen Konsularbeamten in der Hand, um weiterhin diese demütigende Prozedur für GUS- Antragsteller zu rechtfertigen?
Wer im Glashaus sitzt, ... - gilt wohl in diesem Falle. Also werden meine Freunde und Verandten, die im kommenden Jahr nach Russland wollen, und ebenso alle Geschäftsreisende selbst die Freundlichkeit deutscher Konsularregeln erfahren.
- Axel Henrich
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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Die Bescheinigung deiner Hauptbuchhalterin war ohne Lohnangaben, oder warum nochmal die Kontouszuege? Vlt. weil du nicht Angestellter/Arbeiter (in dem Sinnezimdriver hat geschrieben:[...] musste ich mitbringen in Kopie und abliefern
- Arbeitsvertrag komplett
- Auszüge der letzten 3 Monate des Kontos, auf das mein Gehalt überwiesen wird
- spravke meiner Haupbtbuchhalterin, dass ich tatsächlich in Russland arbeite und Geld verdiene
Hast du die Kontoauszuege irgendwie vorher "manipuliert", also z.B. Kontonummer, Kontostand und uebrige Buchungen ganz, oder teilweise unkenntlich gemacht?
Arbeitsvertrag mit saemtlichen Details?
Muessen alle Dokumente abgegeben werden und verbleiben dann auch dort, oder bekommt man die nach Einsicht zurueck?
Btw, einen extra Kontoasuzug von meiner Bank geht nicht, Sie koennten mir fuer 5 Euro eine Buchungsbestaetigung ausstellen ... Naja, da werde ich mir wohl doch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, duerfte mit dem geringsten Aufwand verbunden sein.
-ah-
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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Die Bescheinigung der Lohnbuchhaltung reicht der dt. Botschaft nicht aus, da sie ja gefälscht sein könnte.....
Einen Firmenstempel kann man sich leicht besorgen....
Man traut zwar nicht der Bescheinigung, aber haben möchte man sie trotzdem, gilt ja als Verdienstbescheinigung....
Einen Firmenstempel kann man sich leicht besorgen....
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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Ich habe die Kontoauszüge einfach vom online- Banking ausgedruckt und meine Ausgaben geschwärzt, so ich dies für notwendig hielt.
Die spravka meiner Hauptbuchhalterin war wahrscheinlich die Bestätigung, dass der Rest der Papiere echt war ...
Arbeitsvertrag mit sämtlichen Details, alle Seiten komplett werden verlangt. Und bei Entsendeten ist eben auch der Stammarbeitsvertrag vorzulegen.
Ich vermute zwar, dass diese Regelungen auch sehr willkürlich ausgelegt werden können und manchmal auch nur der eigenen Information dienen, wie schlecht es den Angestellten der Botschaft geht.
Wie gesagt, dies alles für die Verpflichtungserklärung für ein 13jähriges Mädchen, das ohne Mama, meine Ehefrau, oder andere Begleiter mit notarieller Vollmacht ohnehin keine russische Grenze überschreiten und reichlich Visa für den Rest der Welt im Pass aufweisen kann.
Die spravka meiner Hauptbuchhalterin war wahrscheinlich die Bestätigung, dass der Rest der Papiere echt war ...
Arbeitsvertrag mit sämtlichen Details, alle Seiten komplett werden verlangt. Und bei Entsendeten ist eben auch der Stammarbeitsvertrag vorzulegen.
Ich vermute zwar, dass diese Regelungen auch sehr willkürlich ausgelegt werden können und manchmal auch nur der eigenen Information dienen, wie schlecht es den Angestellten der Botschaft geht.
Wie gesagt, dies alles für die Verpflichtungserklärung für ein 13jähriges Mädchen, das ohne Mama, meine Ehefrau, oder andere Begleiter mit notarieller Vollmacht ohnehin keine russische Grenze überschreiten und reichlich Visa für den Rest der Welt im Pass aufweisen kann.
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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
@ ZIMDRIVER
Kopfschuettel.............die Moskauer schiessen den Vogel ab, muss man schon sagen.
Dreizehnjaehrige, die mit Mama verreist, ist wohl Hochsicherheitsrisiko fuer den Bestand
der Bundesrepublik Deutschland.
![depp [depp]](./images/smilies/depp.gif)
Kopfschuettel.............die Moskauer schiessen den Vogel ab, muss man schon sagen.
Dreizehnjaehrige, die mit Mama verreist, ist wohl Hochsicherheitsrisiko fuer den Bestand
der Bundesrepublik Deutschland.
in dubio pro duriore