Sicherlich ist es einfacher, in Dänemark zu heiraten, aber Du wirst danach mehr Laufereien haben.Vivaloztioz hat geschrieben:Hallo Zusammen
Ich möchte jetzt meine Freundin in Russland heiraten,da es einfacher ist als in Deutschland und Russland....
Außerdem ist nicht sicher, dass Deine Frau in Deutschland sofort eine AE bekommt. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BVerwG: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1289943219
"Der Entscheidung liegt der Fall einer Staatsangehörigen der Republik Weißrussland zugrunde, die Anfang August 2007 mit einem Schengen-Visum zu Besuchszwecken nach Deutschland eingereist war. Nachdem sie Anfang September 2007 in Dänemark einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hatte, kehrte sie nach Deutschland zurück und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab und drohte der Klägerin die Abschiebung an, da sie ohne das für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche nationale Visum eingereist sei. Zwar könne der Inhaber eines gültigen Schengen-Visums den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien (§ 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung - AufenthVO). Das sei bei der Klägerin aber nicht der Fall. Denn die Ehe sei nicht nach, sondern vor der letzten Einreise aus Dänemark geschlossen worden. Von der Durchführung des Visumverfahrens sei auch nicht im Ermessenswege abzusehen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG)."
Damit hat sich die konkurrierende Rechtssprechung der VerwG erledigt. Höchstwahrscheinich wird sie wieder ausreisen müssen und ein Visum zur FZF beantragen müssen, was mehr Aufwand bedeutet, als gleich mit dem richtigen Visum in Deutschland zu heiraten. Abgesehen davon macht es keinen guten Eindruck, wenn sie merkt, dass Du Dich mit dem dt. Recht nicht so auskennst...


