Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Hallo Allerseits,
meine Ma soll ein neues Auto bekommen. Nun die Frage, oder besser gesagt zwei Fragen, kann meine Mutter mit einer Niederlassungserlaubnis in DE (selber aber russische Staatsbürgerin) MwSt in Deutschland zurückbekommen, wenn sie Auto in DE kauft und nach RU überführt?
Falls nicht, muss der Wagen auf eine ganz normale Person mit russischer Staatsbürgerschaft gekauft werden. Wir hätten jemanden, der jenige aber hat nur befristete Registrierung in Moskau. Kann es daher Probleme beim Entzollen geben, darf die Person überhaupt in Moskau entzollen?
Eine andere Variante wäre es Vewandte zu fragen. Die Verwandte wohnt jedoch im Moskauer Gebiet. Kann meine Mutter von der Verwandten eine Generalvollmacht bekommen und selber erstmal entzollen und danach sofort in Moskau den Wagen auf sich anmelden?
Ich würde mich über Antworten freuen.
Grüsse
Victoria
meine Ma soll ein neues Auto bekommen. Nun die Frage, oder besser gesagt zwei Fragen, kann meine Mutter mit einer Niederlassungserlaubnis in DE (selber aber russische Staatsbürgerin) MwSt in Deutschland zurückbekommen, wenn sie Auto in DE kauft und nach RU überführt?
Falls nicht, muss der Wagen auf eine ganz normale Person mit russischer Staatsbürgerschaft gekauft werden. Wir hätten jemanden, der jenige aber hat nur befristete Registrierung in Moskau. Kann es daher Probleme beim Entzollen geben, darf die Person überhaupt in Moskau entzollen?
Eine andere Variante wäre es Vewandte zu fragen. Die Verwandte wohnt jedoch im Moskauer Gebiet. Kann meine Mutter von der Verwandten eine Generalvollmacht bekommen und selber erstmal entzollen und danach sofort in Moskau den Wagen auf sich anmelden?
Ich würde mich über Antworten freuen.
Grüsse
Victoria
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m1009
Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Denkt drann, mind. Euro3 Motor. Sonst keine Zulassung moeglich.Victoria hat geschrieben: meine Ma soll ein neues Auto bekommen.
Bekommt jeder wieder, der eine offizielle Ausfuhr durchfuehrt, vorausgesetzt, die Mwst ist erstattbar.Nun die Frage, oder besser gesagt zwei Fragen, kann meine Mutter mit einer Niederlassungserlaubnis in DE (selber aber russische Staatsbürgerin) MwSt in Deutschland zurückbekommen, wenn sie Auto in DE kauft und nach RU überführt?
Das Fahrzeug darf nur durch die in der Zulassung gefuehrten Person in Russland verzollt werden. Vollmachten, ob vom General, Notar oder Kanzler nuetzen da nichts.Falls nicht, muss der Wagen auf eine ganz normale Person mit russischer Staatsbürgerschaft gekauft werden. Wir hätten jemanden, der jenige aber hat nur befristete Registrierung in Moskau. Kann es daher Probleme beim Entzollen geben, darf die Person überhaupt in Moskau entzollen?
Eine andere Variante wäre es Vewandte zu fragen. Die Verwandte wohnt jedoch im Moskauer Gebiet. Kann meine Mutter von der Verwandten eine Generalvollmacht bekommen und selber erstmal entzollen und danach sofort in Moskau den Wagen auf sich anmelden?
Der "Eigetuemer" (laut Zulassung) kann das Fahrzeug dann unmittelbar nach Zahlung des Zoll und Gebuehren verkaufen.
Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Bei Leuten mit einer Niederlassungserlaubnis geht der deutsche Fiskus davon aus, dass es sich um einen zollrechtlich gesehenen Inländer in Deutschland handelt. Somit würde ich mich daher mal mit dem nächsten Hauptzollamt in Deutschland in Verbindung setzen.
- zimdriver
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Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Der Käufer muss seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben. Sonst ist nichts mit der MWSt.- Erstattung, genauso wie am Flughafen.
- Sibirier
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Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Irgendwie müsste es aber auch mit einer Ausfuhrbescheinigung des dt. Zoll's gehen....
Am besten mal an den dt. Zoll schreiben, ich denke die werden da schon antworten....
Am besten mal an den dt. Zoll schreiben, ich denke die werden da schon antworten....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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m1009
Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Offizielle Ausfuhr. Dann bekommt, auch ein deutscher Michel, die Mwst (wenn sie denn erstattbar ist, und das ist sie nur, wenn das Fahrzeug nie in privat Hand war/ist) nach der Ausfuhr erstattet.Sibirier hat geschrieben:Irgendwie müsste es aber auch mit einer Ausfuhrbescheinigung des dt. Zoll's gehen....
1. Auto kaufen
2. AUSFUHRKENNZEICHEN bei der Zullassungsstelle holen
3. zum Zoll (das Erklaeren die bei der Zulassugsstelle, wie der Ablauf ist), Stempel etc. (Vorabfertigung)
4. serieose Autohaendler zahlen nach der Voarbfertigung/Ausgabe Ausfuhrkennzeichen die Mwst zurueck.
5. ab nach Russland
Faehrt man die Gemuesekiste mit dem normalen deutschen Kennzeichen bzw. gelben Ueberfuehrungskennzeichen nach Russland, dann wird das natuerlich nix, mit der mal schnellen Rueckerstattung. Ist das Fahrzeug von Privat, ebenso nicht....
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Oh, ich weiss jetzt nicht, wie das "neue" Auto gemeint war. "Neu" für Mama oder wirklich "neues Auto", da ich vom "neuen Auto" ausgegangen bin und die kauft man halt nur bei Händler und nicht von privat....und privat darf überhaupt keine MWSt. abkassieren.... 
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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m1009
Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Auto NEU in Deutschland kaufen und dann als privat Person in die RF einfuehren, da muss man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein... 8)
Re: Autokauf in DE - Überfuhr nach RU
Es ist, soweit ich weiß, kein neues Auto, sondern gebraucht (halt neu für die Mama).
Du erntest, was du säst.


