Heiraten in Dänemark?!

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Dietrich
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von Dietrich »

Ich würde sagen.... "Versuch macht Klug"....

Wenn eure AB den Antrag auf die AE akzeptiert und nicht darauf besteht, dass er von Russland aus gestellt wird, dann habt ihr Glück.
Reisen mit dem alten Visum sollte dann aber kein Problem sein, solange es noch gültig ist und auch die 90/180-Tage-Regel beachtet wird.
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lixil
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von lixil »

Sibirier hat geschrieben:Danach könnt ihr gar nicht die sofortige AE in DE beantragen.... ;)
Na dies ist wohl eher ein Gerücht. Selbstverständlich könnt ihr die AE beantragen. Ob ihr sie dan auch bekommt ist natürlich eine ganz andere Frage.
Sondern müsst es ganz legal über die dt. Botschaft in Russland machen.
Und wenn sie es in Deutschland machen? Dan wäre es nur ein bischen legal? :lol: :lol:
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CSB_Wolf
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von CSB_Wolf »

lixil hat geschrieben: Und wenn sie es in Deutschland machen? Dan wäre es nur ein bischen legal? :lol: :lol:
Das währe dann scheissegal :lol: Ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird entscheidet nicht die Botschaft sondern nur die Ausländerbehörde 8) Die Botschaft ist als ausführendes Organ Weisungsgebunden und hat den Anordnungen der Ausländerbehörde folge zu leisten. Ausgenommen davon sind Visum zur Touristischen Einreise. Das letzte Wort hat immer die Ausländerbehörde und an die sollte man sich halten.

Gruss
wolf
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Sibirier
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von Sibirier »

Ich weiß nicht, ihr könnt es ins lächerliche ziehen...

Aber ich glaube, die Antragssteller von diesem Urteil ist das Lachen wohl vergangen....

http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?t=12331
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Dietrich
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von Dietrich »

Sibirier hat geschrieben:Ich weiß nicht, ihr könnt es ins lächerliche ziehen...
Aber ich glaube, die Antragssteller von diesem Urteil ist das Lachen wohl vergangen....
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?t=12331
Eben.
Deshalb sollte man es trotzdem versuchen, aber es macht eben keinen Sinn, sich auf die Hinterbeine zu stellen, wenn die AB da nicht mitmacht....

Von vornerei auf den Versuch verzichten würde ich trotz des Urteils nicht, denn es hat wohl bei Anderen auch schon mal geklappt....
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lixil
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von lixil »

Sibirier hat geschrieben: Aber ich glaube, die Antragssteller von diesem Urteil ist das Lachen wohl vergangen....
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?t=12331
Na ja, es ist ja nicht so, dass jedes Urteil frei von Kuriositäten ist.
In dem von dir zitierten Urteil heißt es auch sinngemäß: Einen Antrag darf nur der stellen der auch einen Anspruch auf die AE hat. Und dass kanns ja wohl nicht sein.
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Dietrich
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von Dietrich »

lixil hat geschrieben: Na ja, es ist ja nicht so, dass jedes Urteil frei von Kuriositäten ist.
In dem von dir zitierten Urteil heißt es auch sinngemäß: Einen Antrag darf nur der stellen der auch einen Anspruch auf die AE hat. Und dass kanns ja wohl nicht sein.
Also ich sehe das Urteil so, dass die Klägerin deshalb keinen Antrag stellen kann da gegen sie ein Ausweisungsgrund vorliegt, der vorrangig zu erfüllen ist. Deshalb muss sie erst ausreisen und darf dann erst (aus dem Ausland) eine AE beantragen.
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lixil
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von lixil »

[Dietrich:] Sorry, der Post ist von mir... da habe ich wohl leider bei lixils Beitrag auf "edit" anstelle von quote gedrückt.....
lixil hat geschrieben:Ich meinte diesen Satz hier:
Nach Ansicht der Behörde könne ein Drittstaatsangehöriger als Inhaber eines gültigen Schengen-Visums zwar den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet gem. § 39 Nr. 3 AufenthVO beantragen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien.
Dies heißt doch, dass man den Antrag nur stellen kann, wenn auch die Voraussetzungen erfüllt sind um die AE zu bekommen. Oder verstehe ich was falsch?
Wenn du nur mit Visum einreist und keinerlei weitere Bedingungen erfüllst, dann kannst du den Antrag nicht einreichen. Sonst könnte das ja jeder Tourist machen.
Wenn allerdings solcherlei Bedingungen erst nach der Einreise entstanden sind (Kind bekommen, Mann kennengelernt und schnell geheiratet), dann kannst du den Antrag (sogar) im Bundegebiet stellen. (Im Gegensatz zum Stellen des Antrags im Heimatland in der Botschaft).

Ist doch eigentlich eine ganz vernünftige Regelung.....
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CSB_Wolf
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von CSB_Wolf »

lixil hat geschrieben:Ich meinte diesen Satz hier:
Nach Ansicht der Behörde könne ein Drittstaatsangehöriger als Inhaber eines gültigen Schengen-Visums zwar den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet gem. § 39 Nr. 3 AufenthVO beantragen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien.
Dies heißt doch, dass man den Antrag nur stellen kann, wenn auch die Voraussetzungen erfüllt sind um die AE zu bekommen. Oder verstehe ich was falsch?
Den Antrag an und für sich kann man immer stellen. Nur, es ist eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde. Wenn einem die Nase der/s Sachbearbeiters/in passt, kann man Glück haben und die Sache wird dann sofort und ohne Einschaltung der Botschaft entschieden. Die AB kann dann sofort vom Ausländeramt ausgestellt werden. Wenn man aber Pech hat, dann zieht die Ausländerbehörde das normale Verfahren durch und das geht dann zuerest über die Botschaft.

Gruss
wolf
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von Vivaloztioz »

Hahahahaha, ja,da hab ich mich verwurschtelt ;)
Bin jetzt aber verheiratet(glücklich ;))
Hat alles super funktioniert.Wir haben in Norderborg( Komune Sonderborg) geheiratet.War alles ziemlich einfach und ohne Agentur.Die Trauung ansich hat 500 Kronen gekostet(ca 70€)
Kann ich wirklich jedem empfehlen,der es unkompliziert mag ;)
Doch jetzt folgen Natürlich weitere Schritte......
Wir müssen die dänischen Urkunden legalisieren lassen(in Kopenhagen per Post)
Kostenpunkt:50€
Jetzt zu meinen angedrohten nächsten Fragen:
Um was müssen wir uns als nächstes kümmern???
Das Ziel ist es,Sie nach Deutschland zu holen.
Danke schonmal im Voraus
Antworten

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