Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem Visaantrag:
Meine Freundin hat übermorgen einen Termin in der Botschaft um ihr Heiratsvsum zu beantragen
In der FAQ zum Heiratsvisum steht, dass man den Visaantrag stellen muss und dazu ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6594:
"[edit:] Das Formular für den Visaantrag ist nicht speziell für ein solches "Heiratsvisum" ausgelegt. Es taucht immer wieder die Frage auf, was man bei der "beabsichtigten Aufenthaltsdauer" eintragen soll. Dort kann man getrost die vorgegebenen Antwortoptionen streichen und "dauerhaft" hinschreiben.
Konkrete Informationen zu dem Antragsverfahren findet man in diesem Merkblatt
Wie dort zu entnehmen ist, muss man neuerdings auch gleichzeitig mit dem Visaantrag den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis einreichen, sowie die Gebühren für dessen Bearbeitung in Höhe von derzeit 60,- € in Russischen Rubeln (Tageskurs) bezahlen. [/edit]"
Leider funktinieren die Links nicht mehr. Bin also auf die Seite der russischen Botschaft gegangen und habe mir die Downloads angeschaut.
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... seite.html
Da gibt es nun einen Downlaod: Antrag auf Erteilung eines Nationalen Visum Kat II. Das sollte ja eigentlich das richtige sein, weil es ja kein Schengenvisum ist. Wenn ich das aber aufmache heißt der Titel der Seite : "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis"
Ist das jetzt das gleiche? Muss meine Freundin nur das ausfüllen oder gibt es da noch etwas? In den FAQ schien es mir, als sei etwas zusätzliches gemeint.
Schonmal Danke für Eure Hilfe
Gruß
Dirk
Eilt: Antrag Aufenthaltserlaubnis / Heiratsvisum
Re: Eilt: Antrag Aufenthaltserlaubnis / Heiratsvisum
Hallo Dirk,
auf der Seite der DE Botschaft gibt es auch ein Merkblatt mit Hinweisen zum Ausfuellen des Antrags.
Hier der Link: http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... um_dld.pdf
Man beantragt das FZV (Familienzusammenfuehrungsvisum, nationales Visum, Kategorie II), reist mit dem Visum ein, heiratet und beantragt bei Auslaenderbehoerde in DE anhand des Visums und der Eheurkunde eine Aufenthaltserlaubnis.
7pukt
Nachtrag: hier noch zum generellen Verstehen http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... ma_dld.pdf
auf der Seite der DE Botschaft gibt es auch ein Merkblatt mit Hinweisen zum Ausfuellen des Antrags.
Hier der Link: http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... um_dld.pdf
Man beantragt das FZV (Familienzusammenfuehrungsvisum, nationales Visum, Kategorie II), reist mit dem Visum ein, heiratet und beantragt bei Auslaenderbehoerde in DE anhand des Visums und der Eheurkunde eine Aufenthaltserlaubnis.
7pukt
Nachtrag: hier noch zum generellen Verstehen http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... ma_dld.pdf
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Eilt: Antrag Aufenthaltserlaubnis / Heiratsvisum
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis = Antrag auf Visum zur FZV.Dirk hat geschrieben: Da gibt es nun einen Downlaod: Antrag auf Erteilung eines Nationalen Visum Kat II. Das sollte ja eigentlich das richtige sein, weil es ja kein Schengenvisum ist. Wenn ich das aber aufmache heißt der Titel der Seite : "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis"
Ist das jetzt das gleiche? Muss meine Freundin nur das ausfüllen oder gibt es da noch etwas? In den FAQ schien es mir, als sei etwas zusätzliches gemeint.
Andere Anträge müssen nicht ausgefüllt werden.
Gruß,
Dirk
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
- Immanuel Kant
Re: Eilt: Antrag Aufenthaltserlaubnis / Heiratsvisum
nachdem man das visum zur familienzusammenfahrung erhalten, wie sind die nächsten schritte (eure empfehlung)?
1) wohnsitz in russland vor abreise abmelden
2) einreise nach deutschland
3) anmeldung in deutschland
4) heirat
5) beantragung des aufenthaltstitels
6)?
fragen:
a) vorgehensweise änderung des nachnamens im reisepass, was muss man tun, womit muss man rechnen, wenn das länger dauert kann man vermutlich nicht aus/einreisen und sich nicht ausweisen, ist das sofort nach der hochzeit notwendig?
b) das visum zur FZF ist ein nationales visum - kann man damit nur 1x einreisen, wir würden gerne nach der hochzeit in deutschland auch in russland eine party schmeissen, wann wäre das frühestens möglich
c) ab wann kann man in deutschland arbeiten?
d) wie lange dauert es bis man ein schengenvisum bekommt?
danke für eure tipps und ratschläge
1) wohnsitz in russland vor abreise abmelden
2) einreise nach deutschland
3) anmeldung in deutschland
4) heirat
5) beantragung des aufenthaltstitels
6)?
fragen:
a) vorgehensweise änderung des nachnamens im reisepass, was muss man tun, womit muss man rechnen, wenn das länger dauert kann man vermutlich nicht aus/einreisen und sich nicht ausweisen, ist das sofort nach der hochzeit notwendig?
b) das visum zur FZF ist ein nationales visum - kann man damit nur 1x einreisen, wir würden gerne nach der hochzeit in deutschland auch in russland eine party schmeissen, wann wäre das frühestens möglich
c) ab wann kann man in deutschland arbeiten?
d) wie lange dauert es bis man ein schengenvisum bekommt?
danke für eure tipps und ratschläge
- CSB_Wolf
- Zar/iza

- Beiträge: 2626
- Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
- Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
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Re: Eilt: Antrag Aufenthaltserlaubnis / Heiratsvisum
Wenn Du bzw. deine Frau nach der Heirat das Nationale Visum zur FZF bekommen habt kann sie sofort einreisen. Danach als erstes zur Ausländerbehörde, dort bekommt sie dann die Aufenthaltsbewilligung, das ist eine Sache von 5 Minuten 8)oldschool hat geschrieben:nachdem man das visum zur familienzusammenfahrung erhalten, wie sind die nächsten schritte (eure empfehlung)?
b) das visum zur FZF ist ein nationales visum - kann man damit nur 1x einreisen, wir würden gerne nach der hochzeit in deutschland auch in russland eine party schmeissen, wann wäre das frühestens möglich
sofort nachdem die Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist.c) ab wann kann man in deutschland arbeiten?
Mit der Aufenthaltsbewilligung im Pass wird für die EU kein Visum mehr benötigt, man kann in ganz Europa inklusive der Schweiz ohne Visum hin und her Reisen.d) wie lange dauert es bis man ein schengenvisum bekommt?
Gruss
wolf
PS: bei den anderen Fragen bin ich mir nicht so sicher, da werden aber noch weitere Antworten kommen.
