so, die wasserdichte Rechtsauskunft des Auswaertigen Amts ist schon da -- es gibt demnach weder fuer Schiffs- noch Bahnreisende jene 72-Stunden-Regelung; dies beziehe sich ausschliesslich auf TRANSITREISENDE.
Ungekuerzter Text des AA:
SG.......,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.02.2011, in der Sie sich nach der
Möglichkeit erkundigen, ohne Beantragung eines Visums in die Russische
Föderation einzureisen.
Die von Ihnen erwähnte Befreiung von der Visapflicht bei einer
Einreisedauer von maximal 72 Stunden bezieht sich auf die
Visabestimmungen bei Transitreisen, sog. Transitvisa.

Transitvisa können
nur dann ausgestellt werden, wenn Ihr Aufenthalt im Rahmen der
Durchreise erfolgt. Sollten Sie die Fahrt mit dem "Allegro" Route
Helsinki – St. Petersburg – Helsinki in Erwägung ziehen, dann stellt St.
Petersburg hier keine Station zur Durchreise dar, vielmehr handelt es
sich um eine Hin- und Rückfahrt, verbunden mit einem Kurzbesuch. In
diesem Fall benötigen Sie ein reguläres Touristenvisum nach Punkt 3 der
Visainformationen der Russischen Föderation
(
http://www.russisches-konsulat.de/visa.htm#_7.). Eine Einreise mit
einem Transitvisum kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Ich bedaure, Ihnen keine weiterführenden Informationen geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
In Auftrag
Alexander Mafael
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Alexander Mafael
Hospitant
Auswärtiges Amt Referat 205 (Russland, Ukraine, Belarus, Moldau)
Werderscher Markt 1 10117 Berlin
Tel.: +49 30 5000 2257
e-mail:
205-hosp@auswaertiges-amt.de
web:
http://www.diplo.de