Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

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bella_b33
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Re: Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

Beitrag von bella_b33 »

Norbert hat geschrieben: Als Deutscher mit Aufenthaltserlaubnis benötigt man in keinem Fall (!) ein Ausreisevisum!
Genau! Ich reise ständig ein und aus, hab sogar einmal im passportny Stol meine Ausreise angegeben, bin dann aber nichtmal rechtzeitig wieder da gewesen(7 Wochen über der Zeit) und hab gemerkt, daß es bei uns NIEMANDEN interessiert, wann ich wohin fliege/fahre/laufe/rudere. Lediglich am Ende des Jahres (Laufzeit des VIDs) will man sehen, ob ich auch auf über 183 Tage innerhalb RU komme....fertig!
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Sibirier
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Re: Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

Beitrag von Sibirier »

Achtung! Beim Vid muss man nicht Ende des Jahres zur jährlichen Registrierung, sondern immer 2 Monate vor dem Datum der Entscheidung über die Erlaubnis!!!!!

D. h. wenn Deine Entscheidung z. B. am 21.01.XX getroffen worden ist, dann musst Du jedes Jahr bis zum 20.11. dort hin....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Norbert
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Re: Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

Beitrag von Norbert »

bella_b33 hat geschrieben:Lediglich am Ende des Jahres (Laufzeit des VIDs) will man sehen, ob ich auch auf über 183 Tage innerhalb RU komme....fertig!
Selbst dies ist nicht korrekt. Sie sollten eigentlich nur prüfen, dass man nie länger aus 183 Tage am Stück außerhalb Russlands war. So ist das im Gesetz formuliert und wurde es mir auch vom Juristen des Novosibirsker FMS bestätigt.
Sibirier hat geschrieben:Achtung! Beim Vid muss man nicht Ende des Jahres zur jährlichen Registrierung, sondern immer 2 Monate vor dem Datum der Entscheidung über die Erlaubnis!!!!!
Hmmm, also in Novosibirsk fordern sie spätestens zwei Monate nach dem Datum der Entscheidung. Also wenn die Entscheidung am 21.01.XX getroffen worden ist, dann musst man jedes Jahr zwischen 21.01. und 21.03. dort hin. So stand es in meinem Merkblatt.

Nachtrag, auch Moskau sieht das so: "... в течение двух месяцев со дня истечения очередного года со дня получения им разрешения на временное проживание ..." (http://www.fmsmoscow.ru/rvp_text.php?nid=69&)
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Sibirier
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Re: Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

Beitrag von Sibirier »

Also, dann scheint es eine örtliche Regelung sein.....

Aber in Moskau und Kalushskaya Oblast wird es so gehandhabt.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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bella_b33
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Re: Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

Beitrag von bella_b33 »

Norbert hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben:Lediglich am Ende des Jahres (Laufzeit des VIDs) will man sehen, ob ich auch auf über 183 Tage innerhalb RU komme....fertig!
Selbst dies ist nicht korrekt. Sie sollten eigentlich nur prüfen, dass man nie länger aus 183 Tage am Stück außerhalb Russlands war. So ist das im Gesetz formuliert und wurde es mir auch vom Juristen des Novosibirsker FMS bestätigt
Ich will trotzdem nicht Der sein, der es ausprobiert und dann daran scheitert, weil jemand beim Formulieren mal zu tief in die Teetasse geschaut haben könnte ;). Ich halt mich dran, daß ich die Hälfte des Jahres in Ru bin ;)
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Norbert
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Re: Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

Beitrag von Norbert »

Sibirier hat geschrieben:Also, dann scheint es eine örtliche Regelung sein.....

Aber in Moskau und Kalushskaya Oblast wird es so gehandhabt.....
Wie oben schon ergänzt, ist es im Gesetz für die временное проживание klar definiert - "zwei Monate nach Ablauf des nach Ausgabe der Aufenthaltsgenehmigung folgenden Jahres". Für den вид на жительство ist leider im selben Gesetz keine solche Formulierung enthalten - dort bleibt es vollkommen offen.
Статья 8. Постоянное проживание иностранных граждан в Российской Федерации
[...]
6. Постоянно проживающий в Российской Федерации иностранный гражданин обязан ежегодно уведомлять о подтверждении своего проживания в Российской Федерации [...] В указанное уведомление вносятся следующие сведения:
[...]
5) размер и источники дохода данного иностранного гражданина за очередной год со дня получения им вида на жительство.
7. Форма и порядок подачи указанного в пункте 6 настоящей статьи уведомления устанавливаются Правительством Российской Федерации.
Aber allein Unterpunkt 5 sagt, dass man es erst nach Ablauf des laufenden Jahres machen kann - da man vorher sein Einkommen gar nicht weiß. Die in Punkt 7 vermerkte "Form und Ordnung" ist zwar hier http://www.fms43.ru/index.php?option=co ... &Itemid=97 näher erläutert - dort ist aber kein extra Zeitraum definiert!

Meine oben verlinkte Seite (FMS Moskau!) hat auch ein Kapitel für ständig in Russland lebende Ausländer, wenn man dort auf den entsprechenden Link klickt, landet man bei derselben Info wie für zeitweise Migranten. Insofern würde ich mich darauf berufen, dass selbst das Moskauer Amt dieselben Regeln annimmt, auch wenn sie im Gesetz nicht festgelegt sind.
vvodkanasaftrak
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Re: Migrationskarte, dt. Pass mit РВП gestohlen ...

Beitrag von vvodkanasaftrak »

dto. St. Petersburg:

2 Monate NACH Ablauf!!!
in dubio pro duriore
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