Wir diskutieren hier grad ein Problem einer Freundin, die grad Mutter geworden ist. Sie ist Russin, ihr Mann ist Deutscher, Heirat war in Russland, sie ist im Dezember zu ihm nach Deutschland gekommen (Familienzusammenführung).
Beide tragen den deutschen Nachnamen des Mannes, dieser ist jedoch im russischen Reisepass der Frau verfälscht wiedergegeben (es fehlt ein "h). Ein reichlich bekanntes Problem also...
Nun haben die beiden in Deutschland eine Nachbeurkundung der Heirat machen lassen (wohl eine ziemlich dämliche Idee...), weil sie beide den korrekten deutschen Nachnamen führen wollen. Sie haben also jetzt neben der russischen eine deutsche Heiratsurkunde, die beiden den korrekten deutschen Nachnamen zuschreibt.
Jetzt kommt das Problem: Im Standesamt bestehen die Beamten jetzt (auf Grundlage der Nachbeurkundung) darauf, in die Geburtsurkunde des Kindes den korrekten deutschen Nachnamen als Namen der Mutter einzutragen. Im russischen Reisepass steht dieser aber wie gesagt anders, so dass nun erhebliche Probleme auftreten dürften:
- an der Grenze dürfte die Frau angehalten werden, wenn sie alleine mit dem Kind reist, denn laut Geburtsurkunde reist sie ja nicht mit dem eigenen Kind/ in der Geburtsurkunde steht ein anderer Nachname der Mutter als in ihrem Reisepass.
- das Einholen der russischen Staatsbürgerschaft im Konsulat dürfte ebenfalls erheblich erschwert sein, denn die sagen wahrscheinlich auch "laut Reisepass tragen sie einen anderen Nachnamen als in der Geburtsurkunde des Kindes".
Das Standesamt war wohl nicht umzustimmen...
Hat jemand eine Idee...?
Falsch geschriebener Nachname im Reisepass, Nachbeurkundung
- Zejtnot
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Re: Falsch geschriebener Nachname im Reisepass, Nachbeurkund
Bei vier Reisen mit unserem Sohn wurde die Geburtsurkunde dreimal nicht verlangt - in Moskau und Novosibirsk hat das niemanden interessiert. Das Kind hat einen eigenen Pass und fertig. Nur in Nikel bei Murmansk wollten die Grenzer die Geburtsurkunde sehen, hätten sich aber auch mit einem Eintrag des Kindes im Inlandspass der Mutter zufrieden gegeben - hatten wir nicht mit. Aber selbst da klappte es mit der Argumentation: "Hat doch denselben Familienname wie der Vater!" "Das kann ja Zufall sein." "Und der Vatersname 'Норбертович' ist dann auch Zufall?" Damit kamen wir durch.Aniki hat geschrieben:- an der Grenze dürfte die Frau angehalten werden, wenn sie alleine mit dem Kind reist, denn laut Geburtsurkunde reist sie ja nicht mit dem eigenen Kind/ in der Geburtsurkunde steht ein anderer Nachname der Mutter als in ihrem Reisepass.
Ich weiß, die Mutter will in Deinem Fall alleine reisen - aber meine Frau, die einen gänzlich anderen Familienname trägt, ist auch alleine mit unserem Sohn über die Grenze und kein Mensch hat gefragt. Und falls doch, kann man ja einen Eintrag im Inlandspass machen, als Nachweis!
Re: Falsch geschriebener Nachname im Reisepass, Nachbeurkund
Danke, Zejtnot
Норбертович klingt charmant 
Was Du schreibst, geht aber wohl nur, wenn das Kind die russische Staatsbürgerschaft bereits bekommen hat, oder? Oder wird eine russische Behörde einer Mutter in ihren russischen grazhdanski passport einen Stempel reinhauen mit der Bestätigung, dass sie ein deutsches (da in Deutschland geborenes) Kind hat? Wohl kaum...
Und an der russischen Staatsbürgerschaft für das Kind könnte es schon scheitern, scheint mir, wenn die Schreibung des Nachnamens der Mutter bzw. des Familiennamens sich im russischen Reisepass von der Geburtsurkunde unterscheidet...
Was Du schreibst, geht aber wohl nur, wenn das Kind die russische Staatsbürgerschaft bereits bekommen hat, oder? Oder wird eine russische Behörde einer Mutter in ihren russischen grazhdanski passport einen Stempel reinhauen mit der Bestätigung, dass sie ein deutsches (da in Deutschland geborenes) Kind hat? Wohl kaum...
Und an der russischen Staatsbürgerschaft für das Kind könnte es schon scheitern, scheint mir, wenn die Schreibung des Nachnamens der Mutter bzw. des Familiennamens sich im russischen Reisepass von der Geburtsurkunde unterscheidet...
Zuletzt geändert von Aniki am 15 Mär 2011, 23:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Falsch geschriebener Nachname im Reisepass, Nachbeurkund
Bei künftigem Umherreisen glaube ich nicht, dass Mutter und Kind jemals ernsthafte Probleme bekommen. Ist bei uns (4 Buchstaben anders) jedenfalls noch nicht passiert, dass da eine Verwandschaft angezweifelt wurde. Und Geburtsurkunden an der Grenze hat meines Wissens bei meinen Kindern auch noch niemand kontrolliert. Was passieren könnte, ist vielleicht, dass sich die Russen beim Ausstellen eines russischen Passes fürs Kind irgendwie anstellen. Aber da hilft wohl am besten eine direkte Nachfrage im zuständigen Konsulat.
Re: Falsch geschriebener Nachname im Reisepass, Nachbeurkund
UPD: Der Familienname eines Ehepaares (wenn denn ein gemeinsamer Familienname gewählt wurde), richtet sich grundsätzlich nach der Geburtsurkunde des Ehepartners, der seinen Nachnamen als Familiennamen hergibt.
Ein im russischen Reisepass "falsch" geschriebener deutscher Familienname wird also auf keinen Fall in dieser "falschen" Schreibweise in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Eine Russin, die einen Deutschen namens z.B. Herlitz geheiratet hat, wird im russischen Reisepass den Namen Kherlits erhalten, diesen jedoch keinesfalls in die Geburtsurkunde eines folgenden Kindes eingetragen bekommen.
UPD2: Man kann auf deutschen Standesämtern übrigens nach den Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes eine Geburtsurkunde erstellen lassen. Bei einem Elternteil aus Russland hieße das, dass man den Vatersnamen als zweiten Vornamen eintragen lassen kann. Zejtnots Kind könnte also als zweiten Vornamen in Pass "Zejtnotowitsch" bekommen...
Ein im russischen Reisepass "falsch" geschriebener deutscher Familienname wird also auf keinen Fall in dieser "falschen" Schreibweise in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Eine Russin, die einen Deutschen namens z.B. Herlitz geheiratet hat, wird im russischen Reisepass den Namen Kherlits erhalten, diesen jedoch keinesfalls in die Geburtsurkunde eines folgenden Kindes eingetragen bekommen.
UPD2: Man kann auf deutschen Standesämtern übrigens nach den Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes eine Geburtsurkunde erstellen lassen. Bei einem Elternteil aus Russland hieße das, dass man den Vatersnamen als zweiten Vornamen eintragen lassen kann. Zejtnots Kind könnte also als zweiten Vornamen in Pass "Zejtnotowitsch" bekommen...
- Zejtnot
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Re: Falsch geschriebener Nachname im Reisepass, Nachbeurkund
Habe ich absichtlich nicht machen lassen. Während dies im russischen Dokument noch als "schick" durchgeht, finde ich es im deutschen einfach nur albern. Unser Sohn hat aber ohne Probleme in der deutschen Fassung einen Buchstaben mehr als in der russischen (ein h) - konnten wir im Antrag problemlos wünschen.Aniki hat geschrieben:Zejtnots Kind könnte also als zweiten Vornamen in Pass "Zejtnotowitsch" bekommen...