Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
SPb
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Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von SPb »

Hallo liebe Leute,

zunächst einmal: Ich weiss nicht ob es an meinem Browser liegt (IE), aber ich finde die Suchfunktion nicht. KOmisch. Naja, dennoch versuche ich einen Doppelpost zu vermeiden. Es geht bei mir um folgendes.

Ich bin 29 Jahre alt,deutscher, habe eine Ausbildung in Deutschland gemacht, danach gearbeitet, danach wieder die Schulbank gedrückt, Abi gemacht und dann studiert. Nun ist das Studium beendet und ich möchte mich auf dem russischen Arbeitsmarkt versuchen. Meine Freundin ist Russin und wir ziehen in Erwägung zu heiraten und gemeinsam in St. Petersburg zu leben.

Ich habe schon allerhand threats zu diesem Thema durchgelesen und mache mir deshalb durchaus Hoffnung, eine Aufenthaltsgenehmigung für die RF zu erhalten. Mich würde nur mal interessieren ob sich im Zuge der Anpassung der Visavoraussetzungen der RF zum 10.11.2010 sich auch in diesem Bereich (Ver-) Änderungen ergeben haben.

Ich danke euch im Voraus und würde eigentlich auch ganz gerne mal mit jemandem telefonieren der mir ein paar Hinweise geben kann. Ich kenne das Land nun seit ca einem Jahr und schließe es immer mehr in mein Herz, aber die Bürokratie und die ganzen Formalitäten sind auch für mich (gelernter Angestellter des Staates Deutschland) wirklich zu viel :)

Ich wäre euch unheimlich dankbar wenn ich mal mit jemandem kommunizieren könnte der diesen Eheschließungsmarathon schon durchgestanden hat und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Abschließend würde mich auch noch interessieren wie es mit etwaigen Versorgungsansprüchen der Ehepartner gegeneinander aussieht. Meine Freundin verdient gutes Geld. Ich momentan keinen Pfennig. Wenn wir nun eben die Hochezit in Erwägung ziehen um einfach gemeinsam in Russland leben zu können, gibt es die Möglichkeit die gegenseitigen Versorgungsansprüche (wie wir sie in Deutschland kennen) auszuschließen?

Ich weiss das ein Ehevertrag nach D. Standard, mit vereinbarter Gütertrennung, in Russland als Sittenwidrig eingestuft werden kann. Daher würde es mich interessieren was ihr hier für Erfahrungen gemacht habt.
Vielen, vielen Dank


Tobi
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bella_b33
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von bella_b33 »

Moin Tobi,
ich wüsste jetzt nicht, daß sich irgendwas an den Heiratsbedingungen geändert haben sollte. Geht mit den aufgelisteten Papieren(als Ledigkeitsbescheinigung hatte ich eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt in DE, worauf LEDIG stand, kann aber sein, daß man in Piter mehr als dies verlangt(Ehefähigkeitszeugnis)) mal dorthin und füllt diesen Antrag auf Eheschließung (oder wie der Wisch heisst) mal aus. Zum Aufenthaltsgenehmigungs beantragen muss man irgendwie noch Einkommen nachweisen, welches über der Armutsgrenze(glaub knapp 4000rub/mon) liegen muss, kann aber auch gut sein, wenn der Partner das Doppelte verdient, daß weiß ich nicht genau.

Gruß
Silvio
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von SPb »

Hallo Silvio,

vielen dank für Deine schnelle Antwort. Das mit dem Einkommen (mind. 4000 Rubel bzw. der Partner das Doppelte) hatte ich auch so bereits in dem Threat hierzu gelesen. Den suche ich jetzt grad nochmal, aber irgendwie ist die SuFu weg...ich glaube es hackt :)

Danke,
tobi
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bella_b33
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von bella_b33 »

Suchfunktion ist eigentlich oben rechts in der Ecke. Aber extra für Dich:


DIE SUCHFUNKTION
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von SPb »

HaHa, vielen Dank. mit dem Firefox-Browser klappt eigentlich auch alles viel besser.
Irgendetwas hatte die SuFu überlagert, mittlerweile gehts aber. Danke!
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Zejtnot
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von Zejtnot »

SPb hat geschrieben:Ich habe schon allerhand threats zu diesem Thema durchgelesen und mache mir deshalb durchaus Hoffnung, eine Aufenthaltsgenehmigung für die RF zu erhalten. Mich würde nur mal interessieren ob sich im Zuge der Anpassung der Visavoraussetzungen der RF zum 10.11.2010 sich auch in diesem Bereich (Ver-) Änderungen ergeben haben.
Nein, alles beim Alten. Die Regeln wurden nur für Visa geändert, als kleine Gemeinheit gegenüber Deutschland. Die Migration läuft nach altem Schema.

Problematisch dürfte bei Euch einzig der Wohnraum sein. Denn Du brauchst etwas, wo Du notariell beglaubigt zunächst drei Jahre und dann unbegrenzt leben kannst. Dies macht kein klassischer Vermieter mit.
Abschließend würde mich auch noch interessieren wie es mit etwaigen Versorgungsansprüchen der Ehepartner gegeneinander aussieht. Meine Freundin verdient gutes Geld. Ich momentan keinen Pfennig. Wenn wir nun eben die Hochezit in Erwägung ziehen um einfach gemeinsam in Russland leben zu können, gibt es die Möglichkeit die gegenseitigen Versorgungsansprüche (wie wir sie in Deutschland kennen) auszuschließen?
Nun ja, sie garantiert sowieso für Deinen Lebensunterhalt in Russland - das ist ja die Basis für die Aufenthaltsgenehmigung. Ansonsten habe ich von so etwas nie in Russland gehört. Ehegattenunterhalt gibt es nicht, nur für Kinder.
Nikolaus
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben: Ansonsten habe ich von so etwas nie in Russland gehört. Ehegattenunterhalt gibt es nicht, nur für Kinder.
Das solltest Du noch mal ueberpruefen. Sonst koenntest Du bei einer Scheidung ggf. etwas Neues erfahren... :)
(Ich glaube, solche durchaus vorhandenen Ansprueche sind nur nicht ganz leicht dann auch umzusetzen.)
Die grundlegenden Dinge kann man, wie meist, ganz leicht im Netz finden.
http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%91%D1% ... 0%BE%D1%80
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Zejtnot
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von Zejtnot »

Nikolaus, ich meinte es unter einem anderen Aspekt: Wenn ich mich scheiden lassen sollte, muss ich zwar für meinen Sohn Unterhalt zahlen, aber nicht für meine Frau (nach russischem Recht). Vielleicht bin ich da falsch informiert - aber so ist es mir bekannt.
Nikolaus
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben:Nikolaus, ich meinte es unter einem anderen Aspekt: Wenn ich mich scheiden lassen sollte, muss ich zwar für meinen Sohn Unterhalt zahlen, aber nicht für meine Frau (nach russischem Recht). Vielleicht bin ich da falsch informiert - aber so ist es mir bekannt.
Zumindest nach dem russischen Familiengesetzbuch gibt es eine ganze Reihe von Situationen, wo auch ein Ehepartner nach der Scheidung Anspruch auf Versorgungszahlungen seitens seines Ex-Partners hat, hauptsaechlich allerdings nur, wenn er aus irgendwelchen Gruenden sich nicht selbst unterhalten kann.
Ich meine aber auch zu wissen, dass man einer solchen Unterhaltsverpflichtung auch nicht im Rahmen eines Ehevertrags ausweichen kann, bin aber zu faul, das noch mal im Familiengesetzbuch nachzulesen...
SPb
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Re: Ehe in Russland nach Anpassung der Visavoraussetzungen

Beitrag von SPb »

Hallo liebe Leute, danke shconmal für die vielen Hinweise und Ratschläge.
Das mit dem Wohnraum ist ja wirklich so eine Sache, gibt es da Erfahrungswerte?
Meine Freundin z.B. ist in der Region Krasnodar registriert, noch bei ihrer Mutter, lebt und arbeitet aber in Pieter.

WENN ich die Vermieterin, die sehr nett ist, dazu bekomme einen solchen Wohnraum-Garantriervetrag zu unterzeichnen,
könnte ich dann Erfolg haben?

Ich danke euch nochmals, ihr seid eine große und tolle Hilfe!

Tobi
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