Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
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nicolumbus
- Neuling
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Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Hallo miteinander
Ich bin zur Zeit mit meinem Auto (schweizer Kennzeichen) in Südostasien (Laos) unterwegs. In gut zwei Monaten werde ich von der Mongolei nach Russland einreisen. Auf die schnelle konnte ich keine geeigneten Antworten auf meine Fragen finden und hoffe auf eure Hilfe.
Ich werde mit dem Auto bis nach Magadan fahren und dieses dort für gut zwei Monate parkieren. In der Zwischenzeit reise ich mit dem Flugzeug zurück in die Schweiz um meine Verwandten zu besuchen. Das Rückflugticket nach Magadan ist bereits gebucht.
Kriege ich Schwierigkeiten am Zoll, wenn ich ohne Auto ausreise? Ist dies irgendwo vermerkt? Oder kann ich ohne Probleme das Land verlassen, sofern das Auto im Totalen nicht länger als 6 Monate im Land bleibt?
Herzlichen Dank bereits für eure Hilfe. Es ist schwierig mit den hiesigen Internetmöglichkeiten gute Informationen zu finden.
Lieber Gruss aus Laos
Roman
http://www.nicolumbus.ch
Ich bin zur Zeit mit meinem Auto (schweizer Kennzeichen) in Südostasien (Laos) unterwegs. In gut zwei Monaten werde ich von der Mongolei nach Russland einreisen. Auf die schnelle konnte ich keine geeigneten Antworten auf meine Fragen finden und hoffe auf eure Hilfe.
Ich werde mit dem Auto bis nach Magadan fahren und dieses dort für gut zwei Monate parkieren. In der Zwischenzeit reise ich mit dem Flugzeug zurück in die Schweiz um meine Verwandten zu besuchen. Das Rückflugticket nach Magadan ist bereits gebucht.
Kriege ich Schwierigkeiten am Zoll, wenn ich ohne Auto ausreise? Ist dies irgendwo vermerkt? Oder kann ich ohne Probleme das Land verlassen, sofern das Auto im Totalen nicht länger als 6 Monate im Land bleibt?
Herzlichen Dank bereits für eure Hilfe. Es ist schwierig mit den hiesigen Internetmöglichkeiten gute Informationen zu finden.
Lieber Gruss aus Laos
Roman
http://www.nicolumbus.ch
- bella_b33
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Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
IMHO kann man das Auto mit temporärer Einfuhr bis zu einem Jahr dort in RU lassen. Danach muss es aber raus. Ob Du zwischenzeitlich mal woanders hinfliegst, wird da sicher Keinen interessieren.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Zejtnot
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Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Mein Bauchgefühl sagt: Problematisch.
Aber ich warte lieber auf die Experten in Sachen Autoimport.
Aber ich warte lieber auf die Experten in Sachen Autoimport.
- zimdriver
- Ehrenmitglied

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- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Wie lange ist denn das Visum gültig?
- ein Mann zum verlieben
- Zar/iza

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- Wohnort: Moskva
Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Halbes Jahr.bella_b33 hat geschrieben:IMHO kann man das Auto mit temporärer Einfuhr bis zu einem Jahr dort in RU lassen.
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
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- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Hier im Forum war doch immer die Rede von: "Einmal im Jahr kurz raus" 
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
-
m1009
Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Der Beitrag ist aus 2009:
2010 haben sich ein paar Kleinigkeiten geaendert, da kann Zimdriver mehr dazu sagen.m1009 hat geschrieben:Hallo,
das Thema hatten wir schon einige Male, Suchfunktion?
Bin im 7. Jahr mit deutschen Kennzeichen unterwegs. Moskau, Piter hast du keine Probleme, in allen anderen Regionen wirst Du staendig Angehalten. Du brauchst fuer das Fahren mit deutschen Kennzeichen:
1. gruene Versicherungskarte Deiner deutschen Versicherung
2. beglaubigte Uebersetzung des Fahrzeugschein (wird von der GAI ab und an gefordert)
3. Vollmacht mit Uebersetzung und Beglaubigung
4. Passkopie des Fahrzeughalters (wird von der GAI ab uns zu verlangt)
5. gueltiger TUEV
Bei der Einreise in die RF wird ein Papier zur voruebergehenden Einfuhr des KFZ vom russischen Zoll ausgesstellt. In diesem Dokument wird der Fahrzeugfuehrer vermerkt. Ausschliesslich der Fahrzeugfuehrer darf das KFZ in der RF fahren. Es wird nur eine Person eingetragen. Diese Person darf kein Buerger der RF sein. Das Dokument ist in der Regel 4 Wochen gueltig.
VOR Ablauf der 4 Wochen kann der im Papier eingetragene Fahrzeugfuehrer das Dokument bei jedem beliebigen Hauptzollamt in der RF auf max. 364 Tage verlaengern lassen. Voraussetzungen sind:
1. gueltiges Visum
2. gueltige Registration
Beispiel.
- Du hast ein Jahresvisum und eine Registration fuer 1 Jahr. Das neue Zollpapier fuer die voruebergehende Einfuhr wird auf max. 364 Tage (gerechnet ab 1. Einreise) ausgestellt.
- Du hast ein 6 Monatsvisum und eine Registration fuer 2 Wochen. Das neue Zollpapier wird fuer 2 Wochen verlaengert.
Vor Ablauf des Dokument zur voruebergendenden Einfuhr muss das KFZ die RF verlassen. Nach einem Tag kannst Du wieder mit KFZ einreisen.
Sollte das KFZ aus irgendwelchen Gruenden in der RF verbleiben (Unfall, Diebstahl etc.) ist fuer das Fahrzeug Zoll zu entrichten.
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m1009
Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Du kannst ausreisen, wie Du lustig bist.nicolumbus hat geschrieben:
Ich werde mit dem Auto bis nach Magadan fahren und dieses dort für gut zwei Monate parkieren. In der Zwischenzeit reise ich mit dem Flugzeug zurück in die Schweiz um meine Verwandten zu besuchen.
Solltest Du das in der Deklaration vom Zoll festgelegten Zeitraum ueberschreiten, auf keinen Fall mit dem Fahrzeug fahren. Festsetzung des Fahrzeug, Abschleppen auf den Zollhof, mind. 3 Tage Papierkrieg etc. sind die Folge.
- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Mein Auto ist das zweite Mal für 12 Monate minus 1 Tag hier. Also nichts mit halbes Jahr- allerdings habe ich auch ein Visum, was länger gilt als das Enddatum der befristeten Einfuhr.
Re: Temporäre Autoeinfuhr + Ausreise ohne Auto
Hallo? Hast du was getrunken, oder musste es schnell gehen, oder hat das jemand anders für dich geschrieben?zimdriver hat geschrieben:... allerdings habe ich auch ein Visum, was länger gilt als das Enddatum der befristeten Einfuhr.
Du erntest, was du säst.
