Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Wir haben es endlich geschafft. Wir haben geheiratet! :-)
Ich möchte mich hiermit noch einmal bei allen Mitgliedern des Forums bedanken die vieles einfacher gemacht haben.
Nun habe ich einige Fragen zur Anerkennung der Ehe.
Gibt es eine Frist in der man dem Arbeitgeber melden muss das man verheiratet ist?
Ich habe eine notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde mit Apostille. Gibt es eine Frist in der ich meinen Beziehungsstatus ändern muss beim Standesamt?
Danke für eure Antworten
Zuletzt geändert von Sisko am 02 Apr 2011, 16:16, insgesamt 4-mal geändert.
Ich würde meinen AG schon informieren, ob du verpflichtet bist, deinen (jeweils gültigen) Familienstand anzugeben, kann ich dir so nicht sagen. Steuerlich (falls du darauf anspielst) hat es erstmal keine Auswirkungen, da deine Frau noch nicht unbeschränkt in DE steuerpflichtig ist, solange sie da nicht wohnt, also macht es auch für dich keinen Unterschied, weder positiv noch negativ.
Den Wechsel des Familienstandes wird nicht beim Standesamt, sondern beim Einwohneramt angezeigt, weil die das Melderegister führen, wo auh der Familienstand vermerkt ist. Melden muss man es auf jeden Fall, eine Frist dafür habe ich bisher nicht gefunden. Solange im dt. Als ich das erste Mal beim dt. Amt war, hatte ich nur die beglaubigte Kopie der russ. Heiratsurkunde ohne amtliche Übersetzung dabei. Daraufhin gab es ein Problem, weil sie die natürlich nicht lesen konnten und demzufolge auch den Familienstand nicht als verheiratet eintragen konnten, andererseits meinten sie, dass sie auch den Vermerk "ledig" nicht mehr lassen könnten, weil ich ja angegeben habe, dass ich nunmehr verheiratet bin... Ich habe es erst einige Jahre nach der Heirat geschafft, endlich auch eine Übersetzung ins Amt zu bringen, weil ich ja in Russland lebte und nur zu Feiertagen mal in DE vor Ort war, da hatte das Amt natürlich zu. Kein Mensch hat irgendwas gesagt a la "Das hätten sie aber schon längst melden müssen." Vielleicht gibt es Fristen, wie gesagt, mir sind keine bekannt.
Sibirier hat geschrieben:Einfach mal eine Frage. Hast Du ein Problem damit, die Heirat Deinem AG anzuzeigen?
Was ist für Dich entscheidend, ob Dein AG Dich als ledig oder als verheiratet führt?
Warum jur. Auskunft darüber?
Finde ich irgendwie komisch, ich habe meine Heirat meinem AG nicht verheimlicht, weil ich irgendwie auch stolz war....
Ich bin sehr stolz drauf . Mittlerweile habe ich mich auch in der Arbeit schlau gemacht. War halt zu dem Zeitpunkt noch im Urlaub und muss immer alles gleich wissen ;-). Ich gebe zu die Fragestellung konnte man missverstehen. Das war nicht meine Absicht.
Zuletzt geändert von Sisko am 02 Apr 2011, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.