Anbei die Links, die neulich hier rumgingen (müsste mal schauen, wem der Dank gebührt - mir nicht)
http://www.garant.ru/hotlaw/federal/313703/
und hier noch etwas offizieller:
http://graph.document.kremlin.ru/page.aspx?1;1549923
Hier jeweils:
2) в статье 20:
а) в абзаце первом пункта 2 части 2 слово "трех" заменить словом
"семи";
б) в пункте 2 части 3 слово "трех" заменить словом "семи";
в) в части 4.1 слово "трех" заменить словом "семи";
г) в пункте 5 части 6 слово "трех" заменить словом "семи";
Diese Infos habe ich dann bei ein paar Visadiensten in Umlauf gebracht. Wie erwartet, wusste man bei fast allen eine Woche nach Inkrafttreten noch nichts. Auch mit dem Hinweis, dass dem Konsulat nichts hierzu bekannt ist. Nun ist es zum Teil auch bei den Visadiensten auf deren Webseiten ( z.B. :
Jeder Reisende muss sich jetzt erst innerhalb von 7 Werktagen (Wochenende wird nicht mitgezählt) nach der Ankunft bei der für den Ort zuständigen Migrationsbehörde registrieren.
Bitte beachten Sie, dass bei der Ausreise sehr strenge Kontrollen durchgeführt werden.
Fehlt der Registrierungs - Nachweis kann das zur Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr führen.
Beträgt die Aufenthaltsdauer weniger als 7 Werktage (Wochenende wird nicht mitgezählt) entfällt die Registrierungspflicht.
Vielleicht hilft das.
Nachtrag: die garant.ru link kam von Nikolaus - also ein Dankeschön an Nikolaus
![Danke [Danke]](./images/smilies/dankeschoen.gif)