Liebe Forenfreunde,
ich verstehe die Welt nicht mehr und hoffe hier auf Hilfe.
Wir haben am 10.3. beim Standesamt den Antrag auf Eheschliessung gestellt. Daraufhin hat das Standesamt die Unterlagen zum OLG Düsseldorf gesendet ( Angeblich Dauer bis zu 3 Monaten).
Nun habe ich letzte Woche bei der Ausländerbehörder angerufen und mich erkundigt wegen der Verpflichtungserklärung und den weiteren Schritten, Termin am 6. Mai bekommen.
Der freundliche Beamte fragte mich, ob denn schon bei der Botschaft in Moskau das Hochzeitsvisum beantragt wurde.
Ich verneinte natürlich, da ich davon ausgegangen bin, das dies erst nach positiven OK vom OLG Düsseldorf erfolgen kann.
Nun wurde mir erklärt das es falsch sei, da es reichen würde wenn das Standesamt schriftlich bestätigen würde, das wir das den Antrag zur Eheschliessung eingereicht haben. Dieses Schreiben habe ich jetzt vorliegen.
Reicht das? Kann man mit diesem Schreiben nun bei der Botschaft in Moskau vorsprechen?
Bekommt man dann das Visum ? Und wie lange dauert so ein Verfahren?
Danke für Eure kompetente Hilfe
Sascha
Hochzeitsvisum
Re: Hochzeitsvisum
Ich würde dem nicht vertrauen. Die Botschaft will eine "Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind" ( http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... ng_dld.pdf )sascha2222 hat geschrieben: Nun wurde mir erklärt das es falsch sei, da es reichen würde wenn das Standesamt schriftlich bestätigen würde, das wir das den Antrag zur Eheschliessung eingereicht haben. Dieses Schreiben habe ich jetzt vorliegen.
Das Standesamt gibt Dir diese Bestätigung erst, wenn alle Unterlagen vorliegen, und dazu gehört die Befreiung vom EFZ durch das OLG.
Jedenfalls war es bei mir so. Frag doch mal beim Standesamt, ob sie Dir die Bescheinigung auch ohne OLG geben...
Nach Abgabe des vollständigen Visumantrages (mit dieser Bescheinigung) hat es bei uns 2 Wochen gedauert, (die ABH hatte schon alle Unterlagen von mir, da ich kurz vorher die VE beantragt hatte).
Gruß, Dirk
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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