Hallo liebe Forengemeinde,
seit einiger Zeit planen meine russische Freundin und ich, unsere Beziehung durch Heirat zu vervollkommnen, denn schließlich möchten wir gerne zusammen leben (in Deutschland). Nun habe ich schon das Internet als auch dieses Forum nach Informationen durchstöbert und gefunden. Heute war ich bei meinem zuständigen Standesamt, um die hiesigen Anforderungen zu kennen. Alles soweit kein Problem - nur: sie ist noch verheiratet, lebt aber seit Jahren von ihrem Mann getrennt. Er in Murmansk, sie in Moskau. Er soll auch Drogenprobleme haben und ähnliches. Seit Jahren möchte sie auch die Scheidung, nur er kommt der Sache nicht nach, weil er auch wohl nicht will. Im Moment wissen wir nicht, was sie noch tun kann. Sie reißt morgen in ihre Heimatstadt Kazan und will dort der Sache nochmals nachgehen und beim zuständigen Standesamt nachfragen. Vielleicht hat ja einer von Euch eine Idee, wie wir endlich dieses Thema erledigen können. Aufgrund der Drogenproblematik hat sie natürlich Sorgen, zu ihm nach Murmansk zu fahren (und ich möchte es auch ungerne), da dort das zuständige Gericht sei (am Wohnort des Mannes, so ihre Auskunft).
Vielen Dank für Eure Antworten.
Jan
Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
Re: Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
Lange Rede - kurzer Sinn. Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten, beim zustaendigen Standesamt in Russland Auskunft einzuholen. Dort wird man Dir sagen, dass eine Scheidung auch ohne die Zustimmung des Noch-Ehegatten moeglich ist, naemlich nach Ablauf einer Frist, wie sie in dem Scheidungsantrag genannt wird. Die Reise Deiner Zukuenftigen nach Kazan ist mit Sicherheit nutzlos. Ich hoffe fuer Dich, dass Du nicht auf den Trichter kommst, Dich in Deutschland trauen zu lassen.
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Jan
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Re: Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde es so an sie weitergeben.
Jedoch sind wir schon auf den "Trichter gekommen", in Deutschland zu heiraten. Aus diesem Grunde schrieb ich, dass ich bei meinem zuständigen Standesamt hier in meiner Gemeinde war. Ich habe mich bereits hier durch sehr viele Artikel gelesen - doch all dieses hat mich bzw. uns noch mehr verwirrt. Die einen sagen: Heirat sollte in Deutschland sein, die anderen sagen Russland, wieder andere weichen aus in noch andere Länder... das macht es nicht einfacher.
Doch um genau zu fragen: weshalb sollten wir nicht in Deutschland heiraten? (Ausgenommen von dem ganzen Papierkrieg sowie EFZ durch OLG usw. Bei mir wäre das OLG Oldenburg zuständig).
vielen Dank für die Antwort. Ich werde es so an sie weitergeben.
Jedoch sind wir schon auf den "Trichter gekommen", in Deutschland zu heiraten. Aus diesem Grunde schrieb ich, dass ich bei meinem zuständigen Standesamt hier in meiner Gemeinde war. Ich habe mich bereits hier durch sehr viele Artikel gelesen - doch all dieses hat mich bzw. uns noch mehr verwirrt. Die einen sagen: Heirat sollte in Deutschland sein, die anderen sagen Russland, wieder andere weichen aus in noch andere Länder... das macht es nicht einfacher.
Doch um genau zu fragen: weshalb sollten wir nicht in Deutschland heiraten? (Ausgenommen von dem ganzen Papierkrieg sowie EFZ durch OLG usw. Bei mir wäre das OLG Oldenburg zuständig).
Re: Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
Jan, es gibt unterschiedliche Auffassungen, wo man heiraten sollte. Der Papierkram vor der Hochzeit ist geringer, wenn man in Russland heiratet, dafür braucht man anschließend die gleichen Papiere und noch einiges an Geduld, um das Visum für den Umzug des Ehepartners nach der Hochzeit zu bekommen. Bei einer Heirat in Deutschland muss der Papierkram vorher erledigt werden, manchmal ist das etwas kompliziert, weil deutsche Standesämter Papiere anfordern (Ehefähigkeitszeugnis), die es in der Form in Russland nicht gibt, da muss man dann etwas analoges besorgen. Dafür kann man dann in DE heiraten und nach der Hochzeit auch gleich da zusammen leben. Alles hat seine Vor- und Nachteile, lass dich nicht beirren.
Was die Scheidung betrifft, hatte ich jemandem schon mal geschrieben, wie das in RUS funktioniert. Wenn beide einverstanden sind, geht es beim Standesamt und dauert nur kurz, nur 1 Monat etwa, aber dann müssen beide da erscheinen. Das scheint in eurem Fall eher ausgeschlossen. Ansonsten muss sich ein Gericht damit befassen - und wie es da abläuft, hängt wiederum davon ab, ob beide mit der Scheidung einverstanden sind. Wenn deine Freundin also irgendwie noch Kontakt zu ihrem Ehemann hat und ihn dazu bewegen kann, eine schriftliche (und vermutlich notariell beglaubigte) Erklärung abzugeben, dass er der Scheidung zustimmt, geht es auch relativ fix. Die Form der Erklärung müsste sie noch in Erfahrung bringen. Wenn das nicht möglich ist, weiß ich nicht, wie es genau abläuft, auf jeden Fall gerichtlich, aber ob das Gericht dann versuchen wird, den Ehemann zu kontaktieren usw. und wie lange das Verfahren dauert, kann wohl auch keiner sagen. Es schadet auf keinen Fall, wenn deine Freundin sich bei ihrem Standesamt mal beraten lässt. Hier ein Auszug aus dem Familiengesetzbuch der RF zur Scheidung (zum Teil verkürzt):
Art 16 (2): Die Ehe kann auf Antrag eines oder beider Ehepartner … aufgelöst werden.
Art. 18: Die Ehe wird von den Standesamtsbehörden oder in den Fällen der Art. 21-23 durch das Gericht aufgelöst.
Art. 19 (1): Bei gegenseitigem Einverständnis und wenn es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder gibt – Scheidung im Standesamt.
(2) Auf Antrag eines Ehepartners – Scheidung im Standesamt, wenn der andere Ehepartner gerichtlich für vermisst oder für geschäftsunfähig erklärt oder zu einer Haftstrafe von mehr als 3 Jahren verurteilt wurde.
(3) Scheidungsurkunde wird innerhalb eines Monats nach Antragseinreichung ausgestellt.
(4) …
Art. 20 zur Verhandlung von (Vermögens-)Streitigkeiten bei standesamtlicher Scheidung
Art. 21 (1) Gerichtliche Ehescheidung in Fällen, wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind oder wenn einer der Ehepartner nicht in die Scheidung einwilligt.
(2) Ehescheidung erfolgt gerichtlich auch in Fällen, wenn ein Ehepartner trotz fehlender Einwände gegen die Scheidung sich der standesamtlichen Scheidung entzieht (nicht unterschreibt, nicht erscheint usw.)
Art. 22 (1): Gerichtliche Ehescheidung erfolgt dann, wenn das Gericht feststellt, dass weiteres Zusammenleben der Ehepartner und ein Erhalt der Familie nicht möglich sind.
(2) Wenn einer der Ehepartner die Scheidung nicht will, kann das Gericht einen Versöhnungsversuch unternehmen und die Verhandlung 3 Monate aufschieben
Die Scheidung erfolgt, wenn der Versöhnungsversuch erfolglos blieb und die (ein) Ehepartner auf der Scheidung bestehen.
Art 23 (1): Bei gegenseitigem Einverständnis mit der Scheidung in Fällen, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, oder in Fällen des Art. 21 Abs. 2 erfolgt die gerichtliche Scheidung, ohne dass das Gericht die Gründe für die Scheidung klärt. Die Ehepartner können eine Vereinbarung über den Verbleib der Kinder gemäß Art. 24 Abs. 1 vorlegen ...
(2) Die Ehescheidung erfolgt frühestens einen Monat nach EInreichung des Antrags auf Ehescheidung.
Viel Erfolg.
Was die Scheidung betrifft, hatte ich jemandem schon mal geschrieben, wie das in RUS funktioniert. Wenn beide einverstanden sind, geht es beim Standesamt und dauert nur kurz, nur 1 Monat etwa, aber dann müssen beide da erscheinen. Das scheint in eurem Fall eher ausgeschlossen. Ansonsten muss sich ein Gericht damit befassen - und wie es da abläuft, hängt wiederum davon ab, ob beide mit der Scheidung einverstanden sind. Wenn deine Freundin also irgendwie noch Kontakt zu ihrem Ehemann hat und ihn dazu bewegen kann, eine schriftliche (und vermutlich notariell beglaubigte) Erklärung abzugeben, dass er der Scheidung zustimmt, geht es auch relativ fix. Die Form der Erklärung müsste sie noch in Erfahrung bringen. Wenn das nicht möglich ist, weiß ich nicht, wie es genau abläuft, auf jeden Fall gerichtlich, aber ob das Gericht dann versuchen wird, den Ehemann zu kontaktieren usw. und wie lange das Verfahren dauert, kann wohl auch keiner sagen. Es schadet auf keinen Fall, wenn deine Freundin sich bei ihrem Standesamt mal beraten lässt. Hier ein Auszug aus dem Familiengesetzbuch der RF zur Scheidung (zum Teil verkürzt):
Art 16 (2): Die Ehe kann auf Antrag eines oder beider Ehepartner … aufgelöst werden.
Art. 18: Die Ehe wird von den Standesamtsbehörden oder in den Fällen der Art. 21-23 durch das Gericht aufgelöst.
Art. 19 (1): Bei gegenseitigem Einverständnis und wenn es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder gibt – Scheidung im Standesamt.
(2) Auf Antrag eines Ehepartners – Scheidung im Standesamt, wenn der andere Ehepartner gerichtlich für vermisst oder für geschäftsunfähig erklärt oder zu einer Haftstrafe von mehr als 3 Jahren verurteilt wurde.
(3) Scheidungsurkunde wird innerhalb eines Monats nach Antragseinreichung ausgestellt.
(4) …
Art. 20 zur Verhandlung von (Vermögens-)Streitigkeiten bei standesamtlicher Scheidung
Art. 21 (1) Gerichtliche Ehescheidung in Fällen, wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind oder wenn einer der Ehepartner nicht in die Scheidung einwilligt.
(2) Ehescheidung erfolgt gerichtlich auch in Fällen, wenn ein Ehepartner trotz fehlender Einwände gegen die Scheidung sich der standesamtlichen Scheidung entzieht (nicht unterschreibt, nicht erscheint usw.)
Art. 22 (1): Gerichtliche Ehescheidung erfolgt dann, wenn das Gericht feststellt, dass weiteres Zusammenleben der Ehepartner und ein Erhalt der Familie nicht möglich sind.
(2) Wenn einer der Ehepartner die Scheidung nicht will, kann das Gericht einen Versöhnungsversuch unternehmen und die Verhandlung 3 Monate aufschieben
Die Scheidung erfolgt, wenn der Versöhnungsversuch erfolglos blieb und die (ein) Ehepartner auf der Scheidung bestehen.
Art 23 (1): Bei gegenseitigem Einverständnis mit der Scheidung in Fällen, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, oder in Fällen des Art. 21 Abs. 2 erfolgt die gerichtliche Scheidung, ohne dass das Gericht die Gründe für die Scheidung klärt. Die Ehepartner können eine Vereinbarung über den Verbleib der Kinder gemäß Art. 24 Abs. 1 vorlegen ...
(2) Die Ehescheidung erfolgt frühestens einen Monat nach EInreichung des Antrags auf Ehescheidung.
Viel Erfolg.
Du erntest, was du säst.
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Jan
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Re: Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
Klasse, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sie ist nun auf dem Weg nach Kazan. Am Dienstag wird sie dann beim Standesamt vorsprechen um Informationen zu erhalten. Doch so wie aus den zitierten Paragraphen erkennen kann, wird es wohl eine gerichtliche Scheidung sein müssen. Aber wir warten mal ab, welche Informationen sie erhält.
Ist es denn richtig, dass die Scheidung dann in Murmansk, wo ihr Noch-Ehemann lebt, bei Gericht beantragt und durchgeführt werden muss? Sie lebt in Moskau und die Ehe wurde in Kazan geschlossen.
Ist es denn richtig, dass die Scheidung dann in Murmansk, wo ihr Noch-Ehemann lebt, bei Gericht beantragt und durchgeführt werden muss? Sie lebt in Moskau und die Ehe wurde in Kazan geschlossen.
Re: Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
Ich kann es nicht genau sagen. Bei einer standesamtlichen Ehescheidung ist, soweit ich weiß, dass Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder das am Ort der ständigen Registrierung (propiska) eines der Ehepartner. Das könnte also theoretisch in Kazan, Moskau oder Murmansk sein, aber es müssen beide erscheinen. Bei gerichtlicher Scheidung ist das Gericht (Friedensrichter) am Wohnort des Beklagten zuständig, also wenn deine Frau die Scheidung einreicht, wohl eins in Murmansk. Nur wenn es ein minderjähriges Kind gibt oder ihr Gesundheitszustand schlecht ist, kann ausnahmsweise ein Gericht an ihrem Wohnort angerufen werden.
Ergänzung: Hab gerade noch was interessantes gefunden - man kann sich wohl auch in Abwesenheit scheiden lassen, deine Freundin müsste also nicht nach Murmansk kutschen. Sie bräuchte dafür
a) standesamtlich, wenn der Mann einverstanden ist:
- Antrag auf Ehescheidung auf dem entsprechenden Formular, unterschrieben von ihr (und er muss dann da auch unterschreiben)
- notariell beglaubigte Erklärung von ihr, dass sie mit der Scheidung einverstanden ist
- notariell beglaubigte Vollmacht für den Mann, damit er das ganze alleine beim Standesamt durchziehen kann.
b) gerichtlich:
- Antrag auf Eheschließung von ihr
- notariell beglaubige Erklärung, dass die Sache in ihrer Abwesenheit verhandelt werden kann, mit der Bitte, ihr die Entscheidung zu schicken.
Alles nur mit eingeschriebenem Brief und Bestätigung verschicken.
Gerichtlich dauert länger, weil schon das Verfahren länger dauert, dann muss man warten, bis das Urteil rechtskräftig wird, dann muss man eine beglaubigte Kopie davon ans Standesamt in Kazan schicken, die stellen dort die Scheidungsurkunde aus, mit der muss deine Freundin dann zu ihrem Passportnij stol und den Eintrag über den Familienstand im Inlandspass ändern lassen, und erst dann kann sie wieder heiraten.
Für alle Fälle muss sie sich aber bei den für sie zuständigen Behörden/Gerichten erkundigen (was sie ja eh tut), meine Infos können schon veraltet oder teils auch regionalspezifisch sein und stellen auf keinen Fall eine juristische Beratung dar.
Ergänzung: Hab gerade noch was interessantes gefunden - man kann sich wohl auch in Abwesenheit scheiden lassen, deine Freundin müsste also nicht nach Murmansk kutschen. Sie bräuchte dafür
a) standesamtlich, wenn der Mann einverstanden ist:
- Antrag auf Ehescheidung auf dem entsprechenden Formular, unterschrieben von ihr (und er muss dann da auch unterschreiben)
- notariell beglaubigte Erklärung von ihr, dass sie mit der Scheidung einverstanden ist
- notariell beglaubigte Vollmacht für den Mann, damit er das ganze alleine beim Standesamt durchziehen kann.
b) gerichtlich:
- Antrag auf Eheschließung von ihr
- notariell beglaubige Erklärung, dass die Sache in ihrer Abwesenheit verhandelt werden kann, mit der Bitte, ihr die Entscheidung zu schicken.
Alles nur mit eingeschriebenem Brief und Bestätigung verschicken.
Gerichtlich dauert länger, weil schon das Verfahren länger dauert, dann muss man warten, bis das Urteil rechtskräftig wird, dann muss man eine beglaubigte Kopie davon ans Standesamt in Kazan schicken, die stellen dort die Scheidungsurkunde aus, mit der muss deine Freundin dann zu ihrem Passportnij stol und den Eintrag über den Familienstand im Inlandspass ändern lassen, und erst dann kann sie wieder heiraten.
Für alle Fälle muss sie sich aber bei den für sie zuständigen Behörden/Gerichten erkundigen (was sie ja eh tut), meine Infos können schon veraltet oder teils auch regionalspezifisch sein und stellen auf keinen Fall eine juristische Beratung dar.
Du erntest, was du säst.
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Jan
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Re: Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
Vielen Dank für die super Hilfe! Jede Information hilft uns weiter. Auch, wenn sie gegebenenfalls veraltet sein sollten, haben wir wieder einen neuen Punkt, wo wir ansetzen können. Wir lassen nichts unversucht :-)
Wir hatten bis jetzt uns auf eventuellen Heiratstermin im April nächsten Jahres eingestellt. Daher hoffentlich für das Verfahren genug Zeit. Sollten wir es nicht schaffen, auch später.
Wir hatten bis jetzt uns auf eventuellen Heiratstermin im April nächsten Jahres eingestellt. Daher hoffentlich für das Verfahren genug Zeit. Sollten wir es nicht schaffen, auch später.
Re: Ihre Scheidung vor unserer Hochzeit - bloß wie??
April nächsten Jahres klingt realistisch. Ich hätte gesagt, dass man so mit 6 Monaten rechnen sollte, aber man weiß nie, was sich in den Weg stellt. Viel Geduld und Erfolg jedenfalls, ihr schafft das schon.
Du erntest, was du säst.

