Manche Grenzer wissen immer noch nichts von der Regelung
fuer Italiener, Polen, Germans (...).
Und wir wissen nicht, welche Staatsangehoerigkeit der TE hat.

Wo kann ich eine verbindliche Quelle - idealweise das Gesetz oder die Verordnung - finden? Insbesondere interessiert mich natürlich der Status für Schweizer...Manche Grenzer wissen immer noch nichts von der Regelung fuer Italiener, Polen, Germans (...).
Das steht übrigens auch auf der Seite der russischen Botschaft: "Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein."Norbert hat geschrieben:Frag doch einfach mal in der Agentur an, die Du wählen möchtest. Die sagen es Dir ganz genau, wir können eh nur raten und Erfahrungen berichten.ha3ep hat geschrieben:also wieviel monate vorher kann ich das visum erteilt bekommen (per agentur, die müssen ja auch die einladung ausstellen)?

Die Regelung für die vereinfachte Ein- und Ausreise von Deutschen mit Aufenthaltsgenehmigung, welche vvodkanasaftrak meinte, findest Du auf der Seite der russischen Botschaft in Berlin: http://www.russisches-konsulat.de/Blank/AbkommenDe.pdf.wiwi hat geschrieben:Wo kann ich eine verbindliche Quelle - idealweise das Gesetz oder die Verordnung - finden? Insbesondere interessiert mich natürlich der Status für Schweizer...Manche Grenzer wissen immer noch nichts von der Regelung fuer Italiener, Polen, Germans (...).
Vielleicht liegt es ja an der Uhrzeit, aber diese Rechnung verstehe ich nicht.wiwi hat geschrieben:Die 18x Tage in Russland erreiche ich nicht, bin aber auch nicht länger als diesen Zeitraum aus Russland abwesend.