Man höhre und staune, das solls auch geben.
Russische Firma hat deutschen Kunden. Es besteht ein Vertrag über Beratertätigkeiten für den Aufbau einer Handelsvertretung einer deutschen Firma in Russland. Die russische Firma hat ihre Arbeit frist- und sachgerecht getätigt, die deutsche Firma bezahlt aber ihre Rechnungen nicht. Jetzt die Frage an die Gemeinde:
"Wie kann die russische Firma ein gerichtliches Mahnverfahren gegen die deutsche Firma einleiten? Oder soll man da gleich den bösen Igor beauftragen?"
Für sachlichen Rat wäre ich euch sehr dankbar.
Gruß
H64
Mahnverfahren
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Mahnverfahren
Ты неси меня река : Расторгуев
Re: Mahnverfahren
Den Kunden erahnen lassen das es im Rahmen des möglichen liegt es auszuschließen das der böse Igor nicht beauftragt wird. 
Re: Mahnverfahren
Da sich so gar niemand meldet (so selten sollen solche Zahlungsausfaelle gar nicht sein, die meisten "Russen" unterlassen es aber, gerichtlich vorzugehen), kurz meine bescheidenen, vielleicht nicht ganz aktuellen "Erfahrungen", vielleicht hilft es doch ein wenig.Hero 1964 hat geschrieben:"Wie kann die russische Firma ein gerichtliches Mahnverfahren gegen die deutsche Firma einleiten? Oder soll man da gleich den bösen Igor beauftragen?"
Die Firma eines russischen Freundes hatte vor einigen Jahren einen analogen Ausfall, und ich habe mich damals bemueht, ihn zu unterstuetzen.(Allerdings hat die deutsche Firma mich dann etwas ernster genommen als meinen russischen Freund
Prinzipiell ist das Verfahren fuer Glaeubiger ohne deutschen Wohnsitz aber dasselbe wie fuer deutsche, das zustaendige Amtsgericht ist jedoch immer Berlin-Wedding.
Vermutlich weisst Du ja, wie ein Mahnverfahren in D ablaeuft, im Netz findet man da reichlich ausfuehrliche Darstellungen, auch hinsichtlich der Gebuehren. Ganz gut finde ich die Erlaeuterungen z.B. hier http://www.online-mahnbescheid.de/infos_026.html
Naja, obwohl das Forum bei Sachdiskussionen mangels juristisch ausgebildeter Teilnehmer nicht gerade ergiebig ist, vielleicht teilt doch noch jemand eigene Erfahrungen mit. Auf jeden Fall Hals- und Beinbruch.
Zuletzt geändert von Nikolaus am 02 Jun 2011, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mahnverfahren
Erst einmal eine Frage....gibt es einen Vertrag über die Dienstleistungen? Wenn ja, welcher Gerichtsstand (-ort) ist dort vereinbart? Demnach müsste erst einmal dieses Gericht eingeschaltet werden.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Mahnverfahren
Hm, wenn ich mich richtig entsinne, wohl erst, nachdem der Schuldner gegen den Mahnbescheid fristgemaess Widerspruch erhoben hat und die Durchfuehrung eines streitigen Verfahrens beantragt wurde.Sibirier hat geschrieben:Erst einmal eine Frage....gibt es einen Vertrag über die Dienstleistungen? Wenn ja, welcher Gerichtsstand (-ort) ist dort vereinbart? Demnach müsste erst einmal dieses Gericht eingeschaltet werden.....
- Sibirier
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Re: Mahnverfahren
Nach meinem Kenntnisstand wäre auch für das gerichtl. Mahnverfahren, das Gericht zuständig, welches in dem Vertrag festgelegt wurde.....
Da es in Russland kein gerichtliches Mahnverfahren gibt, wäre -bei russischem Gerichtsstand- sofort eine Klage zu erheben.....
Da es in Russland kein gerichtliches Mahnverfahren gibt, wäre -bei russischem Gerichtsstand- sofort eine Klage zu erheben.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Mahnverfahren
Was hast Du erwartet, hier ist ja kein Forum für Rechtsanwälte und eine Forderung aus Russland in Deutschland durchzusetzen ist schon etwas komplexer als eine reine Deutsch/Deutsche Forderung 8)Nikolaus hat geschrieben: Naja, obwohl das Forum bei Sachdiskussionen mangels juristisch ausgebildeter Teilnehmer nicht gerade ergiebig ist, vielleicht teilt doch noch jemand eigene Erfahrungen mit. Auf jeden Fall Hals- und Beinbruch.
Gruss
wolf
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Re: Mahnverfahren
Ich musste bis heute auch noch keine Erfahrungen in diese Richtung suchen, zum Glück....
Viel Erfolg Achim!
Viel Erfolg Achim!
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
