Überholen auf Brücken
- Zejtnot
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Überholen auf Brücken
Wir haben gestern beim Novosibirsker Stammtisch das Überholverbot auf Brücken diskutiert. Hannes, der auch hier im Forum aktiv war, wurde dabei erwischt und sie wollten als "Strafe vor Ort" happige 5000 Rubel. (Hannes hat das nicht bezahlt, keine Sorge.)
Nun ist für mich die Frage: Wisst Ihr, wie bei dieser Regel, wonach auf Brücken grundsätzlich nicht überholt werden darf, eine Brücke definiert ist? Sobald ein Schild mit dem Namen des Bachlaufes da steht? Oder sobald die Brücker länger als x Meter ist. Oder gibt es die Regel am Ende überhaupt nicht?
Nun ist für mich die Frage: Wisst Ihr, wie bei dieser Regel, wonach auf Brücken grundsätzlich nicht überholt werden darf, eine Brücke definiert ist? Sobald ein Schild mit dem Namen des Bachlaufes da steht? Oder sobald die Brücker länger als x Meter ist. Oder gibt es die Regel am Ende überhaupt nicht?
Re: Überholen auf Brücken
Doch, die Regel gibt es! Auf Brücken herrscht Überholverbot! Auf NTW kommt Samstags um 10.20Uhr immer diese Verkehrssendung, da wurde das mal genau erklärt!
Frag mich aber nicht, ob da ein Schild o.ä. stehen muss, das habe ich schon vergessen
Frag mich aber nicht, ob da ein Schild o.ä. stehen muss, das habe ich schon vergessen
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Re: Überholen auf Brücken
In Punkt 11.4 stehts: überholen auf Brücken verboten :idea:
Das heisst, da müssen auch keine durchgezogene Linie oder Schilder aller Art stehen- es ist verboten!
Das heisst, da müssen auch keine durchgezogene Linie oder Schilder aller Art stehen- es ist verboten!
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Re: Überholen auf Brücken
Aber doch nur "überholen" im dem Sinne, dass man dazu die Gegenspur benutzt... oder?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
Re: Überholen auf Brücken
Wenn die Brücke keine Fahrbahnmarkierung hat, gibt es auch keine Gegenfahrspur. Aber überholen kann man ja trotzdem! Und das ist verbotenDietrich hat geschrieben:Aber doch nur "überholen" im dem Sinne, dass man dazu die Gegenspur benutzt... oder?
Wenn die Brücke zB. zwei Fahrspuren pro Richtung hat und du überholst auf deiner linken Fahrspur, ohne auf die Gegenfahrbahn zu kommen, ist es auch überholen!
Es gibt ja im Umland die breiten Landstrassen mit durchgezogenem Mittelstreifen aber ohne Fahrspurmarkierungen je Richtung. Theoretisch können pro Richtung 2 Autos nebeneinander fahren, was ja auch passiert. Nun steht plötzlich ein Überholverbotsschild. Der durchgezogene Mittelstreifen definiert ja schon Überholverbot! Nun noch das Schild! Also wenn auf deiner Spur ein LKW bummelt, darf man den überholen oder nicht? Oder steht das Schild zur doppelten Absicherung? Weil der Mittelstreifen ist ja schon durchgezogen!
An solchen Abschnitten bin ich immer vorsichtig, da dies immer klassische Lawuschkas sind.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Re: Überholen auf Brücken
Dann begehen also quasi die gesamten linken Spuren auf dem dritten Ring (der sehr oft auf Stelzen steht, also eine Brücke ist) einen Regelverstoß? Kann wohl nicht sein!Jochen hat geschrieben:Wenn die Brücke zB. zwei Fahrspuren pro Richtung hat und du überholst auf deiner linken Fahrspur, ohne auf die Gegenfahrbahn zu kommen, ist es auch überholen!
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Überholen auf Brücken
Stimmt! :idea:Dietrich hat geschrieben:Kann wohl nicht sein!
Ein Überholen ist nur dann ein Überholen, wenn man die Fahrzeuge unter Nutzung von Gegenspur oder Gegenfahrbahnstück überholt. Ansonsten heißt es Vorbeiziehen."Обгон" – опережение одного или нескольких транспортных средств, связанное с выездом на полосу (сторону проезжей части), предназначенную для встречного движения, и последующим возвращением на ранее занимаемую полосу (сторону проезжей части).
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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m1009
Re: Überholen auf Brücken
Generelles Ueberholverbot aber doch nur Oktober - April? Dazu zaehlen alle Ueberfuehrungen, wenn ich mich recht erinnere, ab 2m lichte Weite.Jochen hat geschrieben:Doch, die Regel gibt es!
Kostet 3 Monate Plus Geldstrafe.
Re: Überholen auf Brücken
Nö, gilt ganzjährig. In 11.4 steht nichts von Oktober-April!
Überholverbot auf Brücken ist neu/alt und gilt mal wieder ab 20.11.2010!
B ред. Постановления Правительства РФ от 10.05.2010 N 316. Изменение вступает в силу 20 ноября 2010.

12.15 ч.4 Выезд в нарушение ПДД на сторону дороги, предназначенную для встречного движения, за исключением случаев, предусмотренных частью 3 настоящей статьи.
лишение права управления ТС на срок от 4 до 6 мес. / изъятие ВУ.
Überholverbot auf Brücken ist neu/alt und gilt mal wieder ab 20.11.2010!
B ред. Постановления Правительства РФ от 10.05.2010 N 316. Изменение вступает в силу 20 ноября 2010.
Überholverbot ist Überholverbot, da wird nicht nach Brücken differenziert! Kostet 4-6 Monate Plus nixm1009 hat geschrieben:
Kostet 3 Monate Plus Geldstrafe.
12.15 ч.4 Выезд в нарушение ПДД на сторону дороги, предназначенную для встречного движения, за исключением случаев, предусмотренных частью 3 настоящей статьи.
лишение права управления ТС на срок от 4 до 6 мес. / изъятие ВУ.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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m1009
Re: Überholen auf Brücken
Einspruch, Herr Richter... bin mir diesmal sogar ziemlich sicher....Jochen hat geschrieben:Nö, gilt ganzjährig. In 11.4 steht nichts von Oktober-April!
Ich muss mir diese Fibel mal zulegen, die einen immer im Peterwagen unter die Nase gehalten wird. Dort steht eindeutig, aufgrund Eis/Schnee etc. gilt ein zeitlich begrenztes, generelles Ueberholverbot auf Bruecken/Ueberfuehrungen. Wurde diesen Winter mehrmals rausgewunken.

