Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Hallo an die gesamten Forenmitglieder. Bin neu hier und hoffe einige Informationen und Ratschläge zu bekommen.
Obwohl ich schon viel im Internet gesucht habe konnte ich bis jetzt noch keine hilfreichen Infos zum Thema " Scheidung in Russland " in meinem speziellen Fall finden.
Ich schildere kurz meinen Fall und würde mich über Ratschläge und Infos freuen.
Ich bin Deutscher und seit ca. 10 Jahren mit einer Russin verheiratet. Meine noch Ehefrau lebt mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland, ich lebe seit 01.04.2011 ebenfalls wieder in Deutschland. Zuvor habe ich mit befristeter Aufenthaltserlaubnis ( 3 Jahre ) in der Russischen Föderation gelebt und dort auch als GF einer OOO gearbeitet deren Gesellschafterin meine noch Ehefrau ist. Ich pendelte im Monatsrythmus zwischen DE und Ru. Erste größere Schwierigkeiten in unserer Ehe entstanden im September 2010 als ich meiner noch Ehefrau und deren Eltern mitteilte das ich die Art wie meine Schwiegereltern leben nicht weiter akzeptieren und unterstützen werde und in Zukunft finanzielle Unterstützung auf ein Mindestmass reduzieren werde. Leider konnte ich meine Schwiegereltern in 10 Jahren nicht dazu bewegen ein geregeltes Leben zu führen. Aus anfänglicher Hilfe zum Lebensunterhalt entwickelte sich in den Jahren eine Art Selbstbedienungsladen. Die Ansprüche und Wünsche wurden immer größer und unverschämter. Als plötzlich auch noch finanzielle Unterstützung für Freunde der Schwiegereltern erwartet wurde platzte mir im September 2010 endgültig der Kragen und ich kündigte an das ich unter diesen Vorraussetzungen nicht länger bereit bin in Russland zu leben und die Firma meiner noch Ehefrau zu führen. Also Abreise im September 2010 aus RU gemeinsam mit meiner noch Ehefrau. Ich habe mich jedoch in RU nicht abgemeldet. Zwischen September und Dezember 2010 dann unzählige Diskussionen mit meiner noch Ehefrau in Deutschland, die eigentlich immer auf das gleiche hinaus liefen. " Mein Papa möchte dies, meine Mama möchte das, die Freundin meiner Mutter hat Geldprobleme usw. usw.. Bei Telefonaten mit der Schwiegermutter übelste Beschimpfungen gegen mich. Dann im Dezember 2010 heimliche Abreise meiner noch Ehefrau nach Russland für 4 Wochen. Nach der Rückkehr war überhaupt kein normales Gespräch mehr mit ihr möglich. Da nur ich ihre Firma führen kann und Geschäftspartner auch nur mich als Kontakt akzeptieren erklärte ich ihr im Februar 2011 das ich sofern sich in unserer Beziehung nicht einiges ändert ich nicht mehr als GF zur Verfügung stehen werde und nicht mehr nach Russland reisen werde. Anfang März dann der 1. absolute Hammer. Meine noch Ehefrau teilt mir frech mit das ihr Vater ihre Unterschrift gefälscht hat und sich zum GF der OOO gemacht hat. Es kam was kommen musste, Steuertermine nicht eingehalten mit den entsprechenden Strafen, Geschäftspartner waren nicht bereit mit meinem Schwiegervater zusammenzuarbeiten usw. usw. Verantwortlich dafür machte mich meine noch Ehefrau und forderte immer mehr Geld um es ihren Eltern zu schicken um angebliche Strafen an Behörden zu zahlen. Natürlich wurde dies von mir verweigert. Zeitgleich musste meine noch Ehefrau ihren russischen Reisepass in Deutschland verlängern lassen, dabei stellte sich heraus das unsere Heiratsurkunde ( Eheschliessunung war 2001 in RU ) im Original bei ihren Eltern in Russland liegt. Dieser Umstand führte dann dazu das meine Schwiegereltern der Meinung waren meine noch Ehefrau soll sich von mir scheiden lassen da dies mit der vorliegenden Heiratsurkunde in RU problemlos möglich wäre und es ihnen allen dann finanziell besser gehen würde wenn sie von dem " Scheiss deutschen Faschisten " geschieden ist. Ich muss dazu sagen das meine Frau bis Ende 2010 hier in DE relativ gut verdiente, nur seit Januar 2011 arbeitslos ist. Nur haben ihre Eltern in RU nie den Unterschied zwischen brutto und netto verstanden. Jedenfalls kam was kommen musste, meine noch Ehefrau erklärte mir im März sie wolle sich von mir scheiden lassen. Einen Grund konnte sie mir auf nachfragen nicht nennen. Jedenfalls erklärte sie das sie sich nach russischem Recht scheiden lässt und ihr Vater alles organisiert. Laut ihren Aussagen muss keiner von uns nach Russland, alles geht laut Angaben ihres Vaters in unserer Abwesenheit. Irgendwie konnte ich nur lachen als ich dies hörte. In regelmässigen Abständen schickte sie Geld nach Russland um angeblich einen Anwalt zu bezahlen. Irgendwann habe ich dann aus ihr herausgelockt wie diese Scheidung in Abwesenheit funktionieren soll. Laut ihren Angaben wollen ihre Eltern bei denen ich in RU gemeldet war angeben das ich " verschollen " sei. Somit wäre es problemlos möglich das sie von mir geschieden wird ohne das ich jemals von einem Gericht kontaktiert werde.
Nun meine Fragen:
Ist dieses Vorgehen meiner noch Ehefrau erfolgsversprechend?
Ist eine Scheidung in Abwesenheit beider Parteien in RU möglich?
Ist eine solche Scheidung ausserhalb von RU gültig?
Sind die wissentlich falschen Angaben meiner Schwiegereltern hinsichtlich meiner " Verschollenheit " strafbar? Wie kann ich dagegen vorgehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen lassen?
Wie komme ich an eine Gerichtsakte bzw. ein Scheidungsurteil wenn in RU fälschlicherweise davon ausgegangen wird das ich " verschollen " sei? ( Meine noch Ehefrau, meine Schwiegereltern und der Anwalt meiner noch Ehefrau kennen meinen Aufenthaltsort in DE und ihnen wurde dieser auch nachweisbar mehrmals mitgeteilt. )
Besteht eine Möglichkeit gegen meinen Schwiegervater gerichtlich wegen der gefälschten Unterschrift bezüglich meiner Absetzung als GF gerichtlich vorzugehen?
Kennt hier jemand einen guten Rechtsanwalt in der Region Velikiy Novgorod bzw. SPB der deutsch oder englisch spricht?
Bin wirklich über Meinungen, Infos und Ratschläge zu dieser sehr komplexen Sache dankbar.
Ich selbst hänge derzeit eigentlich in meiner eigenen Scheidungssache ziemlich in der Luft!
Gruss Roland ( früher Velikiy Novgorod jetzt Heilbronn )
Obwohl ich schon viel im Internet gesucht habe konnte ich bis jetzt noch keine hilfreichen Infos zum Thema " Scheidung in Russland " in meinem speziellen Fall finden.
Ich schildere kurz meinen Fall und würde mich über Ratschläge und Infos freuen.
Ich bin Deutscher und seit ca. 10 Jahren mit einer Russin verheiratet. Meine noch Ehefrau lebt mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland, ich lebe seit 01.04.2011 ebenfalls wieder in Deutschland. Zuvor habe ich mit befristeter Aufenthaltserlaubnis ( 3 Jahre ) in der Russischen Föderation gelebt und dort auch als GF einer OOO gearbeitet deren Gesellschafterin meine noch Ehefrau ist. Ich pendelte im Monatsrythmus zwischen DE und Ru. Erste größere Schwierigkeiten in unserer Ehe entstanden im September 2010 als ich meiner noch Ehefrau und deren Eltern mitteilte das ich die Art wie meine Schwiegereltern leben nicht weiter akzeptieren und unterstützen werde und in Zukunft finanzielle Unterstützung auf ein Mindestmass reduzieren werde. Leider konnte ich meine Schwiegereltern in 10 Jahren nicht dazu bewegen ein geregeltes Leben zu führen. Aus anfänglicher Hilfe zum Lebensunterhalt entwickelte sich in den Jahren eine Art Selbstbedienungsladen. Die Ansprüche und Wünsche wurden immer größer und unverschämter. Als plötzlich auch noch finanzielle Unterstützung für Freunde der Schwiegereltern erwartet wurde platzte mir im September 2010 endgültig der Kragen und ich kündigte an das ich unter diesen Vorraussetzungen nicht länger bereit bin in Russland zu leben und die Firma meiner noch Ehefrau zu führen. Also Abreise im September 2010 aus RU gemeinsam mit meiner noch Ehefrau. Ich habe mich jedoch in RU nicht abgemeldet. Zwischen September und Dezember 2010 dann unzählige Diskussionen mit meiner noch Ehefrau in Deutschland, die eigentlich immer auf das gleiche hinaus liefen. " Mein Papa möchte dies, meine Mama möchte das, die Freundin meiner Mutter hat Geldprobleme usw. usw.. Bei Telefonaten mit der Schwiegermutter übelste Beschimpfungen gegen mich. Dann im Dezember 2010 heimliche Abreise meiner noch Ehefrau nach Russland für 4 Wochen. Nach der Rückkehr war überhaupt kein normales Gespräch mehr mit ihr möglich. Da nur ich ihre Firma führen kann und Geschäftspartner auch nur mich als Kontakt akzeptieren erklärte ich ihr im Februar 2011 das ich sofern sich in unserer Beziehung nicht einiges ändert ich nicht mehr als GF zur Verfügung stehen werde und nicht mehr nach Russland reisen werde. Anfang März dann der 1. absolute Hammer. Meine noch Ehefrau teilt mir frech mit das ihr Vater ihre Unterschrift gefälscht hat und sich zum GF der OOO gemacht hat. Es kam was kommen musste, Steuertermine nicht eingehalten mit den entsprechenden Strafen, Geschäftspartner waren nicht bereit mit meinem Schwiegervater zusammenzuarbeiten usw. usw. Verantwortlich dafür machte mich meine noch Ehefrau und forderte immer mehr Geld um es ihren Eltern zu schicken um angebliche Strafen an Behörden zu zahlen. Natürlich wurde dies von mir verweigert. Zeitgleich musste meine noch Ehefrau ihren russischen Reisepass in Deutschland verlängern lassen, dabei stellte sich heraus das unsere Heiratsurkunde ( Eheschliessunung war 2001 in RU ) im Original bei ihren Eltern in Russland liegt. Dieser Umstand führte dann dazu das meine Schwiegereltern der Meinung waren meine noch Ehefrau soll sich von mir scheiden lassen da dies mit der vorliegenden Heiratsurkunde in RU problemlos möglich wäre und es ihnen allen dann finanziell besser gehen würde wenn sie von dem " Scheiss deutschen Faschisten " geschieden ist. Ich muss dazu sagen das meine Frau bis Ende 2010 hier in DE relativ gut verdiente, nur seit Januar 2011 arbeitslos ist. Nur haben ihre Eltern in RU nie den Unterschied zwischen brutto und netto verstanden. Jedenfalls kam was kommen musste, meine noch Ehefrau erklärte mir im März sie wolle sich von mir scheiden lassen. Einen Grund konnte sie mir auf nachfragen nicht nennen. Jedenfalls erklärte sie das sie sich nach russischem Recht scheiden lässt und ihr Vater alles organisiert. Laut ihren Aussagen muss keiner von uns nach Russland, alles geht laut Angaben ihres Vaters in unserer Abwesenheit. Irgendwie konnte ich nur lachen als ich dies hörte. In regelmässigen Abständen schickte sie Geld nach Russland um angeblich einen Anwalt zu bezahlen. Irgendwann habe ich dann aus ihr herausgelockt wie diese Scheidung in Abwesenheit funktionieren soll. Laut ihren Angaben wollen ihre Eltern bei denen ich in RU gemeldet war angeben das ich " verschollen " sei. Somit wäre es problemlos möglich das sie von mir geschieden wird ohne das ich jemals von einem Gericht kontaktiert werde.
Nun meine Fragen:
Ist dieses Vorgehen meiner noch Ehefrau erfolgsversprechend?
Ist eine Scheidung in Abwesenheit beider Parteien in RU möglich?
Ist eine solche Scheidung ausserhalb von RU gültig?
Sind die wissentlich falschen Angaben meiner Schwiegereltern hinsichtlich meiner " Verschollenheit " strafbar? Wie kann ich dagegen vorgehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen lassen?
Wie komme ich an eine Gerichtsakte bzw. ein Scheidungsurteil wenn in RU fälschlicherweise davon ausgegangen wird das ich " verschollen " sei? ( Meine noch Ehefrau, meine Schwiegereltern und der Anwalt meiner noch Ehefrau kennen meinen Aufenthaltsort in DE und ihnen wurde dieser auch nachweisbar mehrmals mitgeteilt. )
Besteht eine Möglichkeit gegen meinen Schwiegervater gerichtlich wegen der gefälschten Unterschrift bezüglich meiner Absetzung als GF gerichtlich vorzugehen?
Kennt hier jemand einen guten Rechtsanwalt in der Region Velikiy Novgorod bzw. SPB der deutsch oder englisch spricht?
Bin wirklich über Meinungen, Infos und Ratschläge zu dieser sehr komplexen Sache dankbar.
Ich selbst hänge derzeit eigentlich in meiner eigenen Scheidungssache ziemlich in der Luft!
Gruss Roland ( früher Velikiy Novgorod jetzt Heilbronn )
- Zejtnot
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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Ein extrem komplexer Fall ... wobei ich schon längst an meiner Frau zweifeln würde, wenn sie sich so gegenüber mir verhält.
Ja, aber dies wird eine Schlammschlacht mit etlichen Gutachtern, die Du nicht zwingend gewinnst - vor allem nicht, wenn Du nicht vor Ort bist.roland61 hat geschrieben:Besteht eine Möglichkeit gegen meinen Schwiegervater gerichtlich wegen der gefälschten Unterschrift bezüglich meiner Absetzung als GF gerichtlich vorzugehen?
Ja, definitiv. Aber Dir müsste ja bekannt sein, in welchem Gericht die Scheidung eingereicht wurde. Ich würde dort explizit nachfragen, ob dieses Verfahren läuft und aktiv auch dort darauf hinweisen, dass Du nicht verschollen bist. Wobei die Frage ist: Was bringt Dir das?roland61 hat geschrieben:Sind die wissentlich falschen Angaben meiner Schwiegereltern hinsichtlich meiner " Verschollenheit " strafbar? Wie kann ich dagegen vorgehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen lassen?
Wie komme ich an eine Gerichtsakte bzw. ein Scheidungsurteil wenn in RU fälschlicherweise davon ausgegangen wird das ich " verschollen " sei? ( Meine noch Ehefrau, meine Schwiegereltern und der Anwalt meiner noch Ehefrau kennen meinen Aufenthaltsort in DE und ihnen wurde dieser auch nachweisbar mehrmals mitgeteilt. )
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Wir leben seit Anfang April getrennt.Ein extrem komplexer Fall ... wobei ich schon längst an meiner Frau zweifeln würde, wenn sie sich so gegenüber mir verhält.
Dachte ich mir schon, naja nach RU will ich vorerst nicht da ich nicht darüber informiert bin was dort noch alles schief gelaufen bzw. manipuliert wurde.Ja, aber dies wird eine Schlammschlacht mit etlichen Gutachtern, die Du nicht zwingend gewinnst - vor allem nicht, wenn Du nicht vor Ort bist.
Ich habe leider absolut keine Ahnung, nur die spärlichen Informationen die aus meiner noch Ehefrau herauszulocken waren. Leider ist sie sehr naiv und es machte mir den Eindruck das sie selbst nicht richtig informiert ist. Einmal hies es Standesamt dann Gericht. Und immer die blöde Antwort: " Mein Papa macht das schon richtig " Naja, ein Mann der sein ganzes Leben nichts richtig gemacht hat will jetzt so eine Sache durchziehen! Ich denke spätestens wenn Sie die Scheidung in DE anerkennen lassen will komme ich an Infos.Ja, definitiv. Aber Dir müsste ja bekannt sein, in welchem Gericht die Scheidung eingereicht wurde. Ich würde dort explizit nachfragen, ob dieses Verfahren läuft und aktiv auch dort darauf hinweisen, dass Du nicht verschollen bist.
Habe eigentlich keine Lust das mich auf meinem weiteren Lebensweg ein Scheidungsurteil begleitet in dem " verschollen " steht. Desweiteren bin ich auch etwas in Sorge was in Sachen Unterhalt von einem russischen Gericht festgelegt werden könnte. Wobei ich mir hier denke das dies in DE ohnehin hinfällig wäre da das Scheidungsurteil ja auf Grund von falschen Angaben ergangen ist.Wobei die Frage ist: Was bringt Dir das?
Und abschliessend würde ich meinem Schwiegervater bzw. meinen Schwiegereltern gerne zeigen das sie genau das Gegenteil erreicht haben. Statt mehr Geld ohne Arbeit, Probleme und Kosten.
Gruss Roland
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Hallo Roland,
ich kann dir auf deine Fragen keine Antworten geben, aber einige Hinweise:
Generell kommen finanzielle Hilfen für Verwandte im wirtschaftlich ärmeren Land in binationalen Ehen oft vor. Sie können eine Beziehung stark belasten. In deinem Fall wird jedes akzeptable Maß weit und unverschämt überschritten.
Dein Fall und deine Fragen sind so komplex, dass wohl nur ein spezialisierter, erfahrener Anwalt, der sowohl russisches als auch deutsches Recht kennt, helfen kann.
Wenn du dich nicht im Guten mit deiner Frau und den Schwiegereltern einigen kannst, solltest du schnellstmöglich einen solchen Anwalt suchen.
ich kann dir auf deine Fragen keine Antworten geben, aber einige Hinweise:
Generell kommen finanzielle Hilfen für Verwandte im wirtschaftlich ärmeren Land in binationalen Ehen oft vor. Sie können eine Beziehung stark belasten. In deinem Fall wird jedes akzeptable Maß weit und unverschämt überschritten.
Dein Fall und deine Fragen sind so komplex, dass wohl nur ein spezialisierter, erfahrener Anwalt, der sowohl russisches als auch deutsches Recht kennt, helfen kann.
Wenn du dich nicht im Guten mit deiner Frau und den Schwiegereltern einigen kannst, solltest du schnellstmöglich einen solchen Anwalt suchen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dich ein russisches Gericht zum Unterhalt verpflichten kann. Wenn doch, wie sollte das durchgesetzt werden, wenn du nicht zahlst!? Wobei hier sicher wichtig ist ob ihr Kinder habt.roland61 hat geschrieben:Desweiteren bin ich auch etwas in Sorge was in Sachen Unterhalt von einem russischen Gericht festgelegt werden könnte.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
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Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Wer verschollen ist, braucht auch keinen Unterhalt zu zahlen.
Den musst Du u.U. jedoch nach deutschem Recht zahlen, wenn Deine Frau noch nicht von Dir geschieden ist und derzeit keine Arbeit hat.
Zu retten wäre in meinen Augen einzig das Firmenkapital, an welchem Du ja mindestens durch Deine Arbeit in irgendeiner Weise beteiligt warst. Aber dafür sehe ich schwarz. Wobei die Frage ist: Man kann den Direktor (mit Deinen Worten wohl GF) einer OOO nicht einfach durch eine (gefälscht) Unterschrift der Gesellschafter ändern. Dies muss bei einem Notar unter Anwesenheit der Gesellschafter und Vorlage von deren Personaldokumenten gemacht werden. Anschliessend muss es wiederum vor den Steuerbehörden gemeldet werden.
Diese gefälschte Unterschrift, wenn es sie denn gibt, kann aber nur Deine Frau oder der Staatsanwalt anzeigen - denn ihre Unterschrift wurde ja gefälscht, nicht Deine. (Der bisherige Direktor braucht bei der Ernennung eines neuen Direktors nicht unterschreiben.)
Lustig wäre aber, wenn Du die Firma nun auf Gehalt verklagst! Denn Du wurdest doch bestimmt nie ordentlich gekündigt, oder? Und dann stehen Deine Chancen extrem gut!
Den musst Du u.U. jedoch nach deutschem Recht zahlen, wenn Deine Frau noch nicht von Dir geschieden ist und derzeit keine Arbeit hat.
Zu retten wäre in meinen Augen einzig das Firmenkapital, an welchem Du ja mindestens durch Deine Arbeit in irgendeiner Weise beteiligt warst. Aber dafür sehe ich schwarz. Wobei die Frage ist: Man kann den Direktor (mit Deinen Worten wohl GF) einer OOO nicht einfach durch eine (gefälscht) Unterschrift der Gesellschafter ändern. Dies muss bei einem Notar unter Anwesenheit der Gesellschafter und Vorlage von deren Personaldokumenten gemacht werden. Anschliessend muss es wiederum vor den Steuerbehörden gemeldet werden.
Diese gefälschte Unterschrift, wenn es sie denn gibt, kann aber nur Deine Frau oder der Staatsanwalt anzeigen - denn ihre Unterschrift wurde ja gefälscht, nicht Deine. (Der bisherige Direktor braucht bei der Ernennung eines neuen Direktors nicht unterschreiben.)
Lustig wäre aber, wenn Du die Firma nun auf Gehalt verklagst! Denn Du wurdest doch bestimmt nie ordentlich gekündigt, oder? Und dann stehen Deine Chancen extrem gut!
Da die Ehe in Russland geschlossen wurde, muss sie auch dort geschieden werden. Wenn die Ehe zusätzlich im deutschen Standesamt gemeldet wurde, muss die Scheidung zusätzlich (!) auch dort vollzogen werden. Ansonsten ist die Scheidung nicht gültig, zumindest nicht für die deutschen Behörden. Nachtrag: Falsche Aussage, siehe Korrekturen im weiteren Diskussionsverlauf!!Jedenfalls erklärte sie das sie sich nach russischem Recht scheiden lässt ...
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Das stimmt so nicht ganz. Dem deutschen Standesamt ist es piepegal, ob und wann ein(e) Deutsche(r) in Russland geheiratet hat oder geschieden wurde. Gemeldet und nachgewiesen aber muss es gegenüber der Rentenversicherung - falls im Rentenalter. So ist es aktuell in meinem Fall und dem einer Bekannten.Zejtnot hat geschrieben:Wer verschollen ist, braucht auch keinen Unterhalt zu zahlen.
Den musst Du u.U. jedoch nach deutschem Recht zahlen, wenn Deine Frau noch nicht von Dir geschieden ist und derzeit keine Arbeit hat.
Zu retten wäre in meinen Augen einzig das Firmenkapital, an welchem Du ja mindestens durch Deine Arbeit in irgendeiner Weise beteiligt warst. Aber dafür sehe ich schwarz. Wobei die Frage ist: Man kann den Direktor (mit Deinen Worten wohl GF) einer OOO nicht einfach durch eine (gefälscht) Unterschrift der Gesellschafter ändern. Dies muss bei einem Notar unter Anwesenheit der Gesellschafter und Vorlage von deren Personaldokumenten gemacht werden. Anschliessend muss es wiederum vor den Steuerbehörden gemeldet werden.
Diese gefälschte Unterschrift, wenn es sie denn gibt, kann aber nur Deine Frau oder der Staatsanwalt anzeigen - denn ihre Unterschrift wurde ja gefälscht, nicht Deine. (Der bisherige Direktor braucht bei der Ernennung eines neuen Direktors nicht unterschreiben.)
Lustig wäre aber, wenn Du die Firma nun auf Gehalt verklagst! Denn Du wurdest doch bestimmt nie ordentlich gekündigt, oder? Und dann stehen Deine Chancen extrem gut!![]()
Da die Ehe in Russland geschlossen wurde, muss sie auch dort geschieden werden. Wenn die Ehe zusätzlich im deutschen Standesamt gemeldet wurde, muss die Scheidung zusätzlich (!) auch dort vollzogen werden. Ansonsten ist die Scheidung nicht gültig, zumindest nicht für die deutschen Behörden.Jedenfalls erklärte sie das sie sich nach russischem Recht scheiden lässt ...
- bella_b33
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Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Mein Beileid für solche Schwiegereltern.....bei so einer Geldgier der Verwandten platzt mir echt der Kragen :(. Zum Glück gibt es in RU auch viele Leute, die nicht dauernd nach Geld betteln und auf eigenen Beinen stehen, egal wieviel oder wenig sie im Monat haben. Solche Betteleien aus dem Freundeskreis werden bei uns grundsätzlich sofort ab-geblockt"....wir haben kein Geld ....müssen noch unser Haus und die Autos abbezahlen"
, Ende der Diskussion. Im Deutschen gibts dafür ein einfaches Sprichwort:"Bei Geld hört die Freundschaft auf!" Ich arbeite nicht Tag und Nacht, damit sich, außer meiner Familie, irgendwelche Anderen Leute davon ein schönes Leben machen....
Klar kaufen wir der russischen Oma oder den Schwiegereltern mal was Nettes zum Geburtstag(Haushaltsgeräte usw.), sonst ist es aber recht überschaubar, finde ich. In Asien fand ich das tausendmal schlimmer....Roland hat geschrieben:Generell kommen finanzielle Hilfen für Verwandte im wirtschaftlich ärmeren Land in binationalen Ehen oft vor. Sie können eine Beziehung stark belasten. In deinem Fall wird jedes akzeptable Maß weit und unverschämt überschritten.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Zejtnot, na so ein Quatsch, entschuldige. Wo hast du das denn her? Es gibt auch Leute, die in Dänemark heiraten, aber deswegen müssen die nicht wieder nach Dänemark und sich dort scheiden lassen. Eine Scheidung in DE dauert halt ewig... weil Scheidungen in DE generell lange dauern, während es in RU schnell gehen kann, wenn alle einverstanden sind und keine minderjährigen Kinder vorhanden sind. Hier (bitte klick) habe ich schon mal sehr ausführlich zur Scheidung geschrieben, auch zur Scheidung in Abwesenheit. Bitte dort nachlesen, es ist viel, ich will nicht alles noch mal schreiben. Einfach so ohne dein Einverständnis und Mitwirken geht es nicht.Zejtnot hat geschrieben:Da die Ehe in Russland geschlossen wurde, muss sie auch dort geschieden werden. Wenn die Ehe zusätzlich im deutschen Standesamt gemeldet wurde, muss die Scheidung zusätzlich (!) auch dort vollzogen werden. Ansonsten ist die Scheidung nicht gültig, zumindest nicht für die deutschen Behörden.Jedenfalls erklärte sie das sie sich nach russischem Recht scheiden lässt ...
"Verschollen/vermisst", also "bez vesti otsutvujushij" kann einer erst ein, wenn es ein Jahr lang an seinem Wohnort keine Infos zu seinem Aufenthalt gibt. Das ist also nicht soooo einfach. Art. 42 GK RF.
Wenn eine in Russland geschlossene Ehe in DE anerkannt ist, dann auch eine Russland ordnungsgemäß vollzogene Scheidung. Das heißt aber nicht, dass man sich, wenn man in RU geheiratet hat, auch nur dort scheiden lassen kann. Man könnte sich auch in DE scheiden lassen, aber dann möglicherweise nach russischem Recht. Ja, das geht, nach dem (deutschen) Internationalen Privatrecht, nachzulesen im EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch), hätte ein deutscher Richter dann russisches Recht anzuwenden, aber das führt hier zu weit.
Wenn also die Ehefrau dich loswerden will und du auch gern von ihr loskommen will - einvernehmliche Scheidung im (russ. Standesamt). Rechtskraft abwarten, Scheidungsurkunde abholen, Scheidungsurkunde apostillieren lassen, in DE von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen, damit zum Bürgerbüro, Familienstand ändern lassen, fertig. Dauert so 1-3 Monate.
------------------------------
Das Gesellschaftsrechtliche ist was ganz anderes, das soll mal getrennt davon behandelt werden - grundsätzlich ist es sehr schwierig, das zu beweisen. Wenn du sowieso einen Schlussstrich ziehen wolltest, ist das vielleicht nicht der schönste Weg, aber dann würde ich mir schon überlegen, ob sich Zeit, Geld und Nerven dafür einzusetzen lohnt, den Status Quo wieder herzustellen.
Du erntest, was du säst.
- zimdriver
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Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Danke, Manu, wie immer fachkundig, belegt, verlässlich!
-
Zeppelin
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Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Du nimmst mir meine (bislang nur gedachten unqualifizierten) Worte mit den nötigen Belegen aus dem Munde.manuchka hat geschrieben: Zejtnot, na so ein Quatsch, entschuldige. Wo hast du das denn her? Es gibt auch Leute, die in Dänemark heiraten, aber deswegen müssen die nicht wieder nach Dänemark und sich dort scheiden lassen. Eine Scheidung in DE dauert halt ewig... weil Scheidungen in DE generell lange dauern,...
Aber ich dachte auch sogleich an das EGBGB.
Nach meiner bescheidenen Kenntnis gilt, ob in einer Heiratsurkunde festgeschrieben wurde, nach welchem nationalstaalichen Recht die Ehe geschlossen wurde oder aber auch geschieden werden soll.
Sofern dies nicht - wie in den wohl meisten Fällen - explizit geregelt ist,stehen wohl die Gesetze der Heimatländer der Ehepartner gelichrangig neben einander. Und wenn dann noch der Horror hinzukommt, evtl. in einem Drittstaat geheiratet zu haben, mag ich mir die möglichen Konsequenzen lieber nicht ausmalen.
@roland61
Tut mir wirklich leid, dass Du offernbar derart geleimt worden bist. Aber wirklich helfen kann ich Dir in der Sache auch nicht.
Und über gewisse Befindlichkeiten, die Dich dazu bewogen haben, das ganze Spiel so lange mitzumachen, mag ich ebenso wenig spekulieren, wie über die Frage, warum Du nicht längst selbst die Scheidung bei einem dt. Gericht veranlasst hast.
Als Anwalt der Gegenseite würde ich dreist und frech behaupten, das alles bislang mit Deiner Billigung geschah. Das müsstest Du erstmal widerlegen.
Nimm's mir mit übel! Aber mit Wohlwollen scheinst Du ja kaum rechnen
zu können.
An Deiner Stelle würde ich aber vermutlich auch die ganzen mögliichen Streitereien über die Geschäftsführung der 000 etc. in Kauf nehmen.
Viel Glück!
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)

