Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr. Die trägt es nämlich in die Akte meiner Süßen ein, und wenn sie dann in Russland ein neues Visum haben will, sagt man ihr - "Ähm, sind Sie nicht ein bißchen Schwanger?".
Das glaube ich absolut nicht! So weit geht die ABH hier nur, wenn sie massiv sauer auf Euch wäre. Aber warum sollte sie?
Wenn Ihr da nicht gerade den ganzen Laden demoliert, sondern ein freundlich-sachliches Gespräch sucht und eben auch Kooperationsbereitschaft zeigt, wird man schon eine erträgliche Lösung finden.
Außerdem ist es schließlich auch Dein Kind. Das kann also kein Grund sein, eine Wiedereinreise zu versagen.
Vielleicht ergibt es ja doch Sinn, dass sie jetzt, wie geplant (und von ihr auch gewünscht), nach Irkutsk fliegt, dort ihr Studi-Visum bekommt, damit herkommt, nachdem sie da noch einmal Familie und Freunde besucht hat, und dann, mit Studi-Visim hier ihre Schwangerschaft anmeldet, um R
eine AE zu bekommen. Oder wir haben bis dahin bereits geheiratet ;-)
Das denke ich auch. Denn dabei kann sie sich - wie schon geschrieben - am einfachsten alle nötigen Dokumente für eine Heirat beschaffen. Und ein Besuch bei der Familie ist ja auch nicht zu verachten.
Wenn die ABH nicht gleich mitspielen sollte, würde ich dies ganz explizit so benennen. Wenn Deine Verlobte ohnehin erst mal wieder ordnungsgemäß ausreisen wird, gibt es auch keinen Grund, ihr die Wiedereinreise so leicht wie möglich zu machen.
Man darf sich nur auf keinen Fall von möglichem Unwillen provozieren lassen, sondern sollte möglichst die Gesprächsführung übernehmen, diplomatisch argumentieren und nicht locker lassen.
Den Vorschlag von CSB_Wolf sehe ich in diesem Fall nur als das äußerste Mittel, wenn alles andere gescheitert ist.
Gruß
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)