Ich würde gerne meine Freudin aus Moskau zu mir nach Deutschland einladen. Ich habe schon die anderen Beiträge dazu im Forum dazu gelesen, aber welchen Inhalte/Angaben werden zwingend verlangt? Und mich würde es sehr interessieren, ob es wirklich ein Ablehnungsgrund ist, wenn man schreibt, dass es sich hierbei um die geliebte Freudin handelt. Denn meine Freundin hätte schon oft gehört, dass ein Visum deshalb abgelehnt wurden ist und hat deshalb Angst, wenn ich ihr die Einladung schicke. Sowas sollte eigentlich nicht sein!
Viel Vorschläge zum Schreiben einer Einladung, die ich hier gelesen habe, haben einen sehr privaten Hintergrund als Inhalt. Mein Frage ist nun: muss das so sein? Nicht dass ich ein Problem damit hätte, aber m.E. geht es das Amt nichts an, wann und wo ich meine Freundin kennen gelernt habe und wieso sie mich besuchen will. Ich denke das fällt in die Privatsphäre eines jeden Menschen.
Bzgl. der Rückkehrwilligkeit würde sich dies aus ihrer Arbeitsstelle in Moskau ergeben.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
MfG,
Dominik
