Noch einmal ein herzliches Hallo zusammen!
Also, meine Verlobte und ich waren heute beim zuständigen Standesamt, um uns hinsichtlich unserer beabsichtigten Eheschliessung beraten zu lassen. Die Standesbeamtin und ihr Kollege waren unglaublich herzlich, nett und hilfsbereit! Herausgekommen ist folgendes:
Da wir beide ein Kind erwarten, mussten wir die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung vorlegen.
Benötigte Unterlagen von mir:
- Personalausweis (PA)
- Geburtsurkunde (GU)
- Einbürgerungsurkunde (EUrk) (da ich nicht als deutscher Staatsbürger geboren wurde)
Nun PA lag natürlich vor.
Die GU konnte ich, ebenso wie die EUrk nicht finden.
Da ich 1990 von der Senatsverwaltung für Inneres (SenVerwI) eingebürgert wurde, (heutzutage machen es die Einbürgerungsbehörden der jeweiligen Bezirke), habe ich mich auch an diese gewendet. Während des Telefonats gab die zuständige Beamtin (abhängig vom Anfangsbuchstaben des Nachnamen) meine Daten in ihren Rechner, fand mich prompt und teilte mir den weiteren Verlauf mit. Dieser ist simpel - spätestens morgen hat die Beamtin, die mir eine Kopie meiner Einbürgerungsunterlagen beglaubigt, meine Akte auf dem Tisch. Zeitgleich bekomme ich eine Rechnung per Mail, die ich begleichen muss. Sobald die Rechnung beglichen ist (Nachweis obliegt ggfs. mir), kann ich die beglaubigte Kopie haben. Kostenpunkt 10,- €. Hätte auch kostenlos geklappt, dann hätte die SenVerwI eine Kopie direkt ans Standesamt gefaxt. Ich habe mich für den anderen Weg entschieden, um solch ein Dokument stets griffbereit zu haben.
Außerdem habe ich die Beamtin gefragt, ob es denn sein könnte, dass sich in diesen Unterlagen auch eine Kopie meiner Original-Geburtsurkunde aus Lemberg befinden könnte. "Dies kann durchaus der Fall sein.", bestätigte sie mir, woraufhin ich sie bat, mir diese Kopie auch noch einmal beglaubigt auszustellen, wenn es denn ginge. "Dagegen spricht rein gar nichts.", war die Antrwort der Beamtin... Wollen wir's hoffen....
Nun zu den benötigten Unterlagen von meiner Verlobten:
- GU mit Apostille
- Auslandspass
- Inlandspass mit Übersetzung eines vereidigten Übersetzers
- Einkommensnachweis
- Beitrittserklärung (für Antragsteller, die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen können - quasi eine Vollmacht für jemand anderen)
- Aktuelle Familienstandsbescheinigung
GU mit Apostille hat sie schon aus 2007, aber ohne Datum drauf - reichte für die Beamtin aber aus!
Auslandspass lag vor, Kopien wurden gemacht.
Inlandspass lag vor, Kopien wurden gemacht, Übersetzung eines vereidigten Übersetzers wird nachgereicht.
Einkommensnachweis wird nachgereicht
Beitrittserklärung haben wir vor Ort ausgefüllt - sie hat mich damit bevollmächtigt, die Anmeldung alleine für uns beide machen zu dürfen.
Und nun zur aktuellen Familienstandbescheinigung. Nix mehr mit Zags, oder sonst irgendeine Behörde. Sie soll, laut Standesamt, zu einem beliebigen Notar in Irkutsk gehen und dort an Eides statt versichern, dass sie noch niemals verheiratet war. That's it. Nichts mehr. So einfach geht das.
Sobald sie mir also diesen notariellen Schrieb (der hier noch vom vereidigten Übersetzer übersetzt werden muss) und den Einkommensnachweis schickt, kann ich sofort die Anmeldung machen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass ich bis dahin meine EUrk und meine GU habe. Bei der EUrk wird wohl gar nichts mehr schief laufen, und was die GU anbelangt, so kann ich entweder Glück haben und die SenVerwI hat noch eine Kopie für mich übrig, oder aber ich werde einen der von Zeppelin angesprochenen Dienstleister beauftragen.
An dieser Stelle noch einmal ganz lieben Dank an Zeppelin und an alle anderen die Interesse und Hilfsbereitschaft an den Tag gelegt haben. Danke!
Morgen gehen wir zur ABH. Mal sehen, wie's da laufen wird. Ihr erfahrt es als erste...
