Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Meine Frau (rus) und ich (deu) reisten mit der gemeinsamen Tochter (rus und deu; kein Visum für RUS) über LED ein. Auf Nachfrage bei der russ. Passkontrolle, ob gewisse Unterlagen notwendig wären, wenn die Mutter getrennt von Vater und Tochter ausreist, erfuhren wir, dass nur eine notariell bestätigte Einverständniserklärung der Mutter nötig sei. Diese wurde während des Urlaubs erstellt, zur Sicherheit auch noch eine beglaubigte Kopie des russ. Passes der Mutter mit der Eintragung des Kindes. Geburtsurkunde (in russ. Sprache) der Tochter haben wir sowieso immer dabei. Bei der Ausreise in DME (nach D) dann die grosse Überraschung: alle vorgelegten Unterlagen werden beim Check-in (später auch bei Nachfrage bei der Passkontrolle) nicht anerkannt! Es wird gesagt, dass die Ausreise nur mit der Mutter, mit dem Originalpass, geschehen kann. Dass die Tochter russische Staatsbürgerin ist und auch ein dt. Kinderausweis vorhanden ist, interessierte nicht. Zum Glück konnte die Mutter noch in SVO erreicht werden, die Flüge geändert werden, so dass eine gemeinsame Ausreise problemlos möglich war. Dass all dies ziemlicher Stress (und teuer!) war, kann man sich denken...
Nun stellt sich mir die Frage, wer hier im Irrtum war - die Beamten in LED oder in DME? Oder gibt es vielleicht keine klare Antwort? Danke für die Hilfe!
Nun stellt sich mir die Frage, wer hier im Irrtum war - die Beamten in LED oder in DME? Oder gibt es vielleicht keine klare Antwort? Danke für die Hilfe!
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Bei Leuten mit doppelter Staatsangehörigkeit ist es ja so: Man braucht kein Visum, aber in jedem Land ein gültiges Ausweisdokument. Sprich: Die russischen Grenzer interessiert das russische Dokument - sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise, die deutschen Grenzer kontrollieren das deutsche. Wenn das Kind keinen eigenen Pass hat, kann es zwar allein mit dem dt. Kinderausweis aus Deutschland raus, aber bei der Einreise nach RU muss es ein russisches Dokument haben - also zusammen mit dem Elternteil einreisen, in dessen Pass es eingetragen ist. Genauso andersrum: Der dt. Kinderausweis ist für die Einreise nach DE maßgeblich, aber bei der Ausreise aus RU braucht das Kind das russische Dokument. Eine beglaubigte Kopie ist zwar nett, aber kein gültiges Reisedokument.
Ich vermute mal, in LED hat man einfach "übersehen", dass das Kind ja keinen eigenen russ. Pass hat oder nicht genau hingehört, mit wem das Kind reisen wird. Die in DMD hatten jedenfalls recht.
Ich vermute mal, in LED hat man einfach "übersehen", dass das Kind ja keinen eigenen russ. Pass hat oder nicht genau hingehört, mit wem das Kind reisen wird. Die in DMD hatten jedenfalls recht.
Du erntest, was du säst.
- Norbert
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14555
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Bis zur Antwort von Manuchka hätte ich auch das Problem nicht erkannt! Aber ich stimme Manuchka vollkommen zu.
Eine Ausreise aus Russland ohne Mutter ist problemlos mit der geschilderten Vollmacht möglich, aber nur, wenn das Kind ein eigenes in Russland gültiges Reisedokument hat - sprich einen eigenen russischen Pass! Der deutsche Pass gilt an dieser Stelle nicht, da dort kein russisches Visum drin ist (und auch nicht sein kann, weil das Kind ja auch russischer Staatsbürger ist).
Mein Sohn hat aus diesem Grund auch zwei Pässe, anstatt einfach im Pass der Eltern eingetragen zu sein. (Geht bei den neuen russischen biometrischen Pässen eh nicht mehr - die Seite gibt es zwar, aber die Behörden weigern sich - zumindest in Novosibirsk -, sie zu nutzen.)
Eine Ausreise aus Russland ohne Mutter ist problemlos mit der geschilderten Vollmacht möglich, aber nur, wenn das Kind ein eigenes in Russland gültiges Reisedokument hat - sprich einen eigenen russischen Pass! Der deutsche Pass gilt an dieser Stelle nicht, da dort kein russisches Visum drin ist (und auch nicht sein kann, weil das Kind ja auch russischer Staatsbürger ist).
Mein Sohn hat aus diesem Grund auch zwei Pässe, anstatt einfach im Pass der Eltern eingetragen zu sein. (Geht bei den neuen russischen biometrischen Pässen eh nicht mehr - die Seite gibt es zwar, aber die Behörden weigern sich - zumindest in Novosibirsk -, sie zu nutzen.)
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13034
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Genau, haben wir auch so gemachtNorbert hat geschrieben: Mein Sohn hat aus diesem Grund auch zwei Pässe, anstatt einfach im Pass der Eltern eingetragen zu sein.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Wir auch. Ausserdem ist unsere ältere noch in meinem deutschen Pass eingetragen..... Haben wir bisher auch nur einmal genutzt, als wir in Ägypten 20 Euro sparen konnten, weil sie kein eigenes Visum brauchte ;-)bella_b33 hat geschrieben:Genau, haben wir auch so gemachtNorbert hat geschrieben: Mein Sohn hat aus diesem Grund auch zwei Pässe, anstatt einfach im Pass der Eltern eingetragen zu sein.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Wir haben das auch so gemacht, schon weil bei uns die Konstellation nicht "Eintrag im russ. Pass der Mutter", sondern "Eintrag im russ. Pass des Vaters" ist - und es kann doch eher vorkommen, dass ich als Mama mit Kind mal alleine unterwegs bin, das wäre ohne den eigenen russ. Pass des Kindes nicht möglich.
Die Ersparnis beim Visum finde ich aber erstaunlich - für Russen ist es nämlich bei Schengen-Visa so, dass jede Person ein eigenes Visum braucht, auch wenn das Kind im Pass der Mutter drin ist, es kleben dann also zwei Visa im Pass der Mutter.
Die Ersparnis beim Visum finde ich aber erstaunlich - für Russen ist es nämlich bei Schengen-Visa so, dass jede Person ein eigenes Visum braucht, auch wenn das Kind im Pass der Mutter drin ist, es kleben dann also zwei Visa im Pass der Mutter.
Du erntest, was du säst.
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13034
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Die von Dietrich genannte Ersparnis war doch beim Ägyptischen Briefmarken-Visum 
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Um das Thema etwas wieder zu ´erwärmen´: vorgestern stand ich mit meiner Tochter (eigener russischer und eigener deutscher Pass) ohne meine Frau an der Grenzkontrolle in LED.
Wir hatten vom Notar des russischen Konsulats einen Schrieb mit dem Text von der Webseite des Konsulats erstellen lassen. Darin stand dann sinngemäss, dass meine Frau, geboren am xxx, Passnummer xxxx damit einverstanden ist, dass ich mit meiner Tochter (oder sie alleine) von Deutschland nach Russland oder zurück von DATUM1 bis DATUM2 reisen kann.
Die Zeitbegrenzung ist auf 3 Monate beschränkt. Fanden wir doof, war aber so da drin. An eine Modifikation vor Vorlage beim Notar hatten wir uns nicht getraut. Vielleicht wäre es ja auch OK gewesen.
Der einzige von uns ´erwirkte´ Zusatz zum Original war der Passus mit dem ´oder sie alleine´. Hintergedanke: es war noch nicht klar, ob sie vielleicht als alleinfliegendes Kind reisen würde (Wobei hier sowieso ein Bekannter mit im Flieger gewesen wäre, der dann aber formell unsere Tochter nicht über die Grenze gebracht hätte - sondern der Betreuungsdienst. Mit ihm als Begleiter wäre es sicher noch interessanter geworden. Mann reist mit "fremdem" Kind.)
Der Dame bei der Grenzkontrolle reichte das wohl irgendwie nicht. Bin zwar im Russischen alles andere als voll auf der Höhe, hörte aber heraus, dass es ihr primär darum ging, dass es eine Zayavlenie und keine Soglasie war (wobei ja im Text als Aussage meiner Frau stand: Ja, ......, soglasna....).
Mein Hinweis, dass wir diesen Text aus dem Internet hätten wurde natürlich erst einmal mit einem ´Im Internet steht viel´ gekontert. Auf meinen Einwand, dass es aber die Seite des RUSSISCHEN KONSULTS war, war man dann doch schon etwas stiller.
Auch erwartete sie scheinbar mehr als ein einfaches Blatt Papier mit dem Text und Stempel drauf. Also eher so etwas wie eine formellere Urkunde.
Mir anzukreiden war in dem Fall, dass ich die gefaltete Kopie der Geburtsurkunde in meiner Unterlagenmappe fälschlicherweise für einen Schrieb der Krankenversicherung hielt und das Papierchen dann nicht noch zusätzlich hingelegt habe. Hätte aber vielleicht ja auch nichts gebracht, da ja nur Kopie (also werde ich mir für´s nächste mal hinter die Ohren schreiben: noch mal eine Geburtsurkunde ausstellen lassen und diese dann mitführen).
Mein Hinweis, dass man in Ihrem System doch sehen müsste, dass wir beide doch auch gemeinsam eingereist sind und der letzte Eintrag für die Mutter eine Ausreise aus Russland ist, ließen sie kalt. Ihr Kommentar: die Einreise interessiert uns nicht.
Der Ton der Beamtin war übrigens zugegebenermaßen immer ruhig und sachlich.
Letzendlich wurde erst mal die Kollegin hinter sich durch die Rückwand hindurch befragt. Die konnte oder wollte hier auch nicht helfen bzw etwas entscheiden.
Dann kam, wie es kommen musste (ich hätte sonst dafür gesorgt) und endlich wurde der Nachalnik hinzugezogen. Sie erklärte es ihm. Er murmelte was hier und da und BAMM BAMM waren die Stempel im Pass. Alles gut.
Ich ´schnappte´ ihn mir noch im Weggehen und fragte, was ich denn das nächste mal besser machen sollte. Es war nicht, wie erwartet, die Geburtsurkunde oder die Überschrift des Papiers oder gar das einfache Papier selbst. Laut im sollte ich nur die Formulierung „von Deutschland in die Russische Föderation und zurück“ ändern. Hier setzte dann zugegebenermaßen mein Russisch etwas aus.Meinte er hätte gesagt „pereezd stran“. Das Wort Graniza oder eine Abwandlung meine ich hätte ich schon herausgehört, wenn er es genutzt hätte ;-)
Im Bekanntenkreis gab es vor einiger Zeit eine ähnliche Konstellation, aber bei denen hat an der Grenzkontrolle LED keiner bzw keine nach so einem Papier gefragt. Tja, wohl Glück gehabt.
Werden nun wohl die UFMS in St. Petersburg kontaktieren und denen herausleiern welche Form/Inhalt denn nach deren gusto die Richtige wäre.
In die Runde gefragt: hat sich jemand von den Forumsmitglieder schon mal in letzter Zeit so einen Schrieb erstellen lassen und dann auch in LED angewendet? Wenn ja, wäre ich froh über Infos über Form und Inhalt
Wir hatten vom Notar des russischen Konsulats einen Schrieb mit dem Text von der Webseite des Konsulats erstellen lassen. Darin stand dann sinngemäss, dass meine Frau, geboren am xxx, Passnummer xxxx damit einverstanden ist, dass ich mit meiner Tochter (oder sie alleine) von Deutschland nach Russland oder zurück von DATUM1 bis DATUM2 reisen kann.
Die Zeitbegrenzung ist auf 3 Monate beschränkt. Fanden wir doof, war aber so da drin. An eine Modifikation vor Vorlage beim Notar hatten wir uns nicht getraut. Vielleicht wäre es ja auch OK gewesen.
Der einzige von uns ´erwirkte´ Zusatz zum Original war der Passus mit dem ´oder sie alleine´. Hintergedanke: es war noch nicht klar, ob sie vielleicht als alleinfliegendes Kind reisen würde (Wobei hier sowieso ein Bekannter mit im Flieger gewesen wäre, der dann aber formell unsere Tochter nicht über die Grenze gebracht hätte - sondern der Betreuungsdienst. Mit ihm als Begleiter wäre es sicher noch interessanter geworden. Mann reist mit "fremdem" Kind.)
Der Dame bei der Grenzkontrolle reichte das wohl irgendwie nicht. Bin zwar im Russischen alles andere als voll auf der Höhe, hörte aber heraus, dass es ihr primär darum ging, dass es eine Zayavlenie und keine Soglasie war (wobei ja im Text als Aussage meiner Frau stand: Ja, ......, soglasna....).
Mein Hinweis, dass wir diesen Text aus dem Internet hätten wurde natürlich erst einmal mit einem ´Im Internet steht viel´ gekontert. Auf meinen Einwand, dass es aber die Seite des RUSSISCHEN KONSULTS war, war man dann doch schon etwas stiller.
Auch erwartete sie scheinbar mehr als ein einfaches Blatt Papier mit dem Text und Stempel drauf. Also eher so etwas wie eine formellere Urkunde.
Mir anzukreiden war in dem Fall, dass ich die gefaltete Kopie der Geburtsurkunde in meiner Unterlagenmappe fälschlicherweise für einen Schrieb der Krankenversicherung hielt und das Papierchen dann nicht noch zusätzlich hingelegt habe. Hätte aber vielleicht ja auch nichts gebracht, da ja nur Kopie (also werde ich mir für´s nächste mal hinter die Ohren schreiben: noch mal eine Geburtsurkunde ausstellen lassen und diese dann mitführen).
Mein Hinweis, dass man in Ihrem System doch sehen müsste, dass wir beide doch auch gemeinsam eingereist sind und der letzte Eintrag für die Mutter eine Ausreise aus Russland ist, ließen sie kalt. Ihr Kommentar: die Einreise interessiert uns nicht.
Der Ton der Beamtin war übrigens zugegebenermaßen immer ruhig und sachlich.
Letzendlich wurde erst mal die Kollegin hinter sich durch die Rückwand hindurch befragt. Die konnte oder wollte hier auch nicht helfen bzw etwas entscheiden.
Dann kam, wie es kommen musste (ich hätte sonst dafür gesorgt) und endlich wurde der Nachalnik hinzugezogen. Sie erklärte es ihm. Er murmelte was hier und da und BAMM BAMM waren die Stempel im Pass. Alles gut.
Ich ´schnappte´ ihn mir noch im Weggehen und fragte, was ich denn das nächste mal besser machen sollte. Es war nicht, wie erwartet, die Geburtsurkunde oder die Überschrift des Papiers oder gar das einfache Papier selbst. Laut im sollte ich nur die Formulierung „von Deutschland in die Russische Föderation und zurück“ ändern. Hier setzte dann zugegebenermaßen mein Russisch etwas aus.Meinte er hätte gesagt „pereezd stran“. Das Wort Graniza oder eine Abwandlung meine ich hätte ich schon herausgehört, wenn er es genutzt hätte ;-)
Im Bekanntenkreis gab es vor einiger Zeit eine ähnliche Konstellation, aber bei denen hat an der Grenzkontrolle LED keiner bzw keine nach so einem Papier gefragt. Tja, wohl Glück gehabt.
Werden nun wohl die UFMS in St. Petersburg kontaktieren und denen herausleiern welche Form/Inhalt denn nach deren gusto die Richtige wäre.
In die Runde gefragt: hat sich jemand von den Forumsmitglieder schon mal in letzter Zeit so einen Schrieb erstellen lassen und dann auch in LED angewendet? Wenn ja, wäre ich froh über Infos über Form und Inhalt
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Moin,
muss mich auch mal wieder zu Wort melden und eine Frage stellen auf die ich irgendiwe hier keine klare Antwort bekomme.
Folgende Situation:
Meine Frau ist mit unserer Tochter in D, ich befinde mich zur Zeit in Russland. Berufsbedingt natürlich.
Jetzt am 22.12 fliege ich nach Deutschland, und am 26.12. werden meine Frau ( Russische Staatsbürgerin mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland), unsere Tochter ( bis jetzt nur Deutscher Reisepass mit Touristenvisum) und ich gemeinsam nach Russland einreisen und mit Grosseltern und Familie Neujahr feiern.
Am 07.01. wird meine Frau mit unserer Tochter alleine zurück nach Deutschland reisen. Ich werde zurück zur Arbeit im Süden von Nischnji N.
Nun die Frage: Braucht meine Frau für unsere Tochter (2,5 Monate alt) soetwas wie eine Ausreisegenehmigung von mir? So das Sie alleine mit der Deutschen Tochter nach Deutschland reisen darf?
Für die Einreise nach Russland ist es für mich nachvollziehbar. Aber für die Ausreise????? Kann mir jemand helfen???
Vorweihnachtliche Grüße;-)
muss mich auch mal wieder zu Wort melden und eine Frage stellen auf die ich irgendiwe hier keine klare Antwort bekomme.
Folgende Situation:
Meine Frau ist mit unserer Tochter in D, ich befinde mich zur Zeit in Russland. Berufsbedingt natürlich.
Jetzt am 22.12 fliege ich nach Deutschland, und am 26.12. werden meine Frau ( Russische Staatsbürgerin mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland), unsere Tochter ( bis jetzt nur Deutscher Reisepass mit Touristenvisum) und ich gemeinsam nach Russland einreisen und mit Grosseltern und Familie Neujahr feiern.
Am 07.01. wird meine Frau mit unserer Tochter alleine zurück nach Deutschland reisen. Ich werde zurück zur Arbeit im Süden von Nischnji N.
Nun die Frage: Braucht meine Frau für unsere Tochter (2,5 Monate alt) soetwas wie eine Ausreisegenehmigung von mir? So das Sie alleine mit der Deutschen Tochter nach Deutschland reisen darf?
Für die Einreise nach Russland ist es für mich nachvollziehbar. Aber für die Ausreise????? Kann mir jemand helfen???
Vorweihnachtliche Grüße;-)
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13034
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Ausreise verweigert wg. abwesender russ. Mutter
Meine Frau ist mit unserem Sohn auch schon allein von RU nach DE geflogen. Er hat beide Pässe.
Gruß
Silvio
P.S. Südlich von NN....is ja nur ein Katzensprung zu uns
Gruß
Silvio
P.S. Südlich von NN....is ja nur ein Katzensprung zu uns
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!

