Das ist dann aber so ein Fall, wo das Kind sich später entscheiden muss, welchen Pass es behalten will, oder?Zeppelin hat geschrieben: Es geht auch um eine etwas andere Problemstellung: Nämlich um ein Kind (Baby) von russischen Eltern, das aufgrund der Niederlassungserlaubnis der Mutter hier ohne jedes Problem oder gar Verzögerung zwar einen deutschen Pass ausgestellt bekam, ...
doppelte Staatsbürgerschaft
doppelte Staatsbürgerschaft
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Zeppelin
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Noch wäre es das. Aber dafür hat die kleine Jasmine ja erst mal 18 Jahre Zeit.manuchka hat geschrieben: Das ist dann aber so ein Fall, wo das Kind sich später entscheiden muss, welchen Pass es behalten will, oder?
Aber in den letzten Tagen ging mehrfach durch die Medien, dass Bundesregierung und Innenministerkonferenz des Bundesrates erwägen, diesen sogen. 'Optionszwang' wieder abzuschaffen.
Als offizielle Begründung wird gesagt, man volle damit den extremen Verwaltungsaufwand einsparen, der durch solche Fälle geschaffen wurde.
Man kann also optimistisch sein, dass junge Leute sich vielleicht bald nicht mehr entscheiden müssen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
- bella_b33
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Ich hab schon mehrere Russland-Deutsche getroffen, die beide Pässe haben und Nichts mit 18 abgeben mussten(waren aber nicht erst 18Zeppelin hat geschrieben:Noch wäre es das. Aber dafür hat die kleine Jasmine ja erst mal 18 Jahre Zeit.manuchka hat geschrieben: Das ist dann aber so ein Fall, wo das Kind sich später entscheiden muss, welchen Pass es behalten will, oder?
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Zeppelin
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Du antwortest Dir doch schon selbst: Russlanddeutsche eben oder eventuell auch russische Juden (Kontingentflüchtlinge). Für die gibt es Sonderrechte bzgl der Staatsangehörigkeit.bella_b33 hat geschrieben:... Wo kann das denn herkommen?
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Ich weiß nicht, ob ich doppelte Staatsbürgerschaft uneingeschränkt auch in Fällen befürworte, wo nicht auch die doppelte Abstammung vorhanden ist. Das ist immer ein zweischneidiges Schwert, klar, und dass es für viele Beteiligte (nicht nur die Verwaltung) vieles einfacher macht, ist auch klar. Aber es heißt ja nicht zu Unrecht: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"... und die Sonderregelung für Russlanddeutsche finde ich sowieso absolut überflüssig und sogar zweckfremd. Aber das gehört sicher nicht hierher.
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Zeppelin
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Ich würde den 'Fred' ungern ausufern oder zweckentfremden lassen. Da wäre wohl eher eine Auskoppelung bzgl. Doppelstaatlichkeit angesagt.
Hier werde ich mich nur dazu äußern, wie sich das russ Konsulat bei der Botschaft in Berlin gebärdet.
Aber dieser Bericht wird mangels Rechtsbehelfsbelehrungen seitens der Russen oder anderer belegbarer Fakten nicht unbedingt verallgemeinerbar sein.
Hier werde ich mich nur dazu äußern, wie sich das russ Konsulat bei der Botschaft in Berlin gebärdet.
Aber dieser Bericht wird mangels Rechtsbehelfsbelehrungen seitens der Russen oder anderer belegbarer Fakten nicht unbedingt verallgemeinerbar sein.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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pippie
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Wieso?manuchka hat geschrieben:... und die Sonderregelung für Russlanddeutsche finde ich sowieso absolut überflüssig und sogar zweckfremd...
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
Weil die Einbürgerung in diesen Fällen aus dem (einzigen) Grund stattfindet, dass da jemand sagt: "Ich bin Deutscher! Ich stamme von Deutschen ab! Es fließt wenigstens noch ein Tröpfchen deutsches Blut in meinen Adern, und ich fühle mich kulturell usw. dem deutschen Volk und Staat zugehörig." Ich will jetzt auch gar nicht darauf herumreiten, dass viele Spätaussiedler keine Ahnung von deutscher Kultur haben, die Sprache nicht mal in Grundzügen beherrschen und sich in Deutschland fremd fühlen, weil sie eigentlich nach 200 Jahren Familiengeschichte in Russland doch Russen sind. Das sei mal dahingestellt. Aber wenn jemand eingebürgert wird, weil er als Deutscher in seine "historische Heimat" zurück kommt, warum will und soll der dann den "fremden" russischen Pass behalten dürfen?
Ich finde, Staatsangehörigkeit ist kein Wunschkonzert, bei dem ich mir von allem das Beste rauspicken kann. Die begründet ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und ich meine, dass bei einer doppelten Staatsangehörigkeit eigentlich immer auch ein gewisser Interessenkonflikt vorhanden ist (wo gehöre ich eigentlich hin, welchem Land fühle ich mich zur Loyalität verpflichtet?), auch wenn der sich bestimmt nicht immer auswirkt.
PS: Wir hatten so eine Diskussion an anderer Stelle im Forum schon mal, ich weiß nur nicht mehr, wann und in welcher Rubrik das war, bin auch gerade nicht zum Suchen aufgelegt.
Ich finde, Staatsangehörigkeit ist kein Wunschkonzert, bei dem ich mir von allem das Beste rauspicken kann. Die begründet ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und ich meine, dass bei einer doppelten Staatsangehörigkeit eigentlich immer auch ein gewisser Interessenkonflikt vorhanden ist (wo gehöre ich eigentlich hin, welchem Land fühle ich mich zur Loyalität verpflichtet?), auch wenn der sich bestimmt nicht immer auswirkt.
PS: Wir hatten so eine Diskussion an anderer Stelle im Forum schon mal, ich weiß nur nicht mehr, wann und in welcher Rubrik das war, bin auch gerade nicht zum Suchen aufgelegt.
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pippie
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
Weil ihm Russland eben nicht fremd ist, weil er meistens ziemlich lange dagelebt hat und auch eine Beziehung zu diesem Staat aufgebaut hat. Wenn es leider schon die doppelte Staatsbürgerschaft gibt, so halte ich es auch für legitim, dass sie diese beanspruchen.manuchka hat geschrieben:Weil die Einbürgerung in diesen Fällen aus dem (einzigen) Grund stattfindet, dass da jemand sagt: "Ich bin Deutscher! Ich stamme von Deutschen ab! Es fließt wenigstens noch ein Tröpfchen deutsches Blut in meinen Adern, und ich fühle mich kulturell usw. dem deutschen Volk und Staat zugehörig." Ich will jetzt auch gar nicht darauf herumreiten, dass viele Spätaussiedler keine Ahnung von deutscher Kultur haben, die Sprache nicht mal in Grundzügen beherrschen und sich in Deutschland fremd fühlen, weil sie eigentlich nach 200 Jahren Familiengeschichte in Russland doch Russen sind. Das sei mal dahingestellt. Aber wenn jemand eingebürgert wird, weil er als Deutscher in seine "historische Heimat" zurück kommt, warum will und soll der dann den "fremden" russischen Pass behalten dürfen?
Nach deinem Verständnis müßten die Russlanddeutschen eigentlich in Russland bleiben-oder?
Und genau deshalb finde ich, man sollte es grundsätzlich bei einer Staatsbürgerschaft belassen.manuchka hat geschrieben:Ich finde, Staatsangehörigkeit ist kein Wunschkonzert, bei dem ich mir von allem das Beste rauspicken kann. Die begründet ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und ich meine, dass bei einer doppelten Staatsangehörigkeit eigentlich immer auch ein gewisser Interessenkonflikt vorhanden ist (wo gehöre ich eigentlich hin, welchem Land fühle ich mich zur Loyalität verpflichtet?), auch wenn der sich bestimmt nicht immer auswirkt.
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
Nein, müssten sie nicht, ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich die Argumentation über die tatsächliche Verbindung zu Deutschland außen vorlassen möchte, eben weil viele argumentieren, dass danach die Russlanddeutschen überhaupt gar keinen Anspruch auf Aussiedlung nach DE hätten.pippie hat geschrieben:Nach deinem Verständnis müßten die Russlanddeutschen eigentlich in Russland bleiben-oder?
Was denn nun? Doppelt oder nicht?pippie hat geschrieben:Wenn es leider schon die doppelte Staatsbürgerschaft gibt, so halte ich es auch für legitim, dass sie diese beanspruchen.
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Und genau deshalb finde ich, man sollte es grundsätzlich bei einer Staatsbürgerschaft belassen.
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