Umregistrierung mit VID

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Kamtschatkakarl
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Umregistrierung mit VID

Beitrag von Kamtschatkakarl »

So, jetzt knallen die Behoerden hier nach all den Jahren RU-Aufenthalts offenkundig durch: [protest] [depp] [depp] [depp]

Habe VID infolge Heirat.

Dort, wo ich registriert bin, hetzen sie seit paar Monaten alle Hunde auf mich mit unangemeldeten Kontrollen; bei noch so kurzer Geschaeftsreise Zwang, mich ab-, an-, ab- und wieder anzumelden etc.

Muss mich umregistrieren, ich kann ja noch nicht einmal ein Verwaltungsgericht gegen diese Verwaltungsakte anrufen, da es -wohl- keins gibt!!

Kennt sich da jemand von Euch genau aus: [Danke] [welcome]

1. Kann ich mich alleine umregistrieren, meine Ehefrau bleibt jedoch registriert, wo sie es jetzt ist? Konsequenzen denkbar?

2. Habe etwas laeuten hoeren, dass man sich unter einer Geschaeftsadresse eines -wenn auch nur auf dem Papier vorhandenen- "Arbeitgebers"
registrieren lassen kann? D. h. den Unternehmer gibt es, der Arbeitsvertrag waere aber heisse Luft.

3. Kann ich mich unter meiner eigenen Firmenadresse registrieren lassen OHNE Eigentuemerzustimmung? Die Geschaeftsraeume sind gepachtet.

lg
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manuchka
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Re: Umregistrierung mit VID

Beitrag von manuchka »

1. sollte gehen, ihr müsst nicht an der gleichen Adresse gemeldet sein.

2. Das geht meiner Erfahrung nach nur, wenn du dein Visum vom Arbeitgeber hast (und du hast ja keins, sondern VID), weil der AG "seine" Ausländer registrieren darf und soll und ggf. ja auch für das Vorhandensein von Wohnraum verantwortlich ist.

3. Keine Ahnung. Ohne Zustimmung des Eigentümers geht, glaube ich, nichts, und du kannst dich evtl. mit VID auch nicht unter einer Nicht-Wohnraum-Adresse (also Büro u.ä.) registreiren. Aber wie gesagt, das weiß ich nicht genau.

PS: Für Verwaltungsrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
Du erntest, was du säst.
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Zejtnot
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Re: Umregistrierung mit VID

Beitrag von Zejtnot »

Erst einmal der Tipp: Ich vermute sehr stark, dass Dein Auftreten im FMS nicht gerade von Ruhe, Freundlichkeit und Gelassenheit geprägt ist. Russland sollte man an dieser Stelle als Deutscher etwas nutzen, um das Entspannen zu üben. Mir hat dies sehr gut getan, zu begreifen, dass man nicht immer auf den Tisch hauen muss, sondern manchmal auch einfach in Ruhe und entspannt die gegnerische Seite wüten lassen muss, um am Ende freundlich aber bestimmt ein Gesetz auf den Tisch zu legen.

Ein Umzug ist sicher möglich, aber beim Vid dadurch schwierig, dass Dir der Wohnungs- oder Büroeigentümer eine zeitlich unbegrenzte Wohnberechtigung notariell bestätigen muss! Dies ist quasi ein Freibrief, der die Wohnung nahezu unverkäuflich macht - wird kaum jemand grundlos riskieren.
Dort, wo ich registriert bin, hetzen sie seit paar Monaten alle Hunde auf mich mit unangemeldeten Kontrollen; bei noch so kurzer Geschaeftsreise Zwang, mich ab-, an-, ab- und wieder anzumelden etc.
Halt, lass mal ganz von vorne auseinanderklamüsern. Ich hoffe Nikolaus hilft uns dabei - der kennt die Gesetze immer noch eine Spur genauer, und darauf kommt es hier ja an.

Du hast als Inhaber des Vid eine Registrierung. Diese gilt unbegrenzt für eine bestimmte Adresse. Diese entspricht Deinem Meldeort in Russland, wo Dein Vid ausgestellt wird und so weiter.

Wenn Du nun auf Dienstreise gehst, sollte eigentlich KEINE Abmeldung nötig sein, da Dein постоянное место жительство von einer Dienstreise nicht beeinträchtigt ist, Du bekommst nur zusätzlich (!) einen временное место жительство. Wie ein Russe mit "Propiska", dieser kann zusätzlich eine zeitweise Registrierung irgendwo machen, wenn er da zeitweise zu Besuch ist.

Vor Gericht musst Du damit nicht ziehen, es reicht in aller Regel schon eine Vorsprache in der Hauptstelle des FMS Deines Oblast! Auch hier ganz wichtig: Ruhig und besonnen.

Ein Gericht würde ich erst einschalten, wenn von Dir unbegründete Strafen gefordert werden - diese muss man ja vor irgendeinem Gericht in Russland in Frage stellen können!

Ich würde also noch einmal ganz genau in Deinem kleinen FMS fragen, warum sie der Meinung sind, dass Du Dich ab- und anmelden musst. Dies würde ich dann einem Juristen zur Prüfung geben. Wenn diese Prüfung ergibt, dass das Amt falsch ist, würde ich mich damit an die nächsthöhere Dienststelle wenden.

Ein Umzug ist Quatsch.
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