Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
- Julia_Chloe
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Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Wisst ihr da mehr drüber?
Man dürfte dann also 180 Tage (=6 Monate) am Stück in Russland sein.. und müßte danach dann 6 Monate raus? Oder würden 3 Monate außerhalb des Landes dann reichen, bevor man wieder einreisen könnte?
Wäre es wohl möglich den Aufenthalt vor Ort legal zu verlängern?
Man dürfte dann also 180 Tage (=6 Monate) am Stück in Russland sein.. und müßte danach dann 6 Monate raus? Oder würden 3 Monate außerhalb des Landes dann reichen, bevor man wieder einreisen könnte?
Wäre es wohl möglich den Aufenthalt vor Ort legal zu verlängern?
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- Zar/iza

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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
wenn ich richtig informiert bin, kannst Du Insgesamt pro Geltungsjahr 180 Tage und zwar je Halbjaht 90 Tage im Land bleiben!!
Ein Verlaengerung ist nicht moeglich!
Gruss
Guenter
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Gastfreundlichkeit ist keine Schande Гостеприимство - это не стыд
- Julia_Chloe
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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Dann kann man ja genauso gut ein 3 Monats Touristen Visum beantragen, nicht wahr? Käme ja auf`s Selbe raus.. :(
- GastroService
- Zar/iza

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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Es ist schon ein Unterschied, ob Du 90 Tage pro Halbjahr im Land sein kannst und beliebig oft Ein- und ausreisen kannst. Das Touristenvisum fuer 3 Monate lasst maximal 2 Einreise zu (wenn ich es richtig weiss) und kostet in der Summe um einiges mehr
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- Zar/iza

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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
1 Monat = Tourivisum = 1-malige Ein-/ Ausreise = Einladung reicht über Agentur
3 Monate = Geschäftsvisum = 1-malige Ein-/Ausreise = Einladung reicht über von Agentur
180 Tage ( wie GastroService beschrieben)= Multivisum = max 90 Tage Aufenthalt dann spätestens Ausreise und danach gleiches Prozedere für die weiteren 90 Tage = mehrfach Ein-/Ausreise = Einladung von registr. russischem Geschäftspartner
Danach bzw. längerer Aufenthalt mit Ein-/Ausreise mehrfach, geht es nur noch mit der russischen Arbeitsgenehmigung. Dazu wird jedoch ein russischer Arbeitgeber benötigt der die Quotenbestimmungen einhält, dich anstellt und du mußt dich hierfür dem russischen Gesundheitsamt zu Verfügung stellen, d.h. du benötigst russische ärztl. Attestate.
Hier gibts die Infos:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... Suche.html
Gruß
H64
P.S. @GastroService......wollten wir nicht mal nen BADISCH-schwäbisch-RUSSISCHEN-Kochabend organisieren? Wie wärs, ich bin noch bis mitte Sept. in K*he
3 Monate = Geschäftsvisum = 1-malige Ein-/Ausreise = Einladung reicht über von Agentur
180 Tage ( wie GastroService beschrieben)= Multivisum = max 90 Tage Aufenthalt dann spätestens Ausreise und danach gleiches Prozedere für die weiteren 90 Tage = mehrfach Ein-/Ausreise = Einladung von registr. russischem Geschäftspartner
Danach bzw. längerer Aufenthalt mit Ein-/Ausreise mehrfach, geht es nur noch mit der russischen Arbeitsgenehmigung. Dazu wird jedoch ein russischer Arbeitgeber benötigt der die Quotenbestimmungen einhält, dich anstellt und du mußt dich hierfür dem russischen Gesundheitsamt zu Verfügung stellen, d.h. du benötigst russische ärztl. Attestate.
Hier gibts die Infos:
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- Zejtnot
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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Du kannst immer wieder 3-Monate-Geschäftsvisa hintereinander beantragen, im Volksmund auch Ketten-Visa genannt. Dies ist insofern praktischer als das 90/180er (Halb)jahresvisum, dass Du quasi legal fast unterbrechungsfrei in Russland sein kannst, von den zwei Wochen zur Beantragung des nächsten Visums mal abgesehen.Julia_Chloe hat geschrieben:Dann kann man ja genauso gut ein 3 Monats Touristen Visum beantragen, nicht wahr? Käme ja auf`s Selbe raus.. :(
Mit den Visa über drei Monate, ob nun sechs Monate, ein Jahr oder drei Jahre (gibt es ja wohl nun auch) hast Du immer die 90/180er Regelung, kannst also maximal 90 Tage pro Halbjahr im Land sein.
Angeblich - wir haben hier im Forum jemanden, der das wohl erreicht hat - gibt es bei einigen wenigen Agenturen inzwischen auch wieder sehr teure 365/365er Visa, also durchgängig gültige Jahresvisa. Aber in der Praxis habe ich (!) das noch nicht gesehen und weiß auch keine konkrete Agentur, die dies anbietet.
- Julia_Chloe
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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Danke euch für die Antworten!! 
Wie ist das denn mit den Kettenvisa.. ist das legal oder eher schon grenzwertig? Wie oft könnte man das wohl wiederholen, ohne dass sich jmd. aufregt?
Darf man mit einem Geschäftsvisa in Russland auch eine andere Arbeit aufnehmen, z.B. einen Teilzeitjob, oder muß dafür zuerst die Arbeitserlaubnis vorliegen?
Wie ist das denn mit den Kettenvisa.. ist das legal oder eher schon grenzwertig? Wie oft könnte man das wohl wiederholen, ohne dass sich jmd. aufregt?
Darf man mit einem Geschäftsvisa in Russland auch eine andere Arbeit aufnehmen, z.B. einen Teilzeitjob, oder muß dafür zuerst die Arbeitserlaubnis vorliegen?
- bella_b33
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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
So richtig arbeiten ist wohl nur mit Arbeitserlaubnis 
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Zejtnot
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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Sagen wir es so - es ist eine Gesetzeslücke, die offensichtlich gern und relativ problemlos genutzt wird. Das einzige, was passieren kann, ist, dass man das Visum ablehnt - aber dann kommt man halt nach 90 Tagen wieder. In jedem Fall ist es kein Gesetzesverstoß, zudem ein Spiel mit offenen Karten - die vorherigen Visa werden ja nicht verheimlicht und sind offen zu sehen. (Es gab ja auch Leute, die versucht haben, mit zwei Pässen zwei 90/180er Visa zu beantragen - das ist eine offensichtliche Täuschung und ging wohl schief. Einreisesperre und so.)Julia_Chloe hat geschrieben:Wie ist das denn mit den Kettenvisa.. ist das legal oder eher schon grenzwertig? Wie oft könnte man das wohl wiederholen, ohne dass sich jmd. aufregt?
Vor einigen Jahren hatte - wenn ich mich nicht irre - Manuchka mal die korrekte Trennung zwischen Geschäftsreise und Arbeitsverhältnis herausgesucht. Grob gesagt: Vertragsverhandlungen, kleinere Montagen, Warenübergabe - solche Dinge sind mit einem Geschäftsvisum möglich. Alles darüber hinaus ist schon Arbeit vor Ort - dafür benötigt man eindeutig eine Arbeitsgenehmigung. Definitiv auch für einen Teilzeitjob.Darf man mit einem Geschäftsvisa in Russland auch eine andere Arbeit aufnehmen, z.B. einen Teilzeitjob, oder muß dafür zuerst die Arbeitserlaubnis vorliegen?
Unter http://center-migracia.ru/index_5.htm, ganz unten, ist als Unterschied aufgewiesen: Mit Geschäftsvisum darf man keinen Lohn in Russland erhalten und man darf seine Firma juristisch nicht vertreten. Ich bilde mir aber ein, dass die Kriterien härter waren, insbesondere in den Migrationsgesetzen ist "Arbeit, für welche man eine Arbeitsgenehmigung benötigt", nicht nur über den Ort der Lohnzahlung definiert. Nikolaus - willst Du das eventuell recherchieren?
Achtung, die Strafen für illegale Beschäftigung von Ausländern liegen bei bis zu 2.000.000 Rubel - das sollte man als Arbeitgeber also nicht auf die leichte Schulter nehmen! Selbst die Mindeststrafe von - soweit ich mich entsinnen kann - 40.000 Rubel ist schon empfindlich. Übrigens gibt es auch Kontrollen - ich hatte das FMS schon im Büro und am Telefon! (Ich habe eine ständige Aufenthaltsgenehmigung und brauche daher keine Arbeitsgenehmigung. Aber scheinbar hört da im Amt ab und zu jemand "Ausländer", schaut in die Akten, sieht keine Arbeitsgenehmigung, und leitet eine Prüfung ein.)
- GastroService
- Zar/iza

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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Was ist "Lohn"?Zejtnot hat geschrieben: Vor einigen Jahren hatte - wenn ich mich nicht irre - Manuchka mal die korrekte Trennung zwischen Geschäftsreise und Arbeitsverhältnis herausgesucht. Grob gesagt: Vertragsverhandlungen, kleinere Montagen, Warenübergabe - solche Dinge sind mit einem Geschäftsvisum möglich. Alles darüber hinaus ist schon Arbeit vor Ort - dafür benötigt man eindeutig eine Arbeitsgenehmigung. Definitiv auch für einen Teilzeitjob.
Unter http://center-migracia.ru/index_5.htm, ganz unten, ist als Unterschied aufgewiesen: Mit Geschäftsvisum darf man keinen Lohn in Russland erhalten und man darf seine Firma juristisch nicht vertreten. Ich bilde mir aber ein, dass die Kriterien härter waren, insbesondere in den Migrationsgesetzen ist "Arbeit, für welche man eine Arbeitsgenehmigung benötigt", nicht nur über den Ort der Lohnzahlung definiert. Nikolaus - willst Du das eventuell recherchieren?![]()
Achtung, die Strafen für illegale Beschäftigung von Ausländern liegen bei bis zu 2.000.000 Rubel - das sollte man als Arbeitgeber also nicht auf die leichte Schulter nehmen! Selbst die Mindeststrafe von - soweit ich mich entsinnen kann - 40.000 Rubel ist schon empfindlich. Übrigens gibt es auch Kontrollen - ich hatte das FMS schon im Büro und am Telefon! (Ich habe eine ständige Aufenthaltsgenehmigung und brauche daher keine Arbeitsgenehmigung. Aber scheinbar hört da im Amt ab und zu jemand "Ausländer", schaut in die Akten, sieht keine Arbeitsgenehmigung, und leitet eine Prüfung ein.)
Wenn ich mit meinem Geschaeftsvisum einen Vortrag oder ein Seminar in Ru, als Deutsche Firma oder Freiberufler abhalte und dafuer ein Honorar bekomme, ist das legal???
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