Hallo liebe Community,
Ich möchte euch mal fragen wie die rechtliche Lage in Deutschland aussieht wenn man
in Österreich eine Russin geheiratet hat, den Aufenthaltstitel für ein Jahr bekommen hat um dann in Deutschland zu leben.
leider hat mir die SUFU keine konkreten Hinweise geben können.
Bei mir als Ehemann hat sich nun die Möglichkeit ergeben bei einem Deutschen Arbeitgeber eine gute Stelle zu bekommen.
Dafür müsste ich meinen Hauptwohnsitz in Österreich aufgeben und nach D reisen.
Meine Frau will ich natürlich mitnehmen, anders geht's ja gar nicht.
Nur hat sie für Österreich den AT und auch eine Arbeitserlaubnis.
Kann sie mit diesem AT auch in D leben?
Wann ja muß sie sich da beim zuständigen Landratsamt (richtig oder?) melden um dann eine
neue AT für D zu bekommen oder kann sie auch mit der Österr. AT dort leben?
Wie sieht es dann mit der Verlängerung mit dem AT aus? Kann sie dann auch in Deutschland studieren?
DSH - Prüfung hat sie schon vor einigen Jahren in D gemacht wie sich noch Au-Pair war.
Freue mich schon auf die zahlreichen Antworten
lg Wolfgang
Aufenthaltstitel Österreich und dann in Deutschland leben?
- Wolf_Novokuznetsk
- Grünschnabel
- Beiträge: 18
- Registriert: 05 Apr 2011, 14:05
- Wohnort: Österreich / Boksitogorsk
Re: Aufenthaltstitel Österreich und dann in Deutschland lebe
Sie ist als Deine Ehefrau in der EU freizügigkeitsberechtigt, auch ohne den österreichischen AT: http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm#3
Und:
§ 5 Bescheinigung über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten
...
(2) Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.
Ich denke mal, dafür ist auch die Ausländerbehörde beim Landratsamt zuständig.
Und:
§ 5 Bescheinigung über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten
...
(2) Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.
Ich denke mal, dafür ist auch die Ausländerbehörde beim Landratsamt zuständig.
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
- Immanuel Kant
Re: Aufenthaltstitel Österreich und dann in Deutschland lebe
Ich darf mich mal selber zitieren:
Natürlich kann sie mit der dt. AE dann auch studieren. Und verlängert wird sie auch, wenn es keinen Anlass gibt, deine Frau aus DE rauszuschmeißen
Also: Mit der Ö-AE kann man ungehindert in der EU reisen und sich bis zu 3 Monate lang aufhalten, aber für einen dauerhaften Aufenthalt braucht man jeweils die nationale AE des Wohnsitzstaates, in deinem Fall dann DE. Die Dame in der Botschaft sagte, die Familienzusammenführung bliebe einem dann erspart, aber wie schon gesagt, so richtig überzeugt bin ich nicht, die klang nämlich nicht so sicher. Ruf doch mal bei deiner zuständigen ABH (Ausländerbehörde - weiß nicht, welche das in deinem konkreten Fall ist) an und frage nach (und berichte bitte hier). Probleme sollte es nicht geben, den Sprachnachweis habt ihr sowieso schon.manuchka hat geschrieben:Im Übrigen habe ich heute bei der dt. Botschaft in Wien angerufen und (aus eigenem Interesse) mal nachgefragt, wie das theoretisch bei einem weiteren Umzug aus Ö nach DE wäre, FZF ja oder nein. Antwort: Wenn der russ. Staatsbürger einen noch gültigen Aufenthaltstitel für Ö hat, der in der ganzen EU gilt, kann er damit ohne FZF mit seinem dt. Ehepartner nach DE umziehen und sich dort einfach anmelden (und wohl dann eine dt. AE beantragen, denn auch mit dem Ö-Aufenthaltstitel darf man ja nicht mehr als 3 Monate einfach irgendwo in der EU herumwohnen). So ganz überzeugend klang die Antwort nicht, ich würde und werde mich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde in DE erkundigen, aber dafür ist ja im Moment kein Anlass.
Natürlich kann sie mit der dt. AE dann auch studieren. Und verlängert wird sie auch, wenn es keinen Anlass gibt, deine Frau aus DE rauszuschmeißen
Du erntest, was du säst.
- Wolf_Novokuznetsk
- Grünschnabel
- Beiträge: 18
- Registriert: 05 Apr 2011, 14:05
- Wohnort: Österreich / Boksitogorsk
Re: Aufenthaltstitel Österreich und dann in Deutschland lebe
Hallo Manuchka!
Danke für deine hilfreiche Antwort.
Das ganze Prozedere mit der FZF haben wir ja schon in Österreich gemacht, somit ist meine Frau auch berechtigt sich für vorerst ein Jahr in Österreich aufzuhalten und auch zu arbeiten.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit dadurch die FZF in Deutschland nicht nochmal machen zu müssen.
Werde heute bzw. spätestens am Mittwoch in Österreich bei der BH (Bezirkshauptmannschaft) - Fremdenrecht nachfragen wie es nun tatsächlich funktionieren kann.
lg Wolfgang
Danke für deine hilfreiche Antwort.
Das ganze Prozedere mit der FZF haben wir ja schon in Österreich gemacht, somit ist meine Frau auch berechtigt sich für vorerst ein Jahr in Österreich aufzuhalten und auch zu arbeiten.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit dadurch die FZF in Deutschland nicht nochmal machen zu müssen.
Werde heute bzw. spätestens am Mittwoch in Österreich bei der BH (Bezirkshauptmannschaft) - Fremdenrecht nachfragen wie es nun tatsächlich funktionieren kann.
lg Wolfgang
Re: Aufenthaltstitel Österreich und dann in Deutschland lebe
Wolf, nein, du musst in DEUTSCHLAND bei der (voraussichtlich zuständigen) ABH nachfragen, die Österreicher können dir doch nicht sagen, wie es beim Umzug nach DE laufen wird oder was die deutschen Behörden brauchen.
Du erntest, was du säst.
Re: Aufenthaltstitel Österreich und dann in Deutschland lebe
Das ist nicht nötig.Wolf_Novokuznetsk hat geschrieben: ...
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit dadurch die FZF in Deutschland nicht nochmal machen zu müssen.
...
Nach Einreise nach Deutschland mußt du Deine Frau beim Meldeamt anmelden und eine Aufenthaltskarte bei der ABH beantragen. Aufenthaltsrecht und Arbeiten kann sie unmittelbar nach Einreise. Die Aufenthaltskarte ist eine reine Bescheinigung.
Siehe auch hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 14297255/7
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
- Immanuel Kant
Re: Aufenthaltstitel Österreich und dann in Deutschland lebe
Wolf, bist du Österreicher oder Deutscher? Wenn Österreicher, dann ist es in der Tat einfach wegen des Freizügigkeitsrechts, das du als EU-Bürger in DE genießt (so wie ich als Deutsche in Österreich) - da brauchst wirklich nichts mehr, kein FZF und nichts, so wie Lausi geschrieben hat.
Ich war irgendwie davon ausgegangen, dass du so wie ich als Piefke in Austria lebst und jetzt nach Deutschland zurück möchtest - sorry, dass ich da Verwirrung gestiftet habe.
Ich war irgendwie davon ausgegangen, dass du so wie ich als Piefke in Austria lebst und jetzt nach Deutschland zurück möchtest - sorry, dass ich da Verwirrung gestiftet habe.
Du erntest, was du säst.

