Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Hallo nochmal! Meine Freundin hat sich schon letzte Woche einen Termin bei der Botschaft geben lassen, und zwar muss sie am 29.09. (!) nach Moskau. Eheschließungstermin ist der 28.11. Die erfahrene Standesbeamtin riet uns, einen relativ zeitnahen Eheschließungstermin zu vereinbaren, da sich das Ausländeramt ansonsten besonders viel Zeit lässt.
Leider habe ich festgestellt, dass die Visummerkblätter auf der Website der Botschaft anscheinend unvollständig sind. Dort finde ich z.B. keinen Hinweis auf die Notwendigkeit, eine Verpflichtungserklärung beim dt. Ausländeramt abzugeben. Lt. Ausländeramt wird aber eine Verpflichtungserklärung benötigt (ich habe bereits einem Termin am nächsten Dienstag). Was ist sonst zu beachten? Meine Freundin versucht vergeblich, die Visastelle telefonisch zu erreichen. Es wäre katastrophal, wenn sie am 29.09. nicht alle nötigen Unterlagen dabei hätte. Lt. Hinweisblatt werden benötigt:
- Auslandspass (mit Übersetzung)
- Inlandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten und dem Familienstandsstempel (mit Übersetzung)
Frage: Es müssen die Originale vorgelegt werden. Eine Apostille für die Kopien wird hoffentlich nicht verlangt!?
- Zwei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches Passfoto für das Visum (auf der Website der Botschaft vorhanden)
- zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß § 55 AufenthG
Frage: Die Erklärung ist eigentlich Teil des Antrags, richtig?
- Reisekrankenversicherung und zwei Kopien
Frage: Die Sache mit dem beantragten Aufenthaltszeitraum ist doch nicht so einfach. Die Krankenversicherung muss für 3 Monate gültig sein. Wenn das Visum z.-b. ab 1. November beantragt wird, muss die Versicherung auch ab 1. November gültig sein, nehme ich an. Wird das Visum nach dem 1. November erteilt, verkürzen sich sowohl die Dauer der Versicherung als auch die Dauer des erteilten Visums. Ich glaube kaum, dass die ein Visum für 90 Tage erteilen, wenn die Krankenversicherung nur noch 75 Tage gültig ist.
- Mit je zwei Kopien: Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind (kein Problem, vorhanden)
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) und zwei Kopien (der Test ist am 13.09.)
Werden weitere Unterlagen benötigt? In "Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa" werden auch Arbeitsbescheinigung, Nachweis für die Rückkehrwilligkeit, usw. aufgeführt. Das macht aber bei einem "Heiratsvisum" keinen Sinn. Vielen Dank schon mal!
Leider habe ich festgestellt, dass die Visummerkblätter auf der Website der Botschaft anscheinend unvollständig sind. Dort finde ich z.B. keinen Hinweis auf die Notwendigkeit, eine Verpflichtungserklärung beim dt. Ausländeramt abzugeben. Lt. Ausländeramt wird aber eine Verpflichtungserklärung benötigt (ich habe bereits einem Termin am nächsten Dienstag). Was ist sonst zu beachten? Meine Freundin versucht vergeblich, die Visastelle telefonisch zu erreichen. Es wäre katastrophal, wenn sie am 29.09. nicht alle nötigen Unterlagen dabei hätte. Lt. Hinweisblatt werden benötigt:
- Auslandspass (mit Übersetzung)
- Inlandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten und dem Familienstandsstempel (mit Übersetzung)
Frage: Es müssen die Originale vorgelegt werden. Eine Apostille für die Kopien wird hoffentlich nicht verlangt!?
- Zwei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches Passfoto für das Visum (auf der Website der Botschaft vorhanden)
- zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß § 55 AufenthG
Frage: Die Erklärung ist eigentlich Teil des Antrags, richtig?
- Reisekrankenversicherung und zwei Kopien
Frage: Die Sache mit dem beantragten Aufenthaltszeitraum ist doch nicht so einfach. Die Krankenversicherung muss für 3 Monate gültig sein. Wenn das Visum z.-b. ab 1. November beantragt wird, muss die Versicherung auch ab 1. November gültig sein, nehme ich an. Wird das Visum nach dem 1. November erteilt, verkürzen sich sowohl die Dauer der Versicherung als auch die Dauer des erteilten Visums. Ich glaube kaum, dass die ein Visum für 90 Tage erteilen, wenn die Krankenversicherung nur noch 75 Tage gültig ist.
- Mit je zwei Kopien: Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind (kein Problem, vorhanden)
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) und zwei Kopien (der Test ist am 13.09.)
Werden weitere Unterlagen benötigt? In "Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa" werden auch Arbeitsbescheinigung, Nachweis für die Rückkehrwilligkeit, usw. aufgeführt. Das macht aber bei einem "Heiratsvisum" keinen Sinn. Vielen Dank schon mal!
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Frage: Es müssen die Originale vorgelegt werden. Eine Apostille für die Kopien wird hoffentlich nicht verlangt!?
Nein, Kopien werden auch gar nicht apostilliert, sondern nur beglaubigt, und es reichen einfache Kopien, wenn sie nicht ausdrücklich beglaubigte verlangen. Wenn aber originale Urkunden vorgelegt werden müssen, achtet bitte auf so einen Satz, falls er drinsteht: "Alle Originalurkunden der RF müssen mit Apostille versehen sein."
- zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß § 55 AufenthG
Frage: Die Erklärung ist eigentlich Teil des Antrags, richtig?
Richtig - manche Leute füllen das aber nicht aus oder nur einfach, deshalb steht es extra nochmals da.
- Reisekrankenversicherung und zwei Kopien
Frage: Die Sache mit dem beantragten Aufenthaltszeitraum ist doch nicht so einfach. Die Krankenversicherung muss für 3 Monate gültig sein. Wenn das Visum z.-b. ab 1. November beantragt wird, muss die Versicherung auch ab 1. November gültig sein, nehme ich an. Wird das Visum nach dem 1. November erteilt, verkürzen sich sowohl die Dauer der Versicherung als auch die Dauer des erteilten Visums. Ich glaube kaum, dass die ein Visum für 90 Tage erteilen, wenn die Krankenversicherung nur noch 75 Tage gültig ist.
Soweit ich eine Antwort von neulich verstanden habe, wird das Visum trotzdem für 90 Tage erteilt, weil du ja nach der Eheschließung deine Frau bei dir mitversicherst. Ansonsten wird ja das Visum nach der Heirat in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt (dazu müsst ihr zur Ausländerbehörde, am besten schon mal fragen, wie lange das dauert und ob ihr einen Termin dafür braucht).
Werden weitere Unterlagen benötigt?
Am besten Mail über das Kontaktformular - aufzählen, was ihr alles habt, dass ihr euch in diesem speziellen Fall nicht sicher seid und keine Fehler machen wollt und höflich um Ergänzung bitten, falls was fehlt. Die Botschaftsmitarbeiter antworten i.d.R. auf Mails.
Nein, Kopien werden auch gar nicht apostilliert, sondern nur beglaubigt, und es reichen einfache Kopien, wenn sie nicht ausdrücklich beglaubigte verlangen. Wenn aber originale Urkunden vorgelegt werden müssen, achtet bitte auf so einen Satz, falls er drinsteht: "Alle Originalurkunden der RF müssen mit Apostille versehen sein."
- zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß § 55 AufenthG
Frage: Die Erklärung ist eigentlich Teil des Antrags, richtig?
Richtig - manche Leute füllen das aber nicht aus oder nur einfach, deshalb steht es extra nochmals da.
- Reisekrankenversicherung und zwei Kopien
Frage: Die Sache mit dem beantragten Aufenthaltszeitraum ist doch nicht so einfach. Die Krankenversicherung muss für 3 Monate gültig sein. Wenn das Visum z.-b. ab 1. November beantragt wird, muss die Versicherung auch ab 1. November gültig sein, nehme ich an. Wird das Visum nach dem 1. November erteilt, verkürzen sich sowohl die Dauer der Versicherung als auch die Dauer des erteilten Visums. Ich glaube kaum, dass die ein Visum für 90 Tage erteilen, wenn die Krankenversicherung nur noch 75 Tage gültig ist.
Soweit ich eine Antwort von neulich verstanden habe, wird das Visum trotzdem für 90 Tage erteilt, weil du ja nach der Eheschließung deine Frau bei dir mitversicherst. Ansonsten wird ja das Visum nach der Heirat in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt (dazu müsst ihr zur Ausländerbehörde, am besten schon mal fragen, wie lange das dauert und ob ihr einen Termin dafür braucht).
Werden weitere Unterlagen benötigt?
Am besten Mail über das Kontaktformular - aufzählen, was ihr alles habt, dass ihr euch in diesem speziellen Fall nicht sicher seid und keine Fehler machen wollt und höflich um Ergänzung bitten, falls was fehlt. Die Botschaftsmitarbeiter antworten i.d.R. auf Mails.
Du erntest, was du säst.
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Die Hinweise zur VE findest du auf den Seiten der Botschaft bei den Visummerkblättern im Abschnitt "Hinweise für Einlader".John Doe hat geschrieben:Leider habe ich festgestellt, dass die Visummerkblätter auf der Website der Botschaft anscheinend unvollständig sind. Dort finde ich z.B. keinen Hinweis auf die Notwendigkeit, eine Verpflichtungserklärung beim dt. Ausländeramt abzugeben. Lt. Ausländeramt wird aber eine Verpflichtungserklärung benötigt (ich habe bereits einem Termin am nächsten Dienstag). Was ist sonst zu beachten? Meine Freundin versucht vergeblich, die Visastelle telefonisch zu erreichen. Es wäre katastrophal, wenn sie am 29.09. nicht alle nötigen Unterlagen dabei hätte.
(oder da http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... seite.html)
Eine VE wäre nicht zwingend notwendig, wenn deine Freundin selbst für alle Kosten im Zusammenhang mit der Reise aufkommen würde. Der Nachweis ist aber mitunter schwieriger, als hier eine VE zu machen.
Es gibt "flexible" Krankenversicherungen (z.B. mawista), die ab der Einreise gelten, da brauichts also keinen festen Termin sondern nur die Dauer.manuchka hat geschrieben: - Reisekrankenversicherung und zwei Kopien
Frage: Die Sache mit dem beantragten Aufenthaltszeitraum ist doch nicht so einfach. Die Krankenversicherung muss für 3 Monate gültig sein. Wenn das Visum z.-b. ab 1. November beantragt wird, muss die Versicherung auch ab 1. November gültig sein, nehme ich an. Wird das Visum nach dem 1. November erteilt, verkürzen sich sowohl die Dauer der Versicherung als auch die Dauer des erteilten Visums. Ich glaube kaum, dass die ein Visum für 90 Tage erteilen, wenn die Krankenversicherung nur noch 75 Tage gültig ist.
Soweit ich eine Antwort von neulich verstanden habe, wird das Visum trotzdem für 90 Tage erteilt, weil du ja nach der Eheschließung deine Frau bei dir mitversicherst. Ansonsten wird ja das Visum nach der Heirat in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt (dazu müsst ihr zur Ausländerbehörde, am besten schon mal fragen, wie lange das dauert und ob ihr einen Termin dafür braucht).
Bei vielen Krankenversicherungen kann man das "Startdatum" auch noch nachträglich ändern lassen (bei der vom ADAC geht das einfach in einer Geschäftsstelle).
Meine Frau hatte beim Heiratsvisum auch ein kleines KV-Problem. Beim Abgeben der Unterlagen war alles ok, allerdings wurde das Visum eine Woche zu früh erteilt und dann gab es bei der Abholung etwas Trara, weil die KV erst eine Woche später loslief, meine Frau hat dann vor der Botschaft noch die eine Woche nachversichert. Deine Freundin sollte also problemlos auch noch ein paar Tage "nachversichern" können, falls es nötig ist.
zu den anderen Unterlagen: Mehr sollte zwar nicht verlangt werden, ich würde aber auch sicherheitshalber nochmal nachfragen, per Mail gehts ja relativ schnell.
weil es weiter oben schon kurz um die AE ging:
Ab 01.09. gibts nach der Heirat in D den eAT (elektronischen Aufenthaltstitel), damit wirds komplizierter, teurer und dauert länger.
Unsere ABH war so freundlich, uns schon vorab auf die Kosten hinzuweisen, eine AE kostet dann bis zu 115,-
Wir haben am 05.09. Termin bei der AE , geben den Antrag (dank des Hinweises der ABH) aber noch im August ab, so daß uns dieser Wahnsinn vorerst erspart bleibt (kommt dann aber mit dem neuen Paß meiner Frau auf uns zu).
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Danke schon mal...meine Freundin konnte mittlerweile die Botschaft telefonisch erreichen, und ich war am Dienstag beim Ausländeramt. Es ist schon unglaublich, wie unfähig manche Mitarbeiter der o.g. Behörden sind...und ich befürchte, dass das erst der Anfang ist.
Lt. Vorab-Auskunft des Ausländeramtes (s. einige Beitrage zurück) wird auch für ein Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung benötigt; außerdem muss bereits bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung ein Termin zur Eheschließung feststehen; die Bearbeitung dauert ca drei Monate.
Auskunft der Botschaft: eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt; die Versicherungsbestätigung muss erst bei der Abholung des Visums vorgelegt werden (das Problem bzgl. der Versicherungsdauer ist also gelöst); Übersetzungen des Reise- und Inlandspasses sind auch nicht nötig.
Wie bereits erwähnt, hatte ich letztens einen Termin beim Ausländeramt. Zunächst sagte mir die verwunderte Mitarbeiterin, dass für ein Heiratsvisum keine Verpflichtungserklärung erforderlich ist. Nachdem sie die Mail ihrer Kollegin gelesen hatte, änderte sie ihre Meinung und gab mir eine Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis "zukünftige Ehefrau" und "Einreise zur Eheschließung am ...". Die Bestätigung des Standesamtes wollte sie gar nicht sehen. Wie auch immer...jetzt kommt's! Ich ging eigentlich davon aus, dass die Bearbeitung des "Heiratsvisums" bei der Ausländerbehörde in Deutschland erfolgt. Sie sagte mir aber, dass dies nicht der Fall ist, und dass sich die Botschaft nur in Zweifelsfällen an die Ausländerbehörde wendet. Kann das so stimmen oder erzählen die mir wieder Mist?
@ arghmage
Ich vermute, dass der neue eAT auch Vorteile bringt. Das soll eine Art Personalausweis für Ausländer mit AE sein, wenn ich richtig verstanden habe. Dann hat sich das Theater mit den Ausländerbehörden erledigt, die die AE nicht in den Pass mit dem "alten" Namen kleben wollen. Oder?
Lt. Vorab-Auskunft des Ausländeramtes (s. einige Beitrage zurück) wird auch für ein Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung benötigt; außerdem muss bereits bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung ein Termin zur Eheschließung feststehen; die Bearbeitung dauert ca drei Monate.
Auskunft der Botschaft: eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt; die Versicherungsbestätigung muss erst bei der Abholung des Visums vorgelegt werden (das Problem bzgl. der Versicherungsdauer ist also gelöst); Übersetzungen des Reise- und Inlandspasses sind auch nicht nötig.
Wie bereits erwähnt, hatte ich letztens einen Termin beim Ausländeramt. Zunächst sagte mir die verwunderte Mitarbeiterin, dass für ein Heiratsvisum keine Verpflichtungserklärung erforderlich ist. Nachdem sie die Mail ihrer Kollegin gelesen hatte, änderte sie ihre Meinung und gab mir eine Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis "zukünftige Ehefrau" und "Einreise zur Eheschließung am ...". Die Bestätigung des Standesamtes wollte sie gar nicht sehen. Wie auch immer...jetzt kommt's! Ich ging eigentlich davon aus, dass die Bearbeitung des "Heiratsvisums" bei der Ausländerbehörde in Deutschland erfolgt. Sie sagte mir aber, dass dies nicht der Fall ist, und dass sich die Botschaft nur in Zweifelsfällen an die Ausländerbehörde wendet. Kann das so stimmen oder erzählen die mir wieder Mist?
@ arghmage
Ich vermute, dass der neue eAT auch Vorteile bringt. Das soll eine Art Personalausweis für Ausländer mit AE sein, wenn ich richtig verstanden habe. Dann hat sich das Theater mit den Ausländerbehörden erledigt, die die AE nicht in den Pass mit dem "alten" Namen kleben wollen. Oder?
- CSB_Wolf
- Zar/iza

- Beiträge: 2626
- Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
- Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
- Kontaktdaten:
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Da sieht man mal wieder was für Idioten eigentlich auf diesen Behörden beschäftigt sindJohn Doe hat geschrieben:Wie bereits erwähnt, hatte ich letztens einen Termin beim Ausländeramt. Zunächst sagte mir die verwunderte Mitarbeiterin, dass für ein Heiratsvisum keine Verpflichtungserklärung erforderlich ist. Nachdem sie die Mail ihrer Kollegin gelesen hatte, änderte sie ihre Meinung und gab mir eine Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis "zukünftige Ehefrau" und "Einreise zur Eheschließung am ...". Die Bestätigung des Standesamtes wollte sie gar nicht sehen. Wie auch immer...jetzt kommt's! Ich ging eigentlich davon aus, dass die Bearbeitung des "Heiratsvisums" bei der Ausländerbehörde in Deutschland erfolgt. Sie sagte mir aber, dass dies nicht der Fall ist, und dass sich die Botschaft nur in Zweifelsfällen an die Ausländerbehörde wendet. Kann das so stimmen oder erzählen die mir wieder Mist?![]()
Gruss
wolf
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Na ja der eAT ist nur in Verbindung mit dem Paß gültig. Wenn man sich aufgrund der Namensänderung einen neuen Paß holt, braucht man auch einen neuen eAT (ist dann aber nicht mehr so teuer wie bei Erstausstellung).John Doe hat geschrieben:@ arghmage
Ich vermute, dass der neue eAT auch Vorteile bringt. Das soll eine Art Personalausweis für Ausländer mit AE sein, wenn ich richtig verstanden habe. Dann hat sich das Theater mit den Ausländerbehörden erledigt, die die AE nicht in den Pass mit dem "alten" Namen kleben wollen. Oder?
Und der Ausländer muß, im Gegensatz zu unserem Perso, zwingend Fingerabdrücke abgeben und der eAT ist auch noch wesentlich teurer als unser Perso, für mich grenzt das eher schon an Diskriminierung. Ist aber schon erstaunlich, daß das ganze jetzt doch ziemlich still und leise eingeführt wurde.
Bei jedem Visum > 3 Monate muß die lokale ABH zustimmen, die Botschaft entscheidet aber immer über das Visum (könnte also auch das Visum nicht erteilen, obwohl die ABH zugestimmt hat, wenn es Gründe gegen die Visaerteilung gibt, die die ABH nicht kennen kann).CSB_Wolf hat geschrieben:Da sieht man mal wieder was für Idioten eigentlich auf diesen Behörden beschäftigt sindJohn Doe hat geschrieben:Wie bereits erwähnt, hatte ich letztens einen Termin beim Ausländeramt. Zunächst sagte mir die verwunderte Mitarbeiterin, dass für ein Heiratsvisum keine Verpflichtungserklärung erforderlich ist. Nachdem sie die Mail ihrer Kollegin gelesen hatte, änderte sie ihre Meinung und gab mir eine Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis "zukünftige Ehefrau" und "Einreise zur Eheschließung am ...". Die Bestätigung des Standesamtes wollte sie gar nicht sehen. Wie auch immer...jetzt kommt's! Ich ging eigentlich davon aus, dass die Bearbeitung des "Heiratsvisums" bei der Ausländerbehörde in Deutschland erfolgt. Sie sagte mir aber, dass dies nicht der Fall ist, und dass sich die Botschaft nur in Zweifelsfällen an die Ausländerbehörde wendet. Kann das so stimmen oder erzählen die mir wieder Mist?![]()
Ob nun die Botschaft bei einem Heiratsvisum allein entscheidet kann ich nicht sagen, aber bei einem Visum zur Familienzuasammenführung entscheidet alleine die Ausländerbehörde.
Gruss
wolf
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Die Zustimmung wurde von der ABH vor zwei Wochen nach Moskau übermittelt. Wir warten immer noch auf Nachricht aus Moskau. Mehrere Anrufe haben nichts ergeben...man soll einfach auf die Benachrichtigung von der Botschaft warten. Unschön, da ich nach der Zustimmung durch die ABH bereits einen Flugticket gebucht habe. Was prüfen die denn so lange?
Wie auch immer...ich habe eine andere Frage, vielleicht könnt ihr weiterhelfen. Muss sich meine Verlobte an ihrem Wohnort im "Passamt" abmelden? Nicht, dass sie danach nochmal zurück muss, um sich abzumelden.
Wie auch immer...ich habe eine andere Frage, vielleicht könnt ihr weiterhelfen. Muss sich meine Verlobte an ihrem Wohnort im "Passamt" abmelden? Nicht, dass sie danach nochmal zurück muss, um sich abzumelden.
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Sie muss sich nicht abmelden...
Es ist aber sehr empfehlenswert!
Dieses kleine Stück Papier ist eine wichtige Voraussetzung, wenn sie sich nach der Heirat in D beim russischen Generalkonsulat (z.B. Frankfurt) registrieren und einen neuen Reisepass (mit neuem Nachnamen) beantragen möchte.
Gruss,
flyaway
Es ist aber sehr empfehlenswert!
Dieses kleine Stück Papier ist eine wichtige Voraussetzung, wenn sie sich nach der Heirat in D beim russischen Generalkonsulat (z.B. Frankfurt) registrieren und einen neuen Reisepass (mit neuem Nachnamen) beantragen möchte.
Gruss,
flyaway
- Norbert
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
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Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Dazu hatten wir einige Threads hier. Es läuft darauf hinaus: Meldet man sich ab, läuft ab dann alles über die Konsulate in Deutschland - das ist einerseits gut, weil die Fahrten nach Russland entfallen, andererseits schlecht, weil es ewige Schlangen und schlechten Service bedeutet. Man kann auch mit Wohnsitz in Russland einige Dinge im Konsulat machen, aber das ist wohl teurer und nicht alles geht.John Doe hat geschrieben:Muss sich meine Verlobte an ihrem Wohnort im "Passamt" abmelden? Nicht, dass sie danach nochmal zurück muss, um sich abzumelden.
Wenn keine regelmäßigen und längeren Heimatbesuche geplant sind, würde ich eindeutig die Abmeldung empfehlen.
Re: Frage Heiratsvisum bzw. Standesamt
Den Reisepaß bekommt man doch auch ohne Abmeldung im Konsulat. Nur den Inlandspaß bekommt man immer dort, wo man gemeldet ist (im Konsulat also nur nach Abmeldung in Rußland und Anmeldung im Konsulat).flyaway hat geschrieben:Sie muss sich nicht abmelden...
Es ist aber sehr empfehlenswert!
Dieses kleine Stück Papier ist eine wichtige Voraussetzung, wenn sie sich nach der Heirat in D beim russischen Generalkonsulat (z.B. Frankfurt) registrieren und einen neuen Reisepass (mit neuem Nachnamen) beantragen möchte.
Gruss,
flyaway

