Lohnsteuer wechseln
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Re: Lohnsteuer wechseln
aber was bedeutet das für vermietete Wohungen die ausländischen BesitzerInnen gehören? Fließen die Steuereinahmen aus der Miete weg? hmmm... weiß das jemand?
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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Re: Lohnsteuer wechseln
Also, ich habe mal nachgesehen und hier das DBA gefunden: http://www.fifoost.org/russland/steuern ... /node5.php
Danach steht im Artikel 6, das bei unbeweglichen Vermögen die Einkünfte dort versteuert werden können, wo sich das Objekt befindet.
Variante A, Wohnung in DE: Nach Artikel 23 Abs. 1 wird bei einem in Russland befindlichen Steuerpflichtigen, die Besteuerung nach dt. Recht vorgenommen, aber die russ. Einkommensteuer wird in Abzug gebracht. D. h. in der RF 13% in DE persönliche Steuer - die 13% russ. Steuer.
Variante B, Wohnung in RF: Nach Artikel 23 Abs. 2 a wird bei einem in DE befindlichen Steuerpflichtigen, die Besteuerung in DE nicht durchgeführt, aber zur Berechnung des Progressions-Steuersatzes mit herangezogen (d. h. je höher das Einkommen ist, desto höher ist der persönliche Steuersatz).
Wenn ich falsch liegen sollte, korrigiert mich gerne.....
Danach steht im Artikel 6, das bei unbeweglichen Vermögen die Einkünfte dort versteuert werden können, wo sich das Objekt befindet.
Variante A, Wohnung in DE: Nach Artikel 23 Abs. 1 wird bei einem in Russland befindlichen Steuerpflichtigen, die Besteuerung nach dt. Recht vorgenommen, aber die russ. Einkommensteuer wird in Abzug gebracht. D. h. in der RF 13% in DE persönliche Steuer - die 13% russ. Steuer.
Variante B, Wohnung in RF: Nach Artikel 23 Abs. 2 a wird bei einem in DE befindlichen Steuerpflichtigen, die Besteuerung in DE nicht durchgeführt, aber zur Berechnung des Progressions-Steuersatzes mit herangezogen (d. h. je höher das Einkommen ist, desto höher ist der persönliche Steuersatz).
Wenn ich falsch liegen sollte, korrigiert mich gerne.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Lohnsteuer wechseln
Mit den Steuerklassen III/V müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Aber das wird für Dich mit StKl.V höchstwahrscheinlich zu einer Erstattung führen, wenn Dein Mann keine deutschen Einkünfte hatte.Frankfurt Girl hat geschrieben:Wir haben es ein Mal 2 Jahre zuvor gemacht als er noch nicht in Russland beschäftigt war und wir beide Studenten waren. Soll man jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung machen?
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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