dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Wer weiß, vielleicht möchte das "Kind" später einmal in Russland arbeiten, weil es dort mehr verdient?
Soll ja solche "Expats" geben, und da hätte sie mit der doppelte Staatsbürgerschaft schon "Wettbewerbsvorteile".....
...auch würde ich versuchen, dass Kind 2sprachig zu erziehen....(Englisch und evtl. weitere Sprachen wird es wohl noch in der Schule lernen...)
Soll ja solche "Expats" geben, und da hätte sie mit der doppelte Staatsbürgerschaft schon "Wettbewerbsvorteile".....
...auch würde ich versuchen, dass Kind 2sprachig zu erziehen....(Englisch und evtl. weitere Sprachen wird es wohl noch in der Schule lernen...)
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Norbert
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Für uns zugezogene Deutsche gebe ich Uwe absolut Recht - die doppelte Staatsbürgerschaft hat in meinen Augen keinen Vorteil gegenüber dem Вид на жительство. Im Gegenteil, als Ausländer erfährt man bei einer berechtigten oder auch unberechtigten Strafverfolgung eine gewisse Sonderbehandlung, weil die russischen Behörden die deutsche Auslandsvertretung informieren muss (!) und sich dementsprechend meist an die gültigen Gesetze halten wird. Ist man zusätzlich Russe, entfällt diese Informationspflicht, soweit ich informiert bin.
Zurück zum Thema: Für Kinder, auch für meinen Sohn, halte ich beide Staatsbürgerschaften für wichtig. Mein Sohn soll mit 18 selbst entscheiden können, wo er leben möchte, welcher Kultur er sich mehr zugezogen fühlt. Da würde ich ihm jetzt nicht die Wege dahin verbauen wollen. Auch für Besuche bei der russischen oder deutschen Oma sollte man nicht jedes Mal ein Visum beantragen müssen, finde ich. Auch das Karriere-Argument von Sibirier finde ich wichtig - etwas internationale Erfahrung ist immer gut, und ein russischer Pass ermöglicht beispielsweise ein Praktikum in Russland, was ohne den Pass sehr schwierig wird (maximal 3 Monate halblegal möglich). Und als letztes Argument - wenn schon Papa den russischen Frauen verfallen ist, dann könnte dies mit dem kulturellen Hintergrund in der Familie auch dem Sohn passieren. (Und falls es eine Tochter wird - es gibt ja auch ansprechende russische Männer.) Und dann wäre es auch extrem hilfreich, wenn er mit beiden Pässen flexibler wäre.
Fazit: Ich würde diese Bürokratie auf mich nehmen und die russische Staatsbürgerschaft beantragen!
Auch als Ausländer ohne russische Staatsbürgerschaft wirst Du nicht (!) abgeschoben. In Sibirien sitzen einige Drogenhändler ein ... diese werden nicht so einfach rausgelassen! Aber wie gesagt, die diplomatische Betreuung hebt in jedem Fall die Versorgung im Knast.domizil hat geschrieben:Und, um die Sache mal auf die Spitze zu treiben: Wenn ich in Russland als Ausländer straffällig werde so lasse ich mich lieber nach Deutschland abschieben und dort meine Strafe absitzen. Als russischer Bürger werde ich aber nicht abgeschoben, auch nicht mit einer zweiten Staatsbürgerschaft ...
Zurück zum Thema: Für Kinder, auch für meinen Sohn, halte ich beide Staatsbürgerschaften für wichtig. Mein Sohn soll mit 18 selbst entscheiden können, wo er leben möchte, welcher Kultur er sich mehr zugezogen fühlt. Da würde ich ihm jetzt nicht die Wege dahin verbauen wollen. Auch für Besuche bei der russischen oder deutschen Oma sollte man nicht jedes Mal ein Visum beantragen müssen, finde ich. Auch das Karriere-Argument von Sibirier finde ich wichtig - etwas internationale Erfahrung ist immer gut, und ein russischer Pass ermöglicht beispielsweise ein Praktikum in Russland, was ohne den Pass sehr schwierig wird (maximal 3 Monate halblegal möglich). Und als letztes Argument - wenn schon Papa den russischen Frauen verfallen ist, dann könnte dies mit dem kulturellen Hintergrund in der Familie auch dem Sohn passieren. (Und falls es eine Tochter wird - es gibt ja auch ansprechende russische Männer.) Und dann wäre es auch extrem hilfreich, wenn er mit beiden Pässen flexibler wäre.
Fazit: Ich würde diese Bürokratie auf mich nehmen und die russische Staatsbürgerschaft beantragen!
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
... tja, da zeigen sich dann mal wieder die Vorteile von einem SACHLICHEN Forum und einem SACHLICHEN Gedanken-/Meinungsaustausch. Ich habe meine Meinung geschrieben die sich in 57 Lebensjahren (davon 22 in Russland) gebildet hat, muß aber "neidvoll" anerkennen das die neuen Argumente nicht vom Tisch zu wischen sind ...
Uwe Niemeier
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- Norbert
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Danke!
Wie gesagt, für Dich und mich sehe ich auch keine Vorteile. Für meinen Sohn schon. Ich beziehe dies daher auch wirklich nur auf Kinder binationaler Ehen.
Wie gesagt, für Dich und mich sehe ich auch keine Vorteile. Für meinen Sohn schon. Ich beziehe dies daher auch wirklich nur auf Kinder binationaler Ehen.
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Bei Sohn mit zwei Staatsbürgerschaften könnte auch noch das Thema Wehrdienst wichtig werden. Weiß da schon jemand, wie das nach Abschaffung des Grundwehrdienstes in Deutschland läuft? Könnte ja sein, daß man dann in RU zur Waffe gebeten wird (wenn es dort in 18 Jahren noch die Wehrpflicht gibt).
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
... wenn ich richtig über die russische Gesetzgebung informiert bin werden russische Staatsbürger die im Ausland leben nicht zum Wehrdienst einberufen.
Uwe Niemeier
Uwe Niemeier
- Norbert
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Das stimmt so weit, dies ist für Jungs ein Nachteil. Aber dennoch hat man dann als Junge immer noch mehr Freiheiten, wenn der russische Pass vorhanden ist, als wenn er fehlt. Es würde nach den derzeitigen Gesetzen reichen, freiwillig ein paar Monate bei der Bundeswehr zu dienen, um der russischen Armee komplett zu entgehen. Ohne russischen Pass ist es schwerer, mittelfristig in Russland zu leben.arghmage hat geschrieben:Bei Sohn mit zwei Staatsbürgerschaften könnte auch noch das Thema Wehrdienst wichtig werden. Weiß da schon jemand, wie das nach Abschaffung des Grundwehrdienstes in Deutschland läuft? Könnte ja sein, daß man dann in RU zur Waffe gebeten wird (wenn es dort in 18 Jahren noch die Wehrpflicht gibt).
Aber an sich hast Du Recht, für Jungs sollte man dies berücksichtigen.
- Axel Henrich
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Da wir hier im Forum bei diesem Thema seit Jahren im Nebel stochern, waere es sehr hilfreich, wenn du das mit einem Link z.B. belegen koenntest.domizil hat geschrieben:... wenn ich richtig über die russische Gesetzgebung informiert bin werden russische Staatsbürger die im Ausland leben nicht zum Wehrdienst einberufen.
-ah-
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
... ja, danke für den helfenden Hinweis. Natürlich sollte man bei solchen Beiträgen im Forum konkret werden - Glauben tut man i.d.R. ja in der Kirche.
Also, alle Fragen rund um den Wehrdienst sind in der RF im Gesetz "О ВОИНСКОЙ ОБЯЗАННОСТИ И ВОЕННОЙ СЛУЖБЕ" geregelt. Den vollständigen Text dieses Gesetzes kann man unter folgendem Link nachlesen:
http://www.prizyv.net/zakon/zakon/zakon4/
Ich habe bereits nachgelesen - sogar zweimal - und muß mich nun korrigieren. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen auf deren Grundlage man vom Wehrdienst befreit wird und es gibt noch mehr Gründe auf deren Grundlage man von der Ableistung des Wehrdienstes zeitweilig befreit wird. "Aufenthalt im Ausland" gehört weder/noch zu diesen Gründen.
Einer der Befreiungsgründe für den Wehrdienst in der Russischen Armee ist die Ableistung von Wehrdienst in einer anderen Armee. Das Gesetz schreibt im:
Раздел IV. Призыв граждан на военную службу - Статья 23. Освобождение от призыва на военную службу. Граждане, не подлежащие призыву на военную службу - im Punkt:
г) прошедшие военную службу в другом государстве;
Ich kann hier noch den Link eines russischen Forums anfügen wo über diese Frage mit Juristen und erfahrenen Menschen diskutiert wird. Ich habe es nicht ausführlich gelesen, kann also für die Qualität des Forums nicht bürgen: http://www.prizyvnik.info/forum/showthr ... 873&page=2
Sollte jemand sich für dieses Thema wirklich sehr ernsthaft interessieren und der russischen Sprache nicht mächtig sein, bin ich gerne bereit Übersetzungen vorzunehmen oder weiter im Internet zu "stöbern" - aber es sollte wirklich eine Notwendigkeit vorliegen - denn meine Wohnungsverwaltung beschäftigt mich nebenbei auch noch ein wenig.
Mit freundlichen Grüssen
Uwe Niemeier
Also, alle Fragen rund um den Wehrdienst sind in der RF im Gesetz "О ВОИНСКОЙ ОБЯЗАННОСТИ И ВОЕННОЙ СЛУЖБЕ" geregelt. Den vollständigen Text dieses Gesetzes kann man unter folgendem Link nachlesen:
http://www.prizyv.net/zakon/zakon/zakon4/
Ich habe bereits nachgelesen - sogar zweimal - und muß mich nun korrigieren. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen auf deren Grundlage man vom Wehrdienst befreit wird und es gibt noch mehr Gründe auf deren Grundlage man von der Ableistung des Wehrdienstes zeitweilig befreit wird. "Aufenthalt im Ausland" gehört weder/noch zu diesen Gründen.
Einer der Befreiungsgründe für den Wehrdienst in der Russischen Armee ist die Ableistung von Wehrdienst in einer anderen Armee. Das Gesetz schreibt im:
Раздел IV. Призыв граждан на военную службу - Статья 23. Освобождение от призыва на военную службу. Граждане, не подлежащие призыву на военную службу - im Punkt:
г) прошедшие военную службу в другом государстве;
Ich kann hier noch den Link eines russischen Forums anfügen wo über diese Frage mit Juristen und erfahrenen Menschen diskutiert wird. Ich habe es nicht ausführlich gelesen, kann also für die Qualität des Forums nicht bürgen: http://www.prizyvnik.info/forum/showthr ... 873&page=2
Sollte jemand sich für dieses Thema wirklich sehr ernsthaft interessieren und der russischen Sprache nicht mächtig sein, bin ich gerne bereit Übersetzungen vorzunehmen oder weiter im Internet zu "stöbern" - aber es sollte wirklich eine Notwendigkeit vorliegen - denn meine Wohnungsverwaltung beschäftigt mich nebenbei auch noch ein wenig.
Mit freundlichen Grüssen
Uwe Niemeier
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Ach, und warum?!domizil hat geschrieben:... muß mich nun korrigieren...
Es gibt doch noch:
Статья 8. Организация воинского учета
1. Граждане обязаны состоять на воинском учете, за исключением граждан:
...
постоянно проживающих за пределами Российской Федерации.
Axel hat natuerlich recht, es gab hier im Forum unter den Schlagworten "Wehrdienst", "Wehrpflicht", ... schon eine ganze Reihe Diskussionen zu diesem Thema. Es hat sich aber wohl noch nie jemand gemeldet, der wirklich selbst als "Auslandsrusse" zum russischen Wehrdienst eingezogen wurde oder persoenlich jemanden kannte, dem so geschehen ist.