Jetzt kannst du also jedenfalls nicht mehr nach dem "Spätaussiedlergesetz" den Namen ändern, denn das ist ja schon einmal passiert, wohl aber nach den normalen Vorschriften für eine Namensänderung als deutsche Staatsangehörige diese beantragen. Dazu muss ich mich erst schlau machen. Melde mich.Die Ausreise nach Deutschland und damit der Wechsel der Staatsangehörigkeit bewirkt keine Namensänderung. Deshalb haben Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR weiterhin einen Vor- und Vatersnamen sowie einen Familiennamen. Mit der Eintragung der Namen in den Aufnahmebescheid, Registrierschein oder deutschen Pass ist noch keine verbindliche Änderung der Namen erfolgt. Ausnahme: wenn bereits bei der Ausstellung des Registrierscheins eine Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) erfolgte, dann ist diese Erklärung verbindlich.
Die Vor- und Familiennamen werden zunächst so geschrieben, wie es im Ausreisepass steht. Auch wenn der Vatersname im Ausreisepass nicht in lateinischen Buchstaben eingetragen ist, besteht er weiterhin. Er wird vom Standesamt in lateinischen Buchstaben übertragen. Dabei ist das Standesamt an eine international verbindliche Norm gebunden. Wird die Schreibweise der Namen als nicht richtig empfunden, kann der Spätaussiedler, der auch Deutscher ist, seinen Namen durch eine Erklärung nach § 94 BVFG beim Standesamt ändern lassen.
...
Die Erklärung nach dem Bundesvertriebenengesetz für Vertriebene und Spätaussiedler ist nur einmal möglich (sie muss öffentlich beglaubigt werden).
Durch Erklärung können geändert werden
der Vorname: Man kann seinen Vornamen selbstverständlich behalten, so wie er im Ausreisepass geschrieben ist. Gibt es für den Vornamen auch eine deutsche Form, so kann diese Form gewählt werden (z. B. für Ivan - Johann, Johannes oder Hans; für Elena - Helene oder Helena). Gibt es für den Vornamen keine deutsche Form, so kann man entweder nur die Schreibweise ändern oder einen ganz anderen deutschklingenden Vornamen wählen (z. B. für Vaceslav - Wjatscheslaw oder Kurt, z. B. für Svetlana - Swetlana oder Stefanie)...
Namensänderung
Re: Namensänderung
Also das habe ich erstmal zum Ursprungsvorgang für die Namensänderung von Spätaussiedlern gefunden:
Du erntest, was du säst.
Re: Namensänderung
Ich komme aus Tatarstan, liegt in Russland. Und du? Oder bist du hier geboren?Saboteur hat geschrieben:aus welcher Ecke kommt deine Familie denn?
Re: Namensänderung
Das ist ja interessant. Also gilt diese Namensänderung als eine andere Vornamensänderung, nicht als diese normale, typisch, die für hier Geborenen gilt? Verstehe ich es richtig? Also müsste es doch in der Tat gehen, dass ich die normale V. Änderung in Anspruch nehmen kann...manuchka hat geschrieben:
---Die Erklärung nach dem Bundesvertriebenengesetz für Vertriebene und Spätaussiedler ist nur einmal möglich (sie muss öffentlich beglaubigt werden)---
Jetzt kannst du also jedenfalls nicht mehr nach dem "Spätaussiedlergesetz" den Namen ändern, denn das ist ja schon einmal passiert, wohl aber nach den normalen Vorschriften für eine Namensänderung als deutsche Staatsangehörige diese beantragen. Dazu muss ich mich erst schlau machen. Melde mich.
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Re: Namensänderung
@Manu: Es mag vielleicht alles so richtig sein, wie Du es geschildert hast. Das die Erklärung bei Einbürgerung nur einmal möglich ist.
Hier liegt für mich jedoch der Fall vor, dass ein deutscher Staatsangehöriger (egal, ob Einsiedler, oder von Geburt aus DE ist), seinen Vornamen ändern möchte und da besteht die Möglichkeit mti psychischen Belastungen etc.....
Die von den Eltern getroffene Entscheidung/Erklärung/Antrag wird Xenia wohl nicht anfechten können...wohl aber m. E. einen Antrag auf Namensänderung wg. psychischen Belastungen (die sie schon hat, sonst hätte sie hier nicht gepostet)....
Hier liegt für mich jedoch der Fall vor, dass ein deutscher Staatsangehöriger (egal, ob Einsiedler, oder von Geburt aus DE ist), seinen Vornamen ändern möchte und da besteht die Möglichkeit mti psychischen Belastungen etc.....
Die von den Eltern getroffene Entscheidung/Erklärung/Antrag wird Xenia wohl nicht anfechten können...wohl aber m. E. einen Antrag auf Namensänderung wg. psychischen Belastungen (die sie schon hat, sonst hätte sie hier nicht gepostet)....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Namensänderung
Sibirier, und was habe ich geschrieben? Genau das gleiche:
Ich schau mir am WE mal die Vorschriften dazu an. Ich bin nicht mal sicher, dass man dazu den ganze Psycho-Kram braucht, aber wenn ich mehr in Erfahrung gebracht hab, kann ich auch mehr sagen.manuchka hat geschrieben:Jetzt kannst du also jedenfalls nicht mehr nach dem "Spätaussiedlergesetz" den Namen ändern, denn das ist ja schon einmal passiert, wohl aber nach den normalen Vorschriften für eine Namensänderung als deutsche Staatsangehörige diese beantragen. Dazu muss ich mich erst schlau machen. Melde mich.
Du erntest, was du säst.
Re: Namensänderung
Ja das wäre super, wenn es ohne den Psychologen ginge. Ist ja eigentlich Quatsch, dass man dafür erst zum Seelenklempner gehen mussmanuchka hat geschrieben: Ich schau mir am WE mal die Vorschriften dazu an. Ich bin nicht mal sicher, dass man dazu den ganze Psycho-Kram braucht, aber wenn ich mehr in Erfahrung gebracht hab, kann ich auch mehr sagen.
Re: Namensänderung
Ich melde mich nochmal
Ich hatte eine E-Mail an den Grenzübergangslager Friedland geschickt, wo damals diese Namensänderung vollzogen wurde und sie haben das geantwortet:
Sie wurden am 04.09.1998 – zusammen mit Ihrer Mutter, Werner Irena, - registriert und nach Schleswig-Holstein verteilt worden.
Am gleichen Tag haben Sie wie auch Ihre Mutter, bei BVA in Friedland, die Namenserklärung gem. § 94 BVFG abgegeben.
Laut Urkunde hießen Sie damals Ksenia. Damals waren Sie zwar erst 12 Jahre alt, daher hat Ihre Mutter, als Personsorgeberechtigte, die Namensänderung unterschrieben.
Eine erneute Namensänderung ist bei Bundesverwaltungsamt nicht mehr möglich.
Falls Sie Ihren Vornamen ändern wollen bzw. den „alten“ Vornamen annehmen wollen, wenden Sie sich Bitte an das für Sie zuständige Standesamt.
Ich weise Sie nur darauf hin, dass die Namenserklärung damals beim Bundesverwaltungsamt kostenlos war, eine neue Namensänderung bei einem Standesamt mit Sicherheit mit erheblichen Kosten verbunden werden kann.
:( Bin echt verzweifelt, also kann ich es wirklich vergessen?
Ich hatte eine E-Mail an den Grenzübergangslager Friedland geschickt, wo damals diese Namensänderung vollzogen wurde und sie haben das geantwortet:
Sie wurden am 04.09.1998 – zusammen mit Ihrer Mutter, Werner Irena, - registriert und nach Schleswig-Holstein verteilt worden.
Am gleichen Tag haben Sie wie auch Ihre Mutter, bei BVA in Friedland, die Namenserklärung gem. § 94 BVFG abgegeben.
Laut Urkunde hießen Sie damals Ksenia. Damals waren Sie zwar erst 12 Jahre alt, daher hat Ihre Mutter, als Personsorgeberechtigte, die Namensänderung unterschrieben.
Eine erneute Namensänderung ist bei Bundesverwaltungsamt nicht mehr möglich.
Falls Sie Ihren Vornamen ändern wollen bzw. den „alten“ Vornamen annehmen wollen, wenden Sie sich Bitte an das für Sie zuständige Standesamt.
Ich weise Sie nur darauf hin, dass die Namenserklärung damals beim Bundesverwaltungsamt kostenlos war, eine neue Namensänderung bei einem Standesamt mit Sicherheit mit erheblichen Kosten verbunden werden kann.
:( Bin echt verzweifelt, also kann ich es wirklich vergessen?
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Re: Namensänderung
da steht doch, dass du dich ans Standesamt wenden sollst...Xenia hat geschrieben:
:( Bin echt verzweifelt, also kann ich es wirklich vergessen?
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Namensänderung
Ich habe doch schon geschrieben, dass ich dort gewesen bin und man mir mit dem Psychokram kamSaboteur hat geschrieben:da steht doch, dass du dich ans Standesamt wenden sollst...Xenia hat geschrieben:
:( Bin echt verzweifelt, also kann ich es wirklich vergessen?
