Nein, ich habe eine Arbeitsgenehmigung und einen Aufenthaltsstatus. Alsokannmir dahingehend nicht viel passieren.Jochen hat geschrieben:Du sitzt also mit dt. Arbeitsvertrag und deutschem Gehalt in einem russischen Büro, erbringst deine Arbeitsleistung in Russland und lässt die Steuern unter den Tisch fallen. Was erzählst du bei zufälliger Kontrolle des Migrationsamtes oder der Steuerprüfung, was du denn im Büro zu suchen hast? Jetzt mal rein hypothetisch.bosna hat geschrieben: Das stimmt, aber einige Firmen lassen es unter den Tisch falles. Es geht in Deutschland auf ein deutsches Konto, wie auch der Rest des Gehaltes.
Die Leute sind ja auch nicht doof.
Entsendeung nach Moskau
Re: Entsendeung nach Moskau
Re: Entsendeung nach Moskau
Im Gesetz steht: länger als 6 Monate ausserhalb Russlands...Norbert hat geschrieben:Bei Abwesenheit von mehr als 183 Tagen am Stück oder pro Jahr?Jochen hat geschrieben:Norbert, du weisst doch: bei Abwesenheit wird das Spezialistenvisum annuliert!![]()
Danke für den Gesetzesauszug!
Wie das nun gezählt wird, ob laufende Monate oder Kalenderjahr, wäre interessant zu erfahren. Aber da steht nix.
Könnte mir vorstellen, dass Ein-und Ausreisen vom Migrationsamt regelmäßig abgerufen werden und wenn man pro laufende Monate oder Kalenderjahr keine Chance mehr hat, auf 183Tage+ zu kommen, wird die Arbeitsgenehmigung annuliert.
Anders kann ich es mir nicht vorstellen! Ansonsten müsste der Spezialist zum FMS eingeladen werden oder Kontrolle kommt und die zählen über die Passstempel nach.
Andererseits muss man quartalsmäßig dem FMS Bericht erstatten über die Auszahlung des Spezialistengehaltes. Wenn alles pünktlich erfolgt, kann es dem FMS auch theoretisch egal sein, wie lange man im Land ist.
Als ich Steuerresident wurde, hat meine Buchhaltung einfach alle Anwesenheitstage, ob privat oder geschäftlich, zusammengezählt und dann zahlte ich 13%. Könnten also auch einfach nur die Tage zusammengezählt werden!
Zuletzt geändert von Jochen am 30 Sep 2011, 13:44, insgesamt 3-mal geändert.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Re: Entsendeung nach Moskau
Bei dir scheint es ein interessanter Fall zu sein!bosna hat geschrieben:
Nein, ich habe eine Arbeitsgenehmigung und einen Aufenthaltsstatus. Alsokannmir dahingehend nicht viel passieren.
Aufenthaltsstatus hast du, also Ausländer. Arbeitsgenehmigung hast du, also musst du ja einen russ. Arbeitsvertrag haben. Oder wie hast du in deinem Fall die Arbeitsgenehmigung bekommen?
Erzähl doch mal!
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Re: Entsendeung nach Moskau
Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Re: Entsendeung nach Moskau
Firma Horch&Guck, Auslandsfiliale? Alles klar, ich werde lieber nicht zu viel fragen!bosna hat geschrieben:Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Re: Entsendeung nach Moskau
Heisst auf jeden Fall einmal Rep. Office und folglich kein Spezialistenvisum.bosna hat geschrieben:Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Re: Entsendeung nach Moskau
So schlimm ist es nicht, habe keinen Diplomatenstatus. Wir machen das ganz öffentlich und auch Putin weiß darüber bescheid.Jochen hat geschrieben:Firma Horch&Guck, Auslandsfiliale? Alles klar, ich werde lieber nicht zu viel fragen!bosna hat geschrieben:Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Re: Entsendeung nach Moskau
Das würde ich bezweifeln. [Nachtrag: Die folgenden Sätze waren falsch! Siehe unten.]OlgaP hat geschrieben:Dies gilt nur. wenn man ein ganz normales Arbeitsvisum hat. Mit dem Arbeitsvisum "eines hochqualifizierten Spezialisten" ist der Steuersatz immer 13%, egal wieviel Tage man in Russland verbracht hat.bosna hat geschrieben:Du bist allerdings in Russland steuerpflichtig, dort gibt es einen Steuersatz von 13% wenn Du mehr als 183 (könnte auch 184 sein) Tage im Jahr in Russland bist, ansonsten zahlst Du 30%.
Mit "egal" habe ich natürlich grob gemeint. Mit dem normalen Arbeitvisum muss man diese 183 Tage mit den Passstempeln beweisen, wie es schon gesagt wurde; mit dem Spezialistenvisum braucht man es nicht.
Налоговым кодексом РФ установлены особенности налогообложения доходов ВКС, получивших разрешение на работу. Так, с 1 июля 2010 г. в отношении всех доходов, получаемых физическим лицом, не являющимся налоговым резидентом РФ, от осуществления трудовой деятельности в качестве ВКС, ставка НДФЛ устанавливается в размере 13% (п. 3 ст. 224 НК РФ). Если высококвалифицированный иностранный специалист приобрел статус налогового резидента РФ, то его доходы облагаются НДФЛ также по ставке 13% (п. 1 ст. 224 НК РФ).
Re: Entsendeung nach Moskau
Hallo Zusammen
vielen Dank für eure Informationen, die sehr hilfreich waren
Ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Versicherungen. Ist es notwenig eine Ausland-Krankenversicherung abzuschließen oder andere Arten von Versicherungen?
vielen Dank für eure Informationen, die sehr hilfreich waren
Ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Versicherungen. Ist es notwenig eine Ausland-Krankenversicherung abzuschließen oder andere Arten von Versicherungen?
Re: Entsendeung nach Moskau
Krankenversicherung kommt auf deinen Vertrag an. Wenn du lokal als Spezialist angestellt bist, ist dein Arbeitgeber hier in Russland versplichtet, dir eine private Krankenversicherung zu zahlen. Das sollte in der Regel auch bei 'normalen' Arbeitsvisa Usus sein.olscha_s hat geschrieben:Ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Versicherungen. Ist es notwenig eine Ausland-Krankenversicherung abzuschließen oder andere Arten von Versicherungen?

