Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
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Fahrenheit20
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
3 mil im jahr ?
Alter, alles klar

- bella_b33
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
Ich weiß nicht, ob das Busniess vom Thomas 2Mill Gehalt pro Jahr für Ihn abwirft, wäre aber ne Möglichkeit.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
In einem Russlandforum handeln sich Gehaltsangaben in Millionenhöhe mit größter Wahrscheinlichkeit um Rubel! 
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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Fahrenheit20
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
Achso... :P
Ich wollte schon sagen, 3 mil euro - wie soll das denn gehen
Sind ja nur ca 47.000 euro.
Gehalt oder Umsatz oder Gewinn ? Oder muss man sich sowas wie Gehalt auszahlen, um dies zu bekommen ? (Kann mir ja auch als Besitzer einer GmBH ein eigenes Gehalt bezahlen - als Geschäftsführer - wie das halt in Russland ist, weiß ich nicht!)
Ich wollte schon sagen, 3 mil euro - wie soll das denn gehen
Sind ja nur ca 47.000 euro.
Gehalt oder Umsatz oder Gewinn ? Oder muss man sich sowas wie Gehalt auszahlen, um dies zu bekommen ? (Kann mir ja auch als Besitzer einer GmBH ein eigenes Gehalt bezahlen - als Geschäftsführer - wie das halt in Russland ist, weiß ich nicht!)
- zimdriver
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
- bella_b33
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
Ja, auch in Ru zahlt sich der Gen. Direktor einer GmbH selbst ein Gehalt. Wie soll das sonst funktionieren? Einfach nehmen und fertig ist auch hier nicht möglich 
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Norbert
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben. Bedenke aber, dass Du auf den Lohn 13 % Lohnsteuer und 34 % Rentenversicherung (oder waren es 36 %?) zahlen musst!zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Ohne diese Spezialistenregelung bleibt Dir auch als Firmenbesitzer nur der Weg über die gewöhnliche Arbeitsgenehmigung. (Was auch logisch ist, sonst würde der halbe Kaukasus in Russland eigene Firmen gründen.)
Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
Plus noch ein Diplom nachweisen! Normale Berufsausbildung reicht nicht! Es heisst ja: hochqualifizierter Spezialist!Norbert hat geschrieben:Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben.zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Aber Direktoren sind mittlerweile eh quotenbefreit. Da hat man dann die monatelangen Rennereien für das normale grüne Visum.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
- bella_b33
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
+ Versteuerung der Einnahmen/des Guthabens der OOO(je nach gewähltem System).....man kommt knapp auf die Hälfte(irgendwas über 40%), die weg ist.Norbert hat geschrieben:Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben. Bedenke aber, dass Du auf den Lohn 13 % Lohnsteuer und 34 % Rentenversicherung (oder waren es 36 %?) zahlen musst!zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- zimdriver
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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland
NEIN, zumindest nicht in Moskau und in meinem BereichJochen hat geschrieben:Plus noch ein Diplom nachweisen! Normale Berufsausbildung reicht nicht! Es heisst ja: hochqualifizierter Spezialist!Norbert hat geschrieben:Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben.zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Aber Direktoren sind mittlerweile eh quotenbefreit. Da hat man dann die monatelangen Rennereien für das normale grüne Visum.
HQS: Nachweis des Einkommens reicht, kein Diplom notwendig.
GD: Diplom muss apostilliert nachgewiesen werden, um die Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Das Visum war bis Mitte verg. Jahres immer ein eingeklebtes, kein grüner Zettel.
