in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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raspberryswirl
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in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von raspberryswirl »

Moin,

alle Unterlagen beisammen und jetzt bei Gericht zur Befreiung des Ehefähigkeitszeugnis. Schreibt mit der Sachbearbeiter, da beide 2000 in Russland geschieden sind und vorher (Geburtsurkunde liegt vor) in der Sowjetunion geboren sind, THEORETISCH doppelte Staatsbürgerschaften haben haetten koennen (!) - also sowjetisch und russisch.... stimmt das?
ich kann das nicht glauben... - ist mir klar, der Hintergrund ist Ehe/Scheidungsrecht - aber er will eine notarielle Erklaerung, das dauert wieder 2 Monate, da wir noch getrennt sind...

Danke und Gruss
raspberryswirl
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Norbert
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von Norbert »

Ich glaube Du musst noch einmal etwas genauer schreiben, was Du meinst?! Ich habe die Frage jedenfalls nicht begriffen, der Text ist etwas zu wirr.
raspberryswirl
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von raspberryswirl »

ok. Ich versuchs. ist nicht kompliziert nur verrückt.
Also, wir waren bei der Eheberatung, Standesamt. -> Unterlagen in Ordnung
Dann Anmeldung der Ehe -> alle Unterlagen in Ordnung.
Jetzt geht es um die Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnis, dh. das Standesamt schickt die Unterlagen zum OLG.
Der Sachbearbeiter, will jetzt eine notarielle Bescheinigung bzw. es reicht wohl eine Versicherung an Eidesstaat - WELCHE
Staatsbürgerschaft, die Geschiedenen zum Zeitpunkt der Scheidung hatten.
Die Scheidung war 2000, beide sind in der UDSSR geboren, ABER theorethisch haetten Sie zu diesem Zeitpunkt auch dopplete Staatsbürgerschaft haben können - (sowjetische und russische - unterstelle ich mal). Stimmt das?
Gibt es da sonst keinen Ausweg?
Pitfalls of bureaucrazy
Danke
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Norbert
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von Norbert »

OK, verstanden.

Die sowjetische Staatsbürgerschaft hat es 2000 nicht mehr gegeben. Alle sowjetischen Staatsbürger wurden von den Nachfolgestaaten, in den meisten Fällen also Russland, übernommen. Eine doppelte russisch-sowjetische ist daher komplett ausgeschlossen. Ich als Ossi bin ja auch kein doppelte Staatsbürger - DDR und Deutschland. ;)

Eventuell meinten die Beamten aber etwas anderes. Wobei die Frage ist: Bei einer Scheidung gibt es doch ein Urteil - damit ist die Ledigkeit doch bereits eindeutig nachgewiesen und braucht nicht mehr eidesstattlich bestätigt werden. Apostille auf das Urteil, übersetzen, fertig?! Oder übersehe ich etwas?
raspberryswirl
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von raspberryswirl »

Norbert hat geschrieben:OK, verstanden.

Die sowjetische Staatsbürgerschaft hat es 2000 nicht mehr gegeben. Alle sowjetischen Staatsbürger wurden von den Nachfolgestaaten, in den meisten Fällen also Russland, übernommen. Eine doppelte russisch-sowjetische ist daher komplett ausgeschlossen. Ich als Ossi bin ja auch kein doppelte Staatsbürger - DDR und Deutschland. ;)
Ok. Danke!
gibt es das irgendwo schriftlich?
ich habe nur gelesen, ab 2001 konnte man entweder die russische Staatsbürgerschaft über registratur beantragen oder später "automatisch".
http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=020609
Norbert hat geschrieben: Eventuell meinten die Beamten aber etwas anderes. Wobei die Frage ist: Bei einer Scheidung gibt es doch ein Urteil - damit ist die Ledigkeit doch bereits eindeutig nachgewiesen und braucht nicht mehr eidesstattlich bestätigt werden. Apostille auf das Urteil, übersetzen, fertig?! Oder übersehe ich etwas?
Ja. Liegt alles vor. Ich habe aber Angst, dass er wirklich darauf hinaus will, dass er denkt, meine Verlobte, haette zum Zeitpunkt der Scheidung evtl. noch eine andere Staatsbürgerschaft. Das dauert dann wieder Ewigkeiten...
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Norbert
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von Norbert »

raspberryswirl hat geschrieben:Ich habe aber Angst, dass er wirklich darauf hinaus will, dass er denkt, meine Verlobte, haette zum Zeitpunkt der Scheidung evtl. noch eine andere Staatsbürgerschaft. Das dauert dann wieder Ewigkeiten...
Ja, aber das ist doch Nonsens. Angenommen sie hätte noch die sowjetische gehabt, aber es gab 2000 ja längst keine Sowjetunion mehr ... wie hätte er da die Scheidung von einem sowjetischen Richter bestätigen lassen sollen?! Wenn er wirklich damit kommt, frage mal, ob er das bei Ex-DDR-Bürgern auch so fordert! :roll:
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Sibirier
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von Sibirier »

Nein, ich gehe davon aus, dass er einfach nur eine Bestätigung (notariell beglaubigt), dass beide zum Zeitpunkt der Scheidung keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Wenn nämlich einer von beiden die dt. Staatsbürgerschaft hätte, wäre er nicht zuständig, sondern ein Richter, der das russ. Scheidungsurteil bestätigen müsste....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
raspberryswirl
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von raspberryswirl »

neee - besser - gerade mit ihm telefoniert. Er will es mir nicht schriftlich geben was er will - ich soll es ueber das standesamt machen. Es ist ja auch nur eine kleinigkeit.... ich bin sehr wuetend ... da er auf meine Email nicht reagiert hat, davor schon.
Er will eine formlose Bescheinung, von meiner zukünftigen, die versichert, dass beide (also ihr exmann und sie) zum ZEITPUNKT der SCHEIDUNG russische staatsbuerger waren. Es sollte schon ein Anwalt, Notar oder eine oeffentliche Stelle sein, apostiliert werden muss es nicht. Aber das nur muendlich, schriftlich will er nicht.
Hintergrund ist wohl das Scheidungsrecht, welches zum Zeitpunkt der Scheidung angwendet werden muss. Bspw. Sie war Russin, er AlienNation... dann waere das Scheidungsurteil aus Russland vielleicht nicht rechtens...
Kapiern tue ich es nicht, muss ich ja nicht, habe ja nicht Jura studiert.

Nur, dass als Hinweis, für die Zukunft. Ich berichte weiter, jetzt wird ersteinmal das standesamt freundlich dazwischengenommen,
Gruss
rasp.
raspberryswirl
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Re: in D heir. -> EFZ/ doppelte Staatsbürger in RU?

Beitrag von raspberryswirl »

Nun ist die Antwort da... und ich fuehle mich vom Amtsschimmel verarscht, reine Schickane

es gibt 2 Wege zur Befreieung eines Ehefähigkeitszeugnis
1) gesonderte Prüfung durch OLG
2) "Da laut Ihren Angaben zum Zeitpunkt der Scheidung beide Parteien die russische Staatsangehörigkeit besaßen und die Scheidung in Russland war, kann die Prüfung im Rahmen der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis erfolgen. Die Scheidung muss somit nicht in einem gesonderten Verfahren beim Oberlandesgericht geprüft werden ( wodurch es für Sie auch zu einer Zeitersparnis kommt ). "
Zeitersparnis ist, notariell erklaerung, uebersetzung evtl. noch apostille... (das konnte mir der mitarbeiter beim OLG nicht sagen... jaja) - Zeitersparnis, bis die Unterlagen hier sind - bestimmt ein Monat (und nein ich will nicht drueber diskutieren, man koennte ja DHL nehmen ;-) - es sind Kosten und es Kostet Zeit und meine Nerven.

"Zu den Rechtsgrundlagen wird auf § 10 PSTG; § 107FamG verwiesen."

Meine Frage daher, wie lange dauert die gesonderte Prüfung durch das OLG? Hat da jemand Erfahrungswerte? Prüfung einer Scheidung bzw. des Scheidungsurteils?

Danke und Gruss
raspberry
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