skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Hallo zusammen,
meine moskowiter "noch-nicht-aber-bald-Verlobte" würde sich gerne mit einer Frau unterhalten, bei der die Eheschließung in D bereits geklappt hat um einen Überblick über eventuelle bevorstehende Komplikationen zu bekommen. Sie wird in ca 6 Wochen ihre Scheidung durch haben, danach steht dann die Frage im Raum, wie das mit dem Sorgerecht für die Tochter (15 Monate) geregelt werden muss, damit wir nicht verheiratet sind aber trotzdem getrennt leben müssen weil die Kleine nicht nach D darf (die Antwort wäre für mich auch interessant) usw. usw. usw.
Welche Papiere notwendig sind, wissen wir (der Sinn bei einigen wie z.B. der Heiratsurkunde der ersten Ehe (?) allerdings schleierhaft) - ich war bereits beim Standesamt und auch bei Ausländerbehörde aber trotzdem wäre ein "Erfahrungsaustausch" schön und vor allem: Beruhigend!
Gibt s hier vielleicht ein nettes (hier sind ja an sich alle nett!) Pärchen mit Antworten auf alle möglichen und unmöglichen Fragen?
LG Magnus
meine moskowiter "noch-nicht-aber-bald-Verlobte" würde sich gerne mit einer Frau unterhalten, bei der die Eheschließung in D bereits geklappt hat um einen Überblick über eventuelle bevorstehende Komplikationen zu bekommen. Sie wird in ca 6 Wochen ihre Scheidung durch haben, danach steht dann die Frage im Raum, wie das mit dem Sorgerecht für die Tochter (15 Monate) geregelt werden muss, damit wir nicht verheiratet sind aber trotzdem getrennt leben müssen weil die Kleine nicht nach D darf (die Antwort wäre für mich auch interessant) usw. usw. usw.
Welche Papiere notwendig sind, wissen wir (der Sinn bei einigen wie z.B. der Heiratsurkunde der ersten Ehe (?) allerdings schleierhaft) - ich war bereits beim Standesamt und auch bei Ausländerbehörde aber trotzdem wäre ein "Erfahrungsaustausch" schön und vor allem: Beruhigend!
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Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Meintest Du vielleicht, dass Ihr dann bald verheiratet seit, aber Deine Frau nicht zu Dir nach DE ziehen kann, weil die Aufenthaltsgenehmigung für die Kleine nicht erteilt wird, weil nicht das alleinige Sorgerecht für sie bei Deiner Frau besteht?creati hat geschrieben:....danach steht dann die Frage im Raum, wie das mit dem Sorgerecht für die Tochter (15 Monate) geregelt werden muss, damit wir nicht verheiratet sind aber trotzdem getrennt leben müssen weil die Kleine nicht nach D darf (die Antwort wäre für mich auch interessant) usw. usw. usw.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Ja, das meinte ich - sie sagte das er die Erlaubnis zur Ausreise des Kindes erteilen müsse weil er ja schließlich auch das halbe Sorgerecht hat ... ich kenn das hier in D auch nicht anders, wobei der Elternteil bei dem das Kind lebt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (innerhalb D) hat. Ich will mich da aber auch nicht groß einmischen - die beiden haben ein echt gutes Verhältnis zueinander und er kümmert sich (dank hohem Einkommen) finanziell sehr gut um Noch-Frau und Kind!
Viel wichtiger wäre, eine Frau zu finden, die das Ganze mit Eheschließung und Ämterrennerei schon hinter sich hat und meine Maus etwas "beruhigen" kann ...?! Was soll z.B. in der "Versicherung an Eides statt zum Familienstand" stehen??? Es gibt doch schließlich ein Scheidungsurteil und den Eintrag "ledig/geschieden" im russischen "Personalausweis"! Wozu also dieser Umstand und was genau soll da drin stehen? Schließlich fallen dafür Notarkosten an!
Viel wichtiger wäre, eine Frau zu finden, die das Ganze mit Eheschließung und Ämterrennerei schon hinter sich hat und meine Maus etwas "beruhigen" kann ...?! Was soll z.B. in der "Versicherung an Eides statt zum Familienstand" stehen??? Es gibt doch schließlich ein Scheidungsurteil und den Eintrag "ledig/geschieden" im russischen "Personalausweis"! Wozu also dieser Umstand und was genau soll da drin stehen? Schließlich fallen dafür Notarkosten an!
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Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Was der Quatsch mit dieser eidesstaatlichen Versicherung soll, entzieht sich auch meiner Kenntnis, weil es ja den Inlandspass mit sämtlichen Eintragungen gibt....Nagut, meine Frau ist damals zum Notar gegangen, hat die Erklärung unterschrieben, der Notar hat beglaubigt und das zust. Gericht für den Notar hat die Apostille drauf geklatscht....Anschl. übersetzen lassen und alle waren glücklich..... 
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Normalerweise haben beide Teile Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h., man muss sich einigen - selbst wenn man einen Pass fürs Kind machen lassen will. Ich habe z.B. alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht meiner Kids und brauche mich wegen sowas nicht zu koordinieren. Ob es sowas in Russland gibt, weiss ich nicht. Auf jeden Fall aber muss er aber nicht die Erlaubnis zur Ausreise erteilen, weil er das halbe Sorgerecht hat. Das ist eine ziemlich seltsame Logik von ihr. Er kann gegen die Ausreise sein, weil dann der Umgang mit seinem Kind erschwert oder fast unmöglich wird. Ist natürlich ätzend in einem Fall, bei dem sich der Kindsvater ansosnsten einen Dreck um seine Verpflichtungen kümmert.creati hat geschrieben:Ja, das meinte ich - sie sagte das er die Erlaubnis zur Ausreise des Kindes erteilen müsse weil er ja schließlich auch das halbe Sorgerecht hat ... ich kenn das hier in D auch nicht anders, wobei der Elternteil bei dem das Kind lebt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (innerhalb D) hat.
Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
In Russland es wohl so:
QuelleNachweis der alleinigen Sorge: Der Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge (z.B.
durch gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen
sorgeberechtigten Elternteils) ist immer dann erforderlich, wenn der andere Elternteil
des Kindes im Ausland verbleibt. Nach einer Scheidung behalten in der Russischen
Föderation in der Regel beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht. Bitte beachten
Sie, dass ein Anspruch auf Kindernachzug lediglich bei alleiniger elterlicher Sorge
besteht. Bei weiterhin bestehender gemeinsamer Sorge kommt ein Kindernachzug
lediglich im Rahmen einer Ermessensentscheidung gemäß § 32 Abs. 4 AufenthG in
Betracht, wobei das Vorliegen einer besonderen Härte durch die/den Antragsteller/in
nachzuweisen ist.
Du erntest, was du säst.
Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Jo so wars bei uns auch. Meine Frau mußte dann hier allerdings nach dem Befreiungsverfahren beim OLG nochmals eine eidesstattliche Versicherung beim Standesamt abgeben, daß sie ledig ist ... na ja Bürokratiewahnsinn haltSibirier hat geschrieben:Was der Quatsch mit dieser eidesstaatlichen Versicherung soll, entzieht sich auch meiner Kenntnis, weil es ja den Inlandspass mit sämtlichen Eintragungen gibt....Nagut, meine Frau ist damals zum Notar gegangen, hat die Erklärung unterschrieben, der Notar hat beglaubigt und das zust. Gericht für den Notar hat die Apostille drauf geklatscht....Anschl. übersetzen lassen und alle waren glücklich.....
Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Wobei eidesstattliche Versicherungen bei deutschen Behörden ja wirklich unproblematisch und auch nicht besonders teuer sind....arghmage hat geschrieben:Meine Frau mußte dann hier allerdings nach dem Befreiungsverfahren beim OLG nochmals eine eidesstattliche Versicherung beim Standesamt abgeben, daß sie ledig ist ... na ja Bürokratiewahnsinn halt
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
Ja russische gesetze sind schon eigenartig. Besonders was Erziehung alleinstehender Frauen angeht. in humaner geht es kaum und wird wohl nur von einigen Staaten in Afrika uebertroffen. Wenn ein Mann sagt , ach was sorry tut mir leid , habe mich noch nicht ausgetobt , werde es jetzt machen, das mit dem kind schaffst auch alleine und tschuess. Passiert ihm in der regel kaum was. laesst sich noch besacheinigen dass er nur 5-10000 rubel verdient und das wars,. fuer Frau und kind gibt es nix. Aber will frau und kind verreisen oder noch besser hat einen auslaender kennengelernt ,dann muss sie zu diesem Nichtsnutz und um erlaubnis fragen. der hammer ist dann dass ihm eigentlich dass Kind am Ars... vorbei geht und er seine unterschrift verkauft. so laeuft das in sehr sehr vielen faellen hier ab. einfach skandaloes. Habe ja schon oefters gesagt die russischen frauen sind viel zu gut fuer diese Maenner hier
die Vergangenheit ist leichter zu deuten als die Zukunft…
Re: skype-Kontakt aus D nach Moskau gesucht
So, dank erstmal an alle für diese Einführung in die soziale Ungerechtigkeit aber das war nicht wirklich der Hntergrund meines Threads sondern vielmehr die Frage ob hier eine Frau bereit wäre, sich mal in skype mit meiner Freundin zu treffen und ihr den Ablauf von dem ganzen Prozedere zu erklären um ihr ein wenig die Angst vor dem ganzen bürokratischen Aufriss zu nehmen ...?
Dank einer Freundin bei der Immigration/Integration bin ich nun trotzdem ein wenig schlauer:
Eidestattliche Versicherung:
Nach einer Scheidung kann sie ja in RU erneut heiraten,
lässt den Inlandspass noch vor der Änderung in "verheiratet" beglaubigen und übersetzen,
legt dann in D aber nur die alte Scheidungsurkunde vor und ist somit zweimal verheiratet.
Damit in diesem Falle die deutsche Ehe annuliert werden kann,
muss die eidestattliche Versicherung abgelegt werden, soweit klar!
Sorgerecht:
Ist ne Absprachesache zwischen den beiden Parteien, die notariell beglaubigt werden muss -
andernfalls gibt es noch die gerichtliche Variante von wegen Härtefall usw.
Wird in diesem unserem Fall aber nicht notwendig sein (hoffen wir)
Hochzeitsurkunde der erste Ehe:
Aus meiner Sicht völlig sinnfrei weil sie ja schließlich eine Scheidungurkunde (oder -urteil) bekommt -
Problem dürfte eher sein, das die Hochzeitsurkunde bei der Scheidung eingezogen wird?
Wie soll ich die dann bitte beim Standesamt vorlegen???
Es gibt aber auf Wunsch ein Schriftstück das den Inhalt der Hochzeitsurkunde widergibt - sinngemäß:
Am XX.XX.XXXX wurde die Ehe zwischen A und B auf dem Standesamt C geschlossen -
die Urkunde D wurde am XX.XX.XXXX anlässlich der Scheidung von dem Gericht E eingezogen!
Ich hoffe mal das das reichen wird - werd morgen beim Standesamt nachfragen ...
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Eidestattliche Versicherung:
Nach einer Scheidung kann sie ja in RU erneut heiraten,
lässt den Inlandspass noch vor der Änderung in "verheiratet" beglaubigen und übersetzen,
legt dann in D aber nur die alte Scheidungsurkunde vor und ist somit zweimal verheiratet.
Damit in diesem Falle die deutsche Ehe annuliert werden kann,
muss die eidestattliche Versicherung abgelegt werden, soweit klar!
Sorgerecht:
Ist ne Absprachesache zwischen den beiden Parteien, die notariell beglaubigt werden muss -
andernfalls gibt es noch die gerichtliche Variante von wegen Härtefall usw.
Wird in diesem unserem Fall aber nicht notwendig sein (hoffen wir)
Hochzeitsurkunde der erste Ehe:
Aus meiner Sicht völlig sinnfrei weil sie ja schließlich eine Scheidungurkunde (oder -urteil) bekommt -
Problem dürfte eher sein, das die Hochzeitsurkunde bei der Scheidung eingezogen wird?
Wie soll ich die dann bitte beim Standesamt vorlegen???
Es gibt aber auf Wunsch ein Schriftstück das den Inhalt der Hochzeitsurkunde widergibt - sinngemäß:
Am XX.XX.XXXX wurde die Ehe zwischen A und B auf dem Standesamt C geschlossen -
die Urkunde D wurde am XX.XX.XXXX anlässlich der Scheidung von dem Gericht E eingezogen!
Ich hoffe mal das das reichen wird - werd morgen beim Standesamt nachfragen ...
Leg dich nie mit einem Idioten an -
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