manuchka hat geschrieben:Darf eine Dame vom Einwohnermeldeamt einfach so meine Anschrift rausrücken, wenn da jemand kommt und sie haben will?
Sie darf!
So funktioniert die Anfrage beim Einwohnermeldeamt
Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann. Die betroffenen Personen werden jedoch bei diesen so genannten erweiterten Melderegisterauskünften unverzüglich informiert und erhalten auch den Namen des Anfragenden.
Für die Auskünfte aus dem Melderegister berechnen die Behörden unterschiedliche Gebühren von 3,50 bis zu 16,00 Euro, Tendenz steigend. Außerdem verlangen die Meldeämter verschiedene Anfrageformen. Bevor man also eine Suche nach einer vermissten oder aus den Augen verlorenen Person starten kann, muss man sich zunächst darüber informieren, welche Anforderungen die einzelnen Meldebehörden für eine Melderegisterauskunft stellen.
In Berlin beispielsweise gibt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Auskünfte aus dem Melderegister. Dafür muss ein Antrag persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Die gesuchte Person muss dabei eindeutig bestimmt sein, das heißt es müssen mindestens drei Suchkriterien wie Vorname, Familienname und Geburtsdatum oder die letzte Anschrift angeben werden. Bevor die Anfrage bearbeitet wird, muss eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden, die sich nach der Art der Auskunft richtet. Eine einfache Auskunft aus dem Berliner Melderegister kostet 5 Euro. Wenn die gesuchte Person länger als fünf Jahre verzogen oder bereits verstorben ist, kann auch aus den archivierten Datenbeständen Auskunft erteilt werden. Diese Archivauskunft kostet 28 Euro.
Quelle
Du erntest, was du säst.