Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigung
Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigung
Dies ist eine Auskopplung aus http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=33&t=13545. Zejtnot, Vize-Admin!
[...] Da ich in Absehbarer Zeit nach Russland aufbrechen werde, ein neuen Arbeitgeber habe Ich auch schon in Russland gefunden. Habe Ich natürlich auch ein paar Fragen an euch.
Ich werde in Russland eine 1 Jährige Arbeitserlaubniss bekommen. Eine Wohnung habe Ich von meinen neuen Arbeitgeber auch schon gestellt bekommen.
Es werden auch 6 mal im Jahr Flugkosten von Russland nach Deutschland und zurück übernommen. Was Ich als sehr nobele geste sehe.
[...]
In Deutschland bin Ich nicht gebunden und habe auch keine Frau was mir meine entscheidung nach Russland auszuwandern erleichterte. Worrüber Ich mich freuen würdesind ein paar hilfreiche Links im Forum die mich übers Thema:
Wohnsitz in Deuschland abmelden oder nicht. ( Ich glaub für die Arbeitserlaubniss ist eine deutsche Adresse notwendig ). Versicherungen ( Krankenversicherung in Deutschland behalten oder nicht ) Rentenversicherung und das Thema
Mindestbeitrag zahlen oder nicht. Finazamt in Deutschland wenn Lohn nach Deutschland überwiesen wird ( Verträge,Versicherungen etc. ).
Ich bedanke mich bei Euch und freue mich schon auf Anregungen und Hilfestellung eurerseits.
Mfg Andy
[...] Da ich in Absehbarer Zeit nach Russland aufbrechen werde, ein neuen Arbeitgeber habe Ich auch schon in Russland gefunden. Habe Ich natürlich auch ein paar Fragen an euch.
Ich werde in Russland eine 1 Jährige Arbeitserlaubniss bekommen. Eine Wohnung habe Ich von meinen neuen Arbeitgeber auch schon gestellt bekommen.
Es werden auch 6 mal im Jahr Flugkosten von Russland nach Deutschland und zurück übernommen. Was Ich als sehr nobele geste sehe.
[...]
In Deutschland bin Ich nicht gebunden und habe auch keine Frau was mir meine entscheidung nach Russland auszuwandern erleichterte. Worrüber Ich mich freuen würdesind ein paar hilfreiche Links im Forum die mich übers Thema:
Wohnsitz in Deuschland abmelden oder nicht. ( Ich glaub für die Arbeitserlaubniss ist eine deutsche Adresse notwendig ). Versicherungen ( Krankenversicherung in Deutschland behalten oder nicht ) Rentenversicherung und das Thema
Mindestbeitrag zahlen oder nicht. Finazamt in Deutschland wenn Lohn nach Deutschland überwiesen wird ( Verträge,Versicherungen etc. ).
Ich bedanke mich bei Euch und freue mich schon auf Anregungen und Hilfestellung eurerseits.
Mfg Andy
-
pippie
Re: Hallo bin neu hier
Hallo Andy, erstmal herzlich Willkommen hier.
Hast du schon mal über die Suchfunktion oben rechts versucht, das Eine oder Andere rauszubekommen?
Wie das mit den Versicherungen (KV,RV) aussieht, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Das kann man so pauschal nach deinen Angaben nicht beantworten.
Was sagt denn dein zukünftiger Arbeitgeber dazu?
Hast du schon mal über die Suchfunktion oben rechts versucht, das Eine oder Andere rauszubekommen?
Wie das mit den Versicherungen (KV,RV) aussieht, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Das kann man so pauschal nach deinen Angaben nicht beantworten.
Was sagt denn dein zukünftiger Arbeitgeber dazu?
Re: Hallo bin neu hier
... um hier korrekt und hilfreich zu antworten wäre auch wichtig zu wissen wer Ihr Arbeitgeber ist: eine ausländische Firma oder eine russische Firma.
Uwe Niemeier
Uwe Niemeier
Re: Hallo bin neu hier
Danke für die schnellen Antworten.
Mein Arbeitgeber ist ist eine Russische Firma. Und ich bin über diese Firma privat Krankenversichert aber diese Krankenversicherung Zahlt nicht bei einem Auslandsaufentalt. Das heißt wenn ich nach Deutschland komme bin Ich laut meinen Arbeitgeber nicht versichert. Auch bezahle ich am Anfang 30 % Steuern und nach 6 Monaten 15 % Steuern. Mein Arbeitsvertrag geht 5 Jahre wird aber jedes Jahr neu um 1 Jahr erneuert wegen der Arbeitserlaubnis. Ich hoffe das hilft weiter.
Gruß Andy
Mein Arbeitgeber ist ist eine Russische Firma. Und ich bin über diese Firma privat Krankenversichert aber diese Krankenversicherung Zahlt nicht bei einem Auslandsaufentalt. Das heißt wenn ich nach Deutschland komme bin Ich laut meinen Arbeitgeber nicht versichert. Auch bezahle ich am Anfang 30 % Steuern und nach 6 Monaten 15 % Steuern. Mein Arbeitsvertrag geht 5 Jahre wird aber jedes Jahr neu um 1 Jahr erneuert wegen der Arbeitserlaubnis. Ich hoffe das hilft weiter.
Gruß Andy
Re: Hallo bin neu hier
so, versuche ich mal meine Erfahrungen rüberzubringen.
Private russische Krankenversicherung sagt mir viel und sagt mir nichts. Ich lebe 22 Jahre in Russland und mag dieses Land, aber alles was mit medizinischer Versorgung zu tun hat vertraue ich doch mehr auf Deutschland. Deshalb ist die für Sie gültige Krankenversicherung in Russland nur von Nutzen wenn es wirklich sehr ernst wird und auch nur für die "Erste Hilfe". Ich empfehle Ihnen in Deutschland eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung für "den Fall der Fälle" abzuschließen. Die Kosten werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit selber tragen müssen ... sparen Sie hier nicht an der verkehrten Stelle ...
Wenn Ihr Arbeitsvertrag über 5 Jahre läuft sollten Sie Ihren Arbeitgeber bitten SOFORT einen Antrag auf zeitweiliges Wohnrecht zu stellen. Ist nicht so schwierig wie es oft dargestellt wird. Gibt ein paar Laufereien, aber kann man alles innerhalb einer Woche erledigen. Wenn Sie dazu Fragen haben kann ich Ihnen gerne sehr ausführlich darauf antworten.
Uwe Niemeier
Private russische Krankenversicherung sagt mir viel und sagt mir nichts. Ich lebe 22 Jahre in Russland und mag dieses Land, aber alles was mit medizinischer Versorgung zu tun hat vertraue ich doch mehr auf Deutschland. Deshalb ist die für Sie gültige Krankenversicherung in Russland nur von Nutzen wenn es wirklich sehr ernst wird und auch nur für die "Erste Hilfe". Ich empfehle Ihnen in Deutschland eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung für "den Fall der Fälle" abzuschließen. Die Kosten werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit selber tragen müssen ... sparen Sie hier nicht an der verkehrten Stelle ...
... das ist soweit korrekt. Wenn Sie NICHT-Resident sind (also sich mit Visa und Arbeitserlaubnis in Russland aufhalten) zahlen sie 30 Prozent Steuern. Wenn Sie Resident sind (möglich nach 6 Monaten bei Antragstellung und Erteilung durch die russischen Behörden unter der Voraussetzung das Sie sich mindestens 183 Tage im Jahr in Russland aufhalten) zahlen Sie 13 Prozent Steuern. Die Sozialabgaben bezahlt im vollen Umfang der Arbeitgeber.hoppe1807 hat geschrieben:Auch bezahle ich am Anfang 30 % Steuern und nach 6 Monaten 15 % Steuern.
Wenn Ihr Arbeitsvertrag über 5 Jahre läuft sollten Sie Ihren Arbeitgeber bitten SOFORT einen Antrag auf zeitweiliges Wohnrecht zu stellen. Ist nicht so schwierig wie es oft dargestellt wird. Gibt ein paar Laufereien, aber kann man alles innerhalb einer Woche erledigen. Wenn Sie dazu Fragen haben kann ich Ihnen gerne sehr ausführlich darauf antworten.
Uwe Niemeier
Re: Hallo bin neu hier
Das hört sich sehr interessant an. Welche Vorteile bringt das zeitweilige Wohnrecht würde mich sehr freuen wenn sie mir das ausführlicher näher bringen könnten. Ist das richtig das dann eine Jährliche Arbeitserlaubnis entfällt? Was denn Versicherungsschutz angeht reicht eine Auslandskrankenversicherung oder ist es Ratsam sich noch privat zu versichern? War schon bei einigen Krankenversicherungen aber die Kompetenz lässt oft zu wünschen übrig. Und haben meistens ein Telefonhörer in der Hand und es wird gesagt ich habe hier einen schwierigen Fall vor mir sitzen aber wirklich geholfen wird einen nicht. Ich will ja auch einen Schutz haben wenn ich mich in Deutschland aufhalte ich gehe mal von 12 Wochen im Jahr aus.
Gruß Andy
Gruß Andy
Re: Hallo bin neu hier
Hallo Andy,
ich persönlich empfehle Ihnen eine vollwertige private Krankenversicherung abzuschließen. Der Vorteil ist das Sie damit weltweit gegen alle Eventualitäten abgesichert sind. Der Nachteil in Ihrem ganz konkreten Fall ist das Sie die Kosten mit großer Wahrscheinlichkeit zu 100 Prozent alleine tragen müssen da Sie einen russischen Arbeitgeber haben der für Sie schon eine russische Krankenversicherung abgeschlossen hat. Die Kosten (anteilig) einer weiteren Versicherung wird er wohl nicht tragen - es sei denn Sie sind ein Top-Spezialist den er unbedingt an sich binden will und die Firma ist groß genug die Kosten zu tragen ...
Das "Zeitweilige Wohnrecht" (Разрешение на временное проживание) kann Ihnen auf Antrag gewährt werden. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf 6 Monate. Nach Genehmigung erhalten Sie einen Stempel in Ihren deutschen Paß (anstelle des Visums). Möglich das das von Region zu Region individuell gehandhabt wird ... in Kaliningrad ist es ein Stempel. Das Zeitweilige Wohnrecht wird Ihnen für die Dauer von drei Jahren gewährt, unter der Voraussetzung das Sie sich im Jahr mindestens 183 Tage auf dem Territorium der RF aufhalten. Jedes Jahr müssen Sie zu der für Sie zuständigen Migrationsbehörde um sich wieder registrieren zu lassen - ein rein formaler, wenig aufwendiger Vorgang. Es gibt dafür einen Vordruck der kurz auszufüllen ist. Der Staat überprüft damit ob Sie noch "vor Ort" sind. Wenn Sie im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes sind entfällt die ansonsten notwendige Registrierungspflicht (innerhalb von 7 Tagen) und Sie benötigen auch keine Arbeitsgenehmigung mehr, die ist im Zeitweiligen Wohnrecht inclusive.
Für die Beantragung des Zeitweiligen Wohnrechtes ist eine gewisse Prozedur nötig die erfahrene Leute "mit Links" erledigen. Wenn Sie keinen erfahrenen "Begleiter" haben werden Sie schon einige Tage mit den medizinischen Untersuchungen benötigen (Rauschgift, Infektionskrankheiten, Aids, TBC). Die Untersuchungen sind grundsätzlich in Russland durchzuführen. Der Staat gibt die medizinische Einrichtung vor wo Sie hinzugehen haben. Desweiteren benötigen Sie aus Deutschland Ihre Original-Geburtsurkunde und ein polizeiliches Führungszeugnis mit doppelter Apostille. Desweiteren die Übersetzung Ihres Reisepasses. Sämtliche Dokumente aus Deutschland sind ins russische zu übersetzen und von einem russischen Notar zu beglaubigen. Weiterhin benötigen Sie eine Auskunft des für Sie zuständigen russischen Stadtgerichtes das gegen Sie nichts vorliegt.
Sofern es für Sie zutrifft haben Sie noch Ihre Heiratsurkunde oder die Scheidungsurkuunde vorzulegen (übersetzt, notariell beglaubigt). Desweiteren benötigen Sie eine notarielle Einverständniserklärung Ihres Vermieters Ihnen für mindestens drei Jahre eine Wohnung zu vermieten und Sie in dieser Wohnung zu registrieren. Bei der Antragstellung sind vier Paßfotos mit abzugeben und Ihnen werden von allen Fingern die Fingerabdrücke abgenommen.
Um einen Antrag auf Zeitweiliges Wohnrecht abgeben zu können müssen Sie nach Russland auf der Grundlage einer privaten Einladung und eines erteilten Privatvisums einreisen. Ich gehe davon aus das Sie jetzt ein Geschäftsvisum haben. Sprechen Sie vor Abgabe des Antrages und vor Beginn der ganzen Laufereien mit dem zuständigen Leiter Ihres Migrationsdienstes zu dieser Frage. Die russische Gesetzgebung sieht Ausnahmeregelungen vor bzw. kennt eine Prozedur um trotzdem diesen Prozeß einleiten zu können (Zahlung einer Strafgebühr zwischen 2.000 - 5.000 Rubel) - aber unbedingt vorher klären!!!
So, ich hoffe ich habe nichts vergessen. Es hört sich vielleicht etwas kompliziert an, ist es aber nicht. Nach Ablauf von drei Jahren können Sie dann einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen. Die Prozedur ist ein und dieselbe. Die Aufenthaltsgenehmigung ist dann für fünf Jahre gültig.
Ach so, mit Erhalt des Wohnrechtes bzw. der Aufenthaltsgenehmigung erwerben Sie den Status "Resident" und sind in vielen rechtlichen Dingen dem russischen Bürger gleichgestellt, so u.a. auch zu steuerlichen Dingen. Außerdem können Sie als Resident eine Firma mit Status "Einzelunternehmen" (Индивидуальный предприниматель) gründen. Hier können Sie dann die Ihnen genehme Steuerveranlagung selber festlegen: entweder vereinfachtes Steuerverfahren ohne jeglichen Papierkram und Zahlung von 6 Prozent Steuern auf den Umsatz, oder normales Einzelunternehmen und Zahlung von 16 Prozent auf den Gewinn. Sie sind desweiteren verpflichtet sich im Rahmen dieses Einzelunternehmens sozial zu versichern (Krankenversicherung, Rentenversicherung). Die Kosten hierfür (ca. 400 Euro im Jahr) können Sie voll von den Steuern direkt abziehen (i.d.R. im vierten Quartal).
So, das wars erstmal. Bei weiteren Fragen gerne über dieses Forum oder auch über direkte email: office@kaliningrad-domizil.ru
Uwe Niemeier
ich persönlich empfehle Ihnen eine vollwertige private Krankenversicherung abzuschließen. Der Vorteil ist das Sie damit weltweit gegen alle Eventualitäten abgesichert sind. Der Nachteil in Ihrem ganz konkreten Fall ist das Sie die Kosten mit großer Wahrscheinlichkeit zu 100 Prozent alleine tragen müssen da Sie einen russischen Arbeitgeber haben der für Sie schon eine russische Krankenversicherung abgeschlossen hat. Die Kosten (anteilig) einer weiteren Versicherung wird er wohl nicht tragen - es sei denn Sie sind ein Top-Spezialist den er unbedingt an sich binden will und die Firma ist groß genug die Kosten zu tragen ...
Das "Zeitweilige Wohnrecht" (Разрешение на временное проживание) kann Ihnen auf Antrag gewährt werden. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf 6 Monate. Nach Genehmigung erhalten Sie einen Stempel in Ihren deutschen Paß (anstelle des Visums). Möglich das das von Region zu Region individuell gehandhabt wird ... in Kaliningrad ist es ein Stempel. Das Zeitweilige Wohnrecht wird Ihnen für die Dauer von drei Jahren gewährt, unter der Voraussetzung das Sie sich im Jahr mindestens 183 Tage auf dem Territorium der RF aufhalten. Jedes Jahr müssen Sie zu der für Sie zuständigen Migrationsbehörde um sich wieder registrieren zu lassen - ein rein formaler, wenig aufwendiger Vorgang. Es gibt dafür einen Vordruck der kurz auszufüllen ist. Der Staat überprüft damit ob Sie noch "vor Ort" sind. Wenn Sie im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes sind entfällt die ansonsten notwendige Registrierungspflicht (innerhalb von 7 Tagen) und Sie benötigen auch keine Arbeitsgenehmigung mehr, die ist im Zeitweiligen Wohnrecht inclusive.
Für die Beantragung des Zeitweiligen Wohnrechtes ist eine gewisse Prozedur nötig die erfahrene Leute "mit Links" erledigen. Wenn Sie keinen erfahrenen "Begleiter" haben werden Sie schon einige Tage mit den medizinischen Untersuchungen benötigen (Rauschgift, Infektionskrankheiten, Aids, TBC). Die Untersuchungen sind grundsätzlich in Russland durchzuführen. Der Staat gibt die medizinische Einrichtung vor wo Sie hinzugehen haben. Desweiteren benötigen Sie aus Deutschland Ihre Original-Geburtsurkunde und ein polizeiliches Führungszeugnis mit doppelter Apostille. Desweiteren die Übersetzung Ihres Reisepasses. Sämtliche Dokumente aus Deutschland sind ins russische zu übersetzen und von einem russischen Notar zu beglaubigen. Weiterhin benötigen Sie eine Auskunft des für Sie zuständigen russischen Stadtgerichtes das gegen Sie nichts vorliegt.
Sofern es für Sie zutrifft haben Sie noch Ihre Heiratsurkunde oder die Scheidungsurkuunde vorzulegen (übersetzt, notariell beglaubigt). Desweiteren benötigen Sie eine notarielle Einverständniserklärung Ihres Vermieters Ihnen für mindestens drei Jahre eine Wohnung zu vermieten und Sie in dieser Wohnung zu registrieren. Bei der Antragstellung sind vier Paßfotos mit abzugeben und Ihnen werden von allen Fingern die Fingerabdrücke abgenommen.
Um einen Antrag auf Zeitweiliges Wohnrecht abgeben zu können müssen Sie nach Russland auf der Grundlage einer privaten Einladung und eines erteilten Privatvisums einreisen. Ich gehe davon aus das Sie jetzt ein Geschäftsvisum haben. Sprechen Sie vor Abgabe des Antrages und vor Beginn der ganzen Laufereien mit dem zuständigen Leiter Ihres Migrationsdienstes zu dieser Frage. Die russische Gesetzgebung sieht Ausnahmeregelungen vor bzw. kennt eine Prozedur um trotzdem diesen Prozeß einleiten zu können (Zahlung einer Strafgebühr zwischen 2.000 - 5.000 Rubel) - aber unbedingt vorher klären!!!
So, ich hoffe ich habe nichts vergessen. Es hört sich vielleicht etwas kompliziert an, ist es aber nicht. Nach Ablauf von drei Jahren können Sie dann einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen. Die Prozedur ist ein und dieselbe. Die Aufenthaltsgenehmigung ist dann für fünf Jahre gültig.
Ach so, mit Erhalt des Wohnrechtes bzw. der Aufenthaltsgenehmigung erwerben Sie den Status "Resident" und sind in vielen rechtlichen Dingen dem russischen Bürger gleichgestellt, so u.a. auch zu steuerlichen Dingen. Außerdem können Sie als Resident eine Firma mit Status "Einzelunternehmen" (Индивидуальный предприниматель) gründen. Hier können Sie dann die Ihnen genehme Steuerveranlagung selber festlegen: entweder vereinfachtes Steuerverfahren ohne jeglichen Papierkram und Zahlung von 6 Prozent Steuern auf den Umsatz, oder normales Einzelunternehmen und Zahlung von 16 Prozent auf den Gewinn. Sie sind desweiteren verpflichtet sich im Rahmen dieses Einzelunternehmens sozial zu versichern (Krankenversicherung, Rentenversicherung). Die Kosten hierfür (ca. 400 Euro im Jahr) können Sie voll von den Steuern direkt abziehen (i.d.R. im vierten Quartal).
So, das wars erstmal. Bei weiteren Fragen gerne über dieses Forum oder auch über direkte email: office@kaliningrad-domizil.ru
Uwe Niemeier
- Zejtnot
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Re: Hallo bin neu hier
Erst einmal zur Steuerfrage: Es gibt eine Unterscheidung zwischen Steuerresident und Resident! Steuerresident ist jeder, ob Russe oder Ausländer, der mehr als 183 Tage im Jahr im Land ist. Steuerresidenten zahlen 13 % Lohnsteuer, alle anderen 30 %. Fängt man als Ausländer mit normaler Arbeitsgenehmigung an, in Russland zu arbeiten, zahlt man für die ersten 183 Tage im Land 30 % - dies kann durch Urlaubstage in der Heimat oder Dienstreisen auch länger als sechs Monate dauern! Hat man den 183. Tag erreicht, kann der Arbeitgeber per Antrag die zuviel gezahlten 17 % für die vergangenen Tage zurückfordern! Diese werden in aller Regel mit den Steuern der folgenden Monate (auch von Kollegen) verrechnet - es wird also nicht direkt zurückgezahlt, sondern ausgeglichen. (Fängt man als Ausländer mit Spezialisten-Arbeitsgenehmigung an, zahlt man von Beginn an nur 13 %.)
Richtiger Resident im Sinne der Migrationsregeln ist man hingegen nur mit dem "Вид на жительство", also der Aufenthaltsgenehmigung. Diese erhält man frühestens ein Jahr nachdem man die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, "временное разрешение на проживание", erhalten hatte. Das Prozedere ist in etwa so, wie es Uwe beschrieben hat, jedoch hat man - und das hat Uwe wahrscheinlich nicht gewusst - als normaler Ausländer mit Arbeitsgenehmigung KEINEN Anspruch darauf. Einen solchen Anspruch haben nur Ausländer aus GUS-Staaten, alle anderen hingegen sind auf den guten Willen der Sachbearbeiter angewiesen. Es gibt eine Liste von rund zehn Ausnahmen - beispielsweise haben Ehepartner von Russen wiederum einen Anspruch!
Hier in Novosibirsk bekommt man die Genehmigung beispielsweise nur, wenn man schriftlich einen Antrag stellt und darin nachweist, dass man für das Land nützlich ist (Mitarbeiter einer karitativen Einrichtung o.ä.) - ansonsten sieht es schlecht aus! St. Petersburg ist da noch härter, Kaliningrad offensichtlich wesentlich kulanter.
Richtiger Resident im Sinne der Migrationsregeln ist man hingegen nur mit dem "Вид на жительство", also der Aufenthaltsgenehmigung. Diese erhält man frühestens ein Jahr nachdem man die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, "временное разрешение на проживание", erhalten hatte. Das Prozedere ist in etwa so, wie es Uwe beschrieben hat, jedoch hat man - und das hat Uwe wahrscheinlich nicht gewusst - als normaler Ausländer mit Arbeitsgenehmigung KEINEN Anspruch darauf. Einen solchen Anspruch haben nur Ausländer aus GUS-Staaten, alle anderen hingegen sind auf den guten Willen der Sachbearbeiter angewiesen. Es gibt eine Liste von rund zehn Ausnahmen - beispielsweise haben Ehepartner von Russen wiederum einen Anspruch!
Hier in Novosibirsk bekommt man die Genehmigung beispielsweise nur, wenn man schriftlich einen Antrag stellt und darin nachweist, dass man für das Land nützlich ist (Mitarbeiter einer karitativen Einrichtung o.ä.) - ansonsten sieht es schlecht aus! St. Petersburg ist da noch härter, Kaliningrad offensichtlich wesentlich kulanter.
Nein, beides falsch! Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, "временное разрешение на проживание", befreit seit 2007 NICHT mehr von der Arbeitsgenehmigung. Nur noch der "Вид на жительство"! Die Registrierungspflicht entfällt ferner nur am Wohnort, nicht jedoch, wenn man auf Dienstreisen ist o.ä.!domizil hat geschrieben:Wenn Sie im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes sind entfällt die ansonsten notwendige Registrierungspflicht (innerhalb von 7 Tagen) und Sie benötigen auch keine Arbeitsgenehmigung mehr, die ist im Zeitweiligen Wohnrecht inclusive.
Was ist eine doppelte Apostille? Von mir wurde keinerlei Apostille gefordert, aber dies war ein Schuss in den Ofen, weil das Führungszeugnis dadurch keinen Stempel mehr hatte und die Übersetzung samt Beglaubigung ein richtiges Problem wurden. Daher lieber mit Apostille. Aber wozu doppelt? Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage!... ein polizeiliches Führungszeugnis mit doppelter Apostille.
Hier fragt das FMS selbst bei der Polizei an, man merkt davon nichts.Weiterhin benötigen Sie eine Auskunft des für Sie zuständigen russischen Stadtgerichtes das gegen Sie nichts vorliegt.
Kann ich nicht bestätigen. Ich war mit Arbeitsvisum hier, was keinerlei Problem darstellte. Ich sehe für eine solche Beschränkung auch keine Grundlage.Um einen Antrag auf Zeitweiliges Wohnrecht abgeben zu können müssen Sie nach Russland auf der Grundlage einer privaten Einladung und eines erteilten Privatvisums einreisen.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
... mein Wissensstand ist so wie ich es dargelegt habe. Aber ich werde die Dinge wo wir uns unterscheiden sofort abprüfen - kein Problem. Immerhin berate ich Ausländer hier zu diesen Fragen und kann mir "Schwachstellen" in meiner Tätigkeit einfach nicht erlauben.
Uwe Niemeier
... in Kaliningrad erst nach drei Jahren - so gesetzlich geregelt. Gut, ich habe mein zeitweiliges Wohnrecht im Jahre 2004 bekommen und schon nach einem Jahr problemlos die Aufenthaltsgenehmigung (ich bin ein ganz normaler Ausländer, nicht verheiratet, verwippt oder verschwägert) - aber das ist wirklich eine Ausnahme ...Zejtnot hat geschrieben:Diese erhält man frühestens ein Jahr nachdem man die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, "временное разрешение на проживание", erhalten hatte.
... das ist das polizeiliche Führungszeugnis mit zwei Stempeln von zwei unterschiedlichen Instanzen in Deutschland - in KLD ohne dem keine Chancen ...Zejtnot hat geschrieben:Was ist eine doppelte Apostille?
... in Kaliningrad sind grundsätzlich alle Dokumente durch den Antragsteller selber beizubringen und selbstverständlich werden durch die Migrationsbehörde all diese Bescheinigungen und Dokumente nochmals vor Ort direkt geprüft (wegen möglicher Fälschungen) und selbstverständlich bekommt der Antragsteller nichts von der Arbeit der Migrationsbehörde mit ... das ist eben ein sehr sicherheitsempfindlicher Bereich ...Zejtnot hat geschrieben: Weiterhin benötigen Sie eine Auskunft des für Sie zuständigen russischen Stadtgerichtes das gegen Sie nichts vorliegt.
Hier fragt das FMS selbst bei der Polizei an, man merkt davon nichts.
Uwe Niemeier
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Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Welches Gesetz? Die Постановление Правительства РФ от 1 ноября 2002 г. N 794 "Об утверждении Положения о выдаче иностранным гражданам и лицам без гражданства вида на жительство" (http://www.fmsmoscow.ru/vnz_text.php?nid=34&) schreibt ganz eindeutig:domizil hat geschrieben:... in Kaliningrad erst nach drei Jahren - so gesetzlich geregelt.
2. Иностранный гражданин (лицо без гражданства), достигший 18-летнего возраста и проживший на территории Российской Федерации не менее одного года на основании разрешения на временное проживание, может получить вид на жительство.
OK, Problem erkannt: Das normale polizeiliche Führungszeugnis hat keinen Stempel in Deutschland, insofern zählen die die erste Apostille als den "normalen Stempel" und die zweite dann als Bestätigung. Das ist aber an sich zweifelhaft, weil sich Russland grundsätzlich bereit erklärt hat, Apostille anzuerkennen ... damit müsste schon die erste gelten!domizil hat geschrieben:... das ist das polizeiliche Führungszeugnis mit zwei Stempeln von zwei unterschiedlichen Instanzen in Deutschland - in KLD ohne dem keine Chancen ...
Aber ich kenne die Liste der beizubringenden Dokumente eigentlich ziemlich genau ... würde mich mal interessieren, wo da die Auskunft des Stadtgerichts erwähnt ist? 8)domizil hat geschrieben:... in Kaliningrad sind grundsätzlich alle Dokumente durch den Antragsteller selber beizubringen ...Zejtnot hat geschrieben:Hier fragt das FMS selbst bei der Polizei an, man merkt davon nichts.domizil hat geschrieben:Weiterhin benötigen Sie eine Auskunft des für Sie zuständigen russischen Stadtgerichtes das gegen Sie nichts vorliegt.
