Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigung
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
ja, manuchka ich habe ähnlich gelebt und gehandelt, war mir aber letztendlich nicht ganz sicher ob alles korrekt war. Da ich ruhig schlafen wollte bin ich dann einfach den letzten Schritt gegangen und habe mich generell abgemeldet. Da ich sowieso nicht mehr nach Deutschland zurück möchte ist mir der Schritt nicht schwer gefallen.
Uwe Niemeier
Uwe Niemeier
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Ich hatte und habe meine Gründe, in DE gemeldet zu sein - und ich möchte auch irgendwann gern wieder dorthin zurück. Da ich mein Einkommen brav versteuere, selbst das, was ich "nebenbei" verdiene, hab ich mir auch nichts vorzuwerfen 
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Hallo bin neu hier
Auf Hinweis von Uwe muss ich mich ein wenig korrigieren:
Wenn ich das unter diesem Aspekt betrachte, sollte dies auch für den вид на жительство gelten, wobei dort im Gesetz der mysteriöse Einschub "при наличии законных оснований" steht - was alles und nichts bedeuten kann (http://www.pravoleg.ru/services.php?uid=14).
Wenn ich mir die Gesetze nochmals durchlese, kann doch JEDER die временное разрешение на проживание beantragen, jedoch gelten für alle "Normalbürger" gewisse Quoten, für Ehepartner und andere Ausnahmen hingegen nicht (http://www.pravoleg.ru/services.php?uid=15).Zejtnot hat geschrieben:... jedoch hat man - und das hat Uwe wahrscheinlich nicht gewusst - als normaler Ausländer mit Arbeitsgenehmigung KEINEN Anspruch darauf. Einen solchen Anspruch haben nur Ausländer aus GUS-Staaten, alle anderen hingegen sind auf den guten Willen der Sachbearbeiter angewiesen. Es gibt eine Liste von rund zehn Ausnahmen - beispielsweise haben Ehepartner von Russen wiederum einen Anspruch!
Hier in Novosibirsk bekommt man die Genehmigung beispielsweise nur, wenn man schriftlich einen Antrag stellt und darin nachweist, dass man für das Land nützlich ist (Mitarbeiter einer karitativen Einrichtung o.ä.) - ansonsten sieht es schlecht aus! St. Petersburg ist da noch härter, Kaliningrad offensichtlich wesentlich kulanter.
Wenn ich das unter diesem Aspekt betrachte, sollte dies auch für den вид на жительство gelten, wobei dort im Gesetz der mysteriöse Einschub "при наличии законных оснований" steht - was alles und nichts bedeuten kann (http://www.pravoleg.ru/services.php?uid=14).
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
... ich zitiere mal die Fußnote von pippie:Zejtnot hat geschrieben:Auf Hinweis von Uwe muss ich mich ein wenig korrigieren:
„Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.“ Joseph Joubert (1754-1824)
Auch ich bin noch daran einige offene Fragen zu diesem Thema zu klären. Das geht alles natürlich nicht ganz so schnell. Ich würde gerne einige Kontakte nutzen, wenn die mich allerdings nicht weiterbringen werde ich eine offizielle Anfrage an die "dafür zuständigen Stellen" senden. Antworten kommen dann innerhalb von 30 Tagen:
Offen sind die Fragen:
1. Muß ich mich innerhalb von 7 Tagen registrieren auch wenn ich im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes bin?
2. Benötige ich eine Arbeitsgenehmigung auch wenn ich im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes bin?
3. Wie verhält es sich in dem Fall wenn ich ein "Einzelunternehmen" eröffne, d.h. ich arbeite in Rußland in meiner eigenen Firma.
4. Wenn ich nach Russland einreisen will mit dem ZIEL das Zeitweilige Wohnrecht zu beantragen - ist hierfür zwingend ein bestimmtes Visum vorgeschrieben (z.B. Privatvisum).
Es ist selbstredend das ich dafür auch die entsprechenden gesetzlichen Bezüge haben möchte und im Forum dann weitergebe.
Uwe Niemeier
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Dies kann ich definitiv mit JA beantworten. Die Rechtslage ist eindeutig, denn erst einmal braucht jeder Ausländer eine Arbeitgenehmigung, und nur Inhaber des Вид sind davon befreit. Siehe auch unseren Thread während der Verschärfung 2007: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=5592domizil hat geschrieben:2. Benötige ich eine Arbeitsgenehmigung auch wenn ich im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes bin?
Auch hier ist die Frage anders herum: Wo steht, dass man sich NICHT anmelden muss? (Achtung, ich beziehe dies nur auf Orte, an denen man nicht seine hauptsächliche Registrierung hat, also Dienstreisen, etc. Wir hatten dies hier http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... 80#p124180 diskutiert.)domizil hat geschrieben:1. Muß ich mich innerhalb von 7 Tagen registrieren auch wenn ich im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes bin?
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Hallo Zejtnot,
habe jetzt alles zurückverfolgt und nochmal das Gesetz gelesen. Zum Punkt 2 ist alles eindeutig:
Wer im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes ist benötigt eine Arbeitserlaubnis
Was die Meldung innerhalb von 7 Tagen anbelangt. Auch hier bin ich einen Schritt weiter. Auch ich mit meiner vollwertigen Aufenthaltsgenehmigung für das Gesamtterritorium Russland muß mich - wie auch jeder andere Bürger der Russischen Föderation anmelden wenn ich mich an einem anderen Ort aufhalte. Dies ist ja auch in Deutschland ganz normale Praxis.
Offen bleibt in diesem Zusammenhang: Mit Zeitweiligem Wohnrecht kann ich ein "Einzelunternehmen" gründen - dies ist unstrittig. Benötige ich um in meinem Einzelunternehmen zu arbeiten auch eine Arbeitsgenehmigung? Das steht nirgendwo, scheint auch nicht logisch zu sein - aber wir sprechen ja hier über Gesetze und nicht über Logik.
Uwe Niemeier
habe jetzt alles zurückverfolgt und nochmal das Gesetz gelesen. Zum Punkt 2 ist alles eindeutig:
Wer im Besitz des Zeitweiligen Wohnrechtes ist benötigt eine Arbeitserlaubnis
Was die Meldung innerhalb von 7 Tagen anbelangt. Auch hier bin ich einen Schritt weiter. Auch ich mit meiner vollwertigen Aufenthaltsgenehmigung für das Gesamtterritorium Russland muß mich - wie auch jeder andere Bürger der Russischen Föderation anmelden wenn ich mich an einem anderen Ort aufhalte. Dies ist ja auch in Deutschland ganz normale Praxis.
Offen bleibt in diesem Zusammenhang: Mit Zeitweiligem Wohnrecht kann ich ein "Einzelunternehmen" gründen - dies ist unstrittig. Benötige ich um in meinem Einzelunternehmen zu arbeiten auch eine Arbeitsgenehmigung? Das steht nirgendwo, scheint auch nicht logisch zu sein - aber wir sprechen ja hier über Gesetze und nicht über Logik.
Uwe Niemeier
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Warum sollte man keine Arbeitsgenehmigung benötigen? Es ist doch eindeutig formuliert: Jeder Ausländer, der in Russland arbeitet, braucht eine Arbeitsgenehmigung. Unter den Ausnahmen sehe ich nichts mit ЧП!domizil hat geschrieben:Offen bleibt in diesem Zusammenhang: Mit Zeitweiligem Wohnrecht kann ich ein "Einzelunternehmen" gründen - dies ist unstrittig. Benötige ich um in meinem Einzelunternehmen zu arbeiten auch eine Arbeitsgenehmigung? Das steht nirgendwo, scheint auch nicht logisch zu sein - aber wir sprechen ja hier über Gesetze und nicht über Logik.
Wäre ja auch zu schön ... alle Ausländer würden ЧПs gründen und dann per Auftrag die Arbeit ausführen. Auf diesem Weg die eigentlich immer ausgereizten Quoten für die Arbeitsgenehmigung zu umgehen, ist definitiv nicht möglich. Würde mich zumindest sehr wundern.
Nun, in Deutschland kann ich drei Monate (wenn ich es richtig im Kopf habe) irgendwo zu Besuch sein, ohne dies zu melden. Nur einen Umzug muss man innerhalb einer kurzen Frist melden. Also dies würde ich nicht mit den sieben Tagen in Russland vergleichen ... ist aber auch vollkommen egal.domizil hat geschrieben:Auch ich mit meiner vollwertigen Aufenthaltsgenehmigung für das Gesamtterritorium Russland muß mich - wie auch jeder andere Bürger der Russischen Föderation anmelden wenn ich mich an einem anderen Ort aufhalte. Dies ist ja auch in Deutschland ganz normale Praxis.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Zejtnot, ich kann Deinem Gedankengang folgen und er wäre auch logisch wenn ich SOFORT ein Einzelunternehmen gründen könnte. Ich brauche aber vorher das Zeitweilige Wohnrecht und erst wenn das im Pass eingestempelt ist kann ich ein Einzelunternehmen gründen .. Also ein Prozeß dem sich nicht jeder Ausländer in Russland stellt der mal irgendwie die Gesetzgebung austrixen will - außerdem gibt es als "Einzelunternehmen" natürlich auch neue gesetzliche Regelungen zu beachten (z.B. steuerliche) die für einen sich kurzfristig in Russland sich aufhaltenden Ausländer das ganze "trixen" sinnlos macht.
Ich bleibe aber dran.
Uwe Niemeier
Ich bleibe aber dran.
Uwe Niemeier
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Das ändert nichts daran, dass ЧП nicht als Ausnahme definiert sind. Damit gilt weiterhin der Grundsatz: Jegliche Arbeit ohne Arbeitsgenehmigung ist verboten!
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Kleiner Klugschiß: der Einzelunternehmer heisst doch ИП und nicht ЧП 
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .

